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Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Hallo Leutz,

ich hab schon ein bißchen gegoogelt, aber anscheinend noch nicht die richtige Seite gefunden.

Kann mir hier jemand sagen, wie ich eine Wohnung mit 3 Monaten Kündigungsfrist fristgemäß kündige?

Also z.B. Kündigung bis zum 15.04. abschicken, damit ich zum 31.07. raus kann?

Oder reicht es, wenn die Kündigung bis zum 30.04. beim Vermieter ist?
 
  • 13. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
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3 monatsfrist heisst du musst 3 monate bevor du die wohnung verlässt gekündigt haben.

auf deutsch: wenn du am 31.07. rauswillst, musstu allerallerspätestens bis zum 30.04. gekündigt haben!
 
Marion, Bine kann Dir u. U. behilflich sein...
 
Marion schrieb:
Also z.B. Kündigung bis zum 15.04. abschicken, damit ich zum 31.07. raus kann?

Oder reicht es, wenn die Kündigung bis zum 30.04. beim Vermieter ist?
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats bei dem Vermieter eingehen, damit dieser Monat bei der Kündigungsfrist noch mitzählt. Erhält der Vermieter die Kündigung dagegen nur einen Tag später, beginnt die Kündigungsfrist erst im folgenden Monat. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss der Mieter dann noch vier Monate Miete zahlen.
Der Samstag zählt nicht als Werktag!

In deinem Fall heißt das, das die Kündigung zum 31.07.04 spätestens am 05.05.04 beim Vermieter eingegangen sein muss.
 
Und damit man die Kündigung auch belegen kann: mit "Rückschein", d. h. ein Verantwortlicher muss unterschreiben das Schreiben bzw. eine Ware erhalten zu haben. Mache ich nach schlechten Erfahrungen immer so.
 

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