Auf den Kindesunterhalt kann sie nicht verzichten, weil dieser dem KIND zusteht (und nicht ihr). Sollte sie selber auch Ansprüche haben, so kann sie diese natürlich jederzeit dankend ablehnen. Aber warum sollte sie so dämlich sein, wenn sie darauf angewiesen ist?!?
Mit dem Kindesunterhalt hast Du Recht.
Mit dem eigenen Unterhalt ist es nicht ganz so einfach:
Sie kann darauf verzichten, solange sie dadurch nicht auf staatliche Leistungen (Hartz4) angewiesen ist. Da gilt immer noch das Subsidiaritätsprinzip.
Meine Tochter ist ja auch Alleinerziehend und hat mit dem Kindsvater eine monatliche Zahlung von 200.- für das Kind vereinbart. Nun hat er die Zahlung selbständig auf 150.- gekürzt.
Er braucht sein Kind auch nicht zum "Glücklichsein".
Dass die Kindesmutter unterhaltberechtigt ist, wusste ich auch nicht.
Ich denke aber, nun ist es Zeit, mal das Jugendamt zu besuchen. Meine Tochter wollte gerade so einen "Krieg" parout vermeiden
Was ich aber nicht verstehe: Die Mama hat auf die Unterhaltszahlungen verzichtet.Muss allerdings jetzt auch ihre Ausbildung abbrechen und steht ohne alles da.
Kommt der dann in Verzug, macht das Jugendamt eine Lohnpfändung.
Was ich aber nicht verstehe: Die Mama hat auf die Unterhaltszahlungen verzichtet.Muss allerdings jetzt auch ihre Ausbildung abbrechen und steht ohne alles da.
Auf den Kindesunterhalt kann sie nicht verzichten, weil dieser dem KIND zusteht (und nicht ihr). Sollte sie selber auch Ansprüche haben, so kann sie diese natürlich jederzeit dankend ablehnen. Aber warum sollte sie so dämlich sein, wenn sie darauf angewiesen ist?!?
Was ich aber nicht verstehe: Die Mama hat auf die Unterhaltszahlungen verzichtet.Muss allerdings jetzt auch ihre Ausbildung abbrechen und steht ohne alles da.
Auf den Kindesunterhalt kann sie nicht verzichten, weil dieser dem KIND zusteht (und nicht ihr). Sollte sie selber auch Ansprüche haben, so kann sie diese natürlich jederzeit dankend ablehnen. Aber warum sollte sie so dämlich sein, wenn sie darauf angewiesen ist?!?
Dumm f**** gut - oder so ähnlich!
Ich will hier echt niemandem zu nahe treten, aber da sträuben sich mir die Nackenhaare!
Die beiden sind ja auch nicht verheiratet
Was ist eigentlich wenn ihr geschieden seid? Ändert sich das dann?
Auf den Kindesunterhalt kann sie nicht verzichten, weil dieser dem KIND zusteht (und nicht ihr). Sollte sie selber auch Ansprüche haben, so kann sie diese natürlich jederzeit dankend ablehnen. Aber warum sollte sie so dämlich sein, wenn sie darauf angewiesen ist?!?
Mit dem Kindesunterhalt hast Du Recht.
Mit dem eigenen Unterhalt ist es nicht ganz so einfach:
Sie kann darauf verzichten, solange sie dadurch nicht auf staatliche Leistungen (Hartz4) angewiesen ist. Da gilt immer noch das Subsidiaritätsprinzip.
Was zu veranlassen? Die Scheidung?