BaWü; Suche: Bescheinigungen über Leinenbefreiung in BaWü

Herzenshund2011

Hallo zusammen! :hallo:
Ich bräuchte von Leuten, die in BaWü eine Leinenbefreiung haben, ihre Bescheinigungen, damit ich sie bei meiner Gemeinde vorlegen kann.
Die haben hier noch keine Erfahrungswerte, weil wohl noch niemand (???) eine LB beantragt hat und sind sich nicht sicher, ob das wirklich geht! Und wenn ich nachweisen könnte, dass das möglich wäre, bekäme ich auch eine. (Hab einen formlosen Antrag schon versucht, nichts zu machen....)
So läuft das hier :)

Ich wäre sehr dankbar für ein paar Bescheinigungen, hab leider noch keine einzige bekommen, obwohl ich in anderen Threads schonmal drüber gesprochen habe :(

Viiiiiiieeeeelen Dank, ihr würdet uns das Leben wirklich sehr erleichtern!!!

Mail-Adresse: Kathi86@gmx.de

:fuerdich:
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Herzenshund2011 ... hast du hier schon mal geguckt?
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in der verwaltungsvorschrift aus dem letzten Jahr steht es eindeutig drin. kannst sie über das IM runterladen ..
bekommst .meine wenn ich wieder da bin..
 
ah, super! Dann schau ich gleich mal da nach!
vielen Dank!

Hab's gefunden, das mit den Gehorsamsprüfungen. Vielleicht zählt der Hundeführerschein ja dazu, ansonsten machen wir halt noch die BH.
 
Ha, ich hatte mit denen aufm Amt auch so ein Hickhack deswegen. Als mein Rüde drei Jahre alt war kam er zu mir nach BaWü. Hatte davor nen WT in Bayern gemacht. Gilt hier nicht, müssen sie wiederholen. Kein Ding...wiederholt und bestanden.

Wisch hingeschickt, bitte um Leinenbefreiung blabla. Schicken die mir ne Antwort ich soll die BH machen. Gut, BH gemacht, Ausweis hingeschickt mit Wisch bitte jetzt erneut um Leinenberfreiung.

Die Menschen haben aufgrund des Aussehens ihres Hundes Angst vor ihm, bitte beschreiben sie exakt die Germarkungen für welche sie eine Leinenbefreiung wünschen, damit wir das prüfen können...

Hääää :kindergarten: Mein Hund ist jetzt 13, den Wisch habe ich niemals bekommen und niemals gebraucht. Diese Diskriminierung ist nur noch ätzend...
 
oh, danke, das macht ja Hoffnung :)
Jetzt gibts aber GsD seit neustem diese Verordnung vom IM (s.o.), wo man wohl nach einer Gehorsamsprüfung eine Befreiung beantragen kann (und dann auch kriegt???), hat Murphy geschrieben.
Ich hatte bis jetzt noch keine Zeit, aber diese Woche kümmer ich mich drum!

Aufgrund des Aussehens Angst, aha. Haben sich die Anwohner persönlich auf dem OA beschwert oder was?.... man findet für alles eine Begründung, wenn man nur will! Solche Spinner :)
 
:gruebel: bekommt man denn etwa auch eine allgemeine Leinenbefreiung?????
So für Überall??

Wir haben eine Ausnahmegenehmigung wo genau eingezeichnet ist, in welchen Gebieten (rund um unseren Wohnort) die Bullis frei laufen dürfen. Ein von mir vorgeschlagenes Gebiet hab ich auch genehmigt bekommen - natürlich gegen Gebühren :unsicher:
Allerdings brauchen wir keine Begleithundprüfung oder sonstwas dafür...
 
:gruebel: bekommt man denn etwa auch eine allgemeine Leinenbefreiung?????
So für Überall??

Wir haben eine Ausnahmegenehmigung wo genau eingezeichnet ist, in welchen Gebieten (rund um unseren Wohnort) die Bullis frei laufen dürfen. Ein von mir vorgeschlagenes Gebiet hab ich auch genehmigt bekommen - natürlich gegen Gebühren :unsicher:
Allerdings brauchen wir keine Begleithundprüfung oder sonstwas dafür...

so ist das bei uns auch geregelt.... Ich hab eine Leinenbefreiung, die für ein vorgegebenes Gebiet bzw. Ortsteil ist.

Jedoch hab ich hierfür nichts bezahlen müssen.

@Herzenshund: Mail ist raus :hallo:
 
Supi! vielen Dank!!!

:fuerdich:

ist angekommen :)

Ich Dackel damit mal zu meinem OA und berichte dann, wie es gelaufen ist. Auch, ob das auf bestimmte Orte/Menschen whatever beschränkt ist!

