Die spinnen total, die Spanier!
Das sind noch strengere Auflagen als in NRW.
Es gibt auch eine 20/50er Regelung!
Das gilt so ziemlich für alle Hunde!
gefunden auf ibiza-heute.de:
Strenge Auflagen
für Hundehalter
In Spanien wurden die Richtlinien für Hunde und ihre Besitzer streng verschärft. Für viele heißt das: Behördengänge, Kosten und zum Teil Probleme. Aber die Gesetzesänderung soll die Sicherheit für alle erhöhen.
Das neue Gesetz sorgt auch für Verunsicherung. Wir haben bei der Behörde nachgefragt und für Sie die wichtigsten Vorschriften zusammenngestellt. Ein Tipp: Wenn Sie Ihren Hund anmelden – besonders, wenn er offensichtlich nicht unter die unten aufgeführten verschärften Regeln fällt – nehmen Sie ihn mit zum Amt, damit die Mitarbeiter ihn einschätzen können. Sonst entscheiden sie im Zweifelsfall eher zu scharf. Sind Sie der Meinung, dass Ihr Hund falsch eingestuft wurde, weil er nicht begutachtet werden konnte, führen Sie ihn vor und beantragen eine Neueinstufung.
Das königliche Dekret 287/ 2002 vom 22. März 2002, basierend auf dem Gesetz 50/1999 von 1999, sieht ab sofort folgendes vor:
Grundsätzlich gilt, dass Hunde angemeldet werden müssen.
Alle müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein, der ganz einfach mit einer Art Spritze unter die Haut gepflanzt wird. Über ein Lesegerät können wichtige Daten, u. a. der Halter, ermittelt werden.
Eine Hunde-Haftpflichtversicherung muss bestehen.
Hunde dürfen in Autos nur hinten transportiert werden. Ein Fangnetz oder Gitter muss sie vom vorderen Bereich trennen. Missachtung wird mit ca. 90 Euro bestraft.
Für große und starke Hunde gelten verschärfte Richtlinien. Für sie braucht man Haltelizenzen.
Kandidaten dafür sind Hunde mit über 20 Kilo Gewicht, einem Halsumfang ab 60 cm oder einer Schulterhöhe von mehr als 50 cm. Außerdem relevant für die Einschätzung: Körperbau, Kopf- und Kiefergröße/-form, Robustheit, Kraft, Beweglichkeit, Ausdauer, Charakter und Dominanz.
Automatisch betroffen sind Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Akita Inu. Ebenso viele Mischlinge, die eine der Rassen enthalten.
Um die Lizenz zur Haltung zu erwerben, müssen folgende Punkte erfüllt werden:
Volljährigkeit.
Polizeiliches Führungszeugnis.
Medizinische Untersuchung des Hundehalters über die Fähigkeit, große Hunde zu halten. Das beinhaltet unter anderem Körperbau, Sehkraft, Hören, Motorik, Nervensystem, Selbstbewusstsein.
Haftpflichtversicherung über 120.000 Euro für den Hund.
Die Lizenz muss alle fünf Jahre erneuert werden. Wenn einer der geforderten Punkte nicht mehr erfüllt wird, kann sie ihre Gültigkeit verlieren. Sobald sich Angaben ändern, müssen diese sofort der Behörde mitgeteilt werden.
Folgende Sicherheitsmaßnahmen müssen erfüllt werden:
Wird ein potentiell gefährlicher Hund ausgeführt, muss der Halter die Haltelizenz und das Zertifikat über den Eintrag des Hundes in die Behördendatei bei sich führen.
Hunde, die als potentiell gefährlich eingestuft wurden, müssen außerhalb von Privatgrundstücken einen passenden Maulkorb tragen.
Ebenso müssen diese Hunde an einer dehnfreien, max. zwei Meter langen Leine geführt werden.
Es darf nur ein Hund pro Person geführt werden.
Als potentiell gefährlich eingestufte Hunde, die sich auf einem Privatgrundstück befinden, müssen angeleint sein. Oder der Bereich, in dem sich der Hund aufhält, muss soweit gesichert sein (unüberwindbare Zaunhöhe etc.) dass Dritte, die das Grundstück betreten, nicht gefährdet werden.
Wenn ein als potentiell gefährlich eingestufter Hund verloren geht, muss das innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden.
Verstöße gegen die Verordnung werden mit bis 30.000 Euro bestraft
Gruß
tessa