Hui, ich bin gespannt!
 
Ich hab auch eine befreiung für meinen Ort.
Und so gerne wie die 20 Euro , hab ich noch nie was bezahlt ;)
 
Ich hab auch eine befreiung für meinen Ort.
Und so gerne wie die 20 Euro , hab ich noch nie was bezahlt ;)


Cool! vielleicht hast du das Schreiben noch und kannst es mir schicken?
ich hab die Sachen (eine Beispielbefreiung, den Hundeführerschein, neue Verwaltungsvorschrift von 2011) gestern bei der Hundestaffel abgegeben aber muss noch warten, bis der Zuständige von der Fortbildung wieder da ist.
Hoffentlich klappt's!
 
Schreib´ mal PJ an hier im Forum....
 
Schreib´ mal PJ an hier im Forum....


schon passiert, hab schon was bekommen von ihm, danke :)
wir treffen uns auch morgen zum Gassi gehen, da kann ich dann nochmal ausführlich mit ihm drüber quatschen!
ich hab alles eingereicht, auch die Bescheide von anderen Usern hier (danke, danke, danke!!!) nächste Woche weiß ich mehr und schreib dann nochmal, wie's gelaufen ist!

bis sehr gespannt! :)
 
falls du meine auch noch möchtest, sag bitte kurz bescheid... :hallo::hallo:
 
Hallo - ich habe inzwischen drei Leinenbefreiungen - für die eigene und umliegenden Gemeinden. Gebührenmäßig hat jede das anders geregelt, gekostet hat es zwischen 20€ und 40€. Die Befreiung gilt jeweils für die "Gemarkung" (Gemeinde)....

Ich bin immer selber hingegangen mit Termin und mit Wesenstest und Halteerlaubnis im Aktenordner - und habe mit dem zuständigen Menschen gesprochen: Das hilft! Je mehr Papierkram man mitbringt, desto zuverlässiger ist man anscheinend..... (Haftpflicht! Impfpass! Abgabevertrag Tierheim!)

Einmal wurde ich gefragt, ob es "ausreicht" wenn die Leinenbefreiung für den Hundeplatz und Umgebung ausgestellt wird - da habe ich einfach nett gelächelt und geantwortet, dass ich natürlich ihm nicht ins Zeug reden kann und es selbstverständlich in seinem Ermessen liegt, inwieweit er mir vertraut, dass ich meine gehorsamen und ausgebildeten Hunde nur so ableine, dass niemand gestört oder gefährdet wird.... Und postwendend bekam ich die Ausnahmegenehmigung.

Außerdem habe ich vorsichtshalber auch mal bei meiner Hunde-Haftpflichtversicherung nachgefragt: Wenn ich denn versehentlich, in Unkenntnis der exakten Gemeindegrenzen, meinen Hund irrtümlich auf dem Gelände einer anderen Gemeinde frei laufen lasse und es käme zu einem Haftpflicht-Schaden - würde die Versicherung den dann auch regulieren? Oder können sie sich (ich traue keiner Versicherung) auf den Standpunkt stellen "Der Hund hätte dort nicht frei laufen dürfen, das ist fahrlässig vom Halter, deshalb müssen wir nicht zahlen."

Ich habe postwendend eine Antwort bekommen (AGILA) dass sie auch dann in diesem natürlich rein theroetischen Fall zahlen würden - im Wiederholungsfall ggf. jedoch selber Auflagen an den Halter stellen.

Meine Leinenbefreiungen sehen fast identisch aus, wie die von Marcus1104 - die habe ich auch als Beispiel genutzt.

Ach ja - BH-Prüfung als Voraussetzung zur Leinenbefreiung: Man kann diesen Spieß auch umdrehen! Zum OA hingehen und sagen, dass man für die BH-Prüfung trainieren möchte. Da dazu ja die "Freifolge" gehört, muss man die Leinenbefreiiung ja quasi vorläufig bekommen - damit man beim Training und bei der BH-Prüfung die Freifolge machen darf, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen :). Sonst könne man ja gar keine BH-Prüfung ablegen (man muss ja nicht unbedingt erwähnen dass der Hundeplatz möglicherweise eingezäunt ist ;).

Dagegen kann ein OA sehr schlecht argumentieren - die mögliche Presse "Ordungsamt verhindert sachgemäße Erzeihung und Ausbildung von Listenhund" möchte auch niemand haben.... :hallo:

Warum mit dem Kopf durch die Wand - wenn es auch einen Weg drumherum gibt....
 
Antrag ist auf dem Weg zum OA, jetzt ist es nur noch eine Formsache, bis es heißt: LEINEN LOS!!! :)

Danke für die Unterstützung!!!!

:fuerdich:
 
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