Kündigung meiner Wohnung / Nachmieter

AngelBlueEyes

KSG-Häufchenrächer™
15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

ich würd ganz gern meine Wohnung diesen Monat kündigen, damit ich ab dem 1.12. keine Miete mehr zahlen muss. 3 Monate Kündigungsfrist. Halte ich somit ja dann ein.

Folgenden Musterbrief habe ich jetzt beim Immobilienscout gefunden:

KÜNDIGUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in der xxxstrasse 5, 12345 Musterstadt, Etage xx, Wohnungsnummer xx.
Laut Vertrag ist diese Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten verbunden, das Mietverhältnis endet also am 30.11.2008.
Als Termin für die Übergabe der Wohnung schlage ich Ihnen den xx.xx.xxxx vor.
Für diesen Tag bitte ich auch um die Rückzahlung meiner Kaution.
Sollten Sie zur Weitervermietung die Wohnung besichtigen lassen, stimmen Sie bitte jeden Termin einzeln schriftlich oder telefonisch unter xx xxx xxx mit mir ab.

Mit freundlichen Grüssen,

XXX


Ich war bis jetzt noch nicht in der Lage, eine Wohnung kündigen zu müssen, weils entweder die Eigentumswhng meiner Mutter war oder mein Ex der Mieter der Whng war, in welcher ich gewohnt habe.

Es ist so, dass ich jetzt 3 Monate (zzgl Kaution) doppelte Mietbelastung habe, da ich für die Whng bereits ab September zahlen muss, aber im September, Oktober und November meine reguläre Miete in der aktuellen Wohnung ja noch zahlen muss.

Ich würde den Vermieter gerne bitten, mich früher aus dem Mietvertrag zu lassen und darum bitten, einen Nachmieter stellen zu dürfen.
Habe ich noch nicht, muss ich natürlich finden. Würde das aber ganz gerne in das Schreiben mit aufnehmen. Soweit ich weiss (steht das irgendwo???) kann man 3 Nachmieter stellen und wenn der Vermieter diese nicht akzeptiert, hat er Pech gehabt und ich kann früher ausziehen.

Wie kann ich sowas denn am Besten verfassen, also das mit dem Nachmieter??

Ich möcht natürlich so schnell wie Möglich aus der aktuellen Wohnung ausziehen und einen Nachmieter finden, damit mir evtl 1 Monat von 3 Monaten Doppelbelastung erspart bleibt, ich somit evtl jemandem zum 1.11. finden könnte / würde / möchte.

Oder mach ich sowas besser telefonisch mit dem Vermieter? Muss das ja dann aber auch noch schriftlich festhalten.

Danke euch für die Info und Hilfe!! :hallo:
 
  • 29. März 2024
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Hi AngelBlueEyes ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das mit den 3 Nachmietern ist ein modernes Märchen. Wenn du Glück hast, lässt dein Vermieter mit sich handeln, falls ihm einer deiner (gerne auch weit mehr als 3) Nachmieter zusagt, wenn nicht, dann nicht.

Schreibs halt einfach als Angebot mit in die Kündigung, wenn du ansonsten auch persönlich Kontakt mit ihm hast/hattest, kannst du ihm deine Lage auch zusätzlich am Telefon schildern und evtl. so eine Lösung finden.
Ich drück dir die Daumen ;)
 
Also, einmal wundert mich in dem Schreiben die Rückzahlung der Kaution, dazu ist der Vermieter nicht sofort verpflichtet, zumindet nicht für die komplette Kaution. In der Regel sollte man mit Rückforderung der Kaution bis zu ca. 6 Monate warten.

Ansonsten würde ich einfach mit dem Vermieter reden, falls sich so schnell ein Nachmieter findet, wäre das für den Vermieter ja auch nicht negativ, vor allem wenn du für ihn suchst. Rede einfach mit ihm.
 
Naja, darum bitten sollte man schon, und meiner Erfahrung nach wird dieser Bitte auch nachgekommen. IdR ist es jedoch so, dass ein Teil der Kaution für evtl. spätere Nebenkostenforderungen einbehalten wird.
Dass es eine gesetzliche Frist gibt heisst ja noch lange nicht, dass man diese auch ausreizen/erdulden muss ;)
 
Also das mit der Kaution bzw. einen festen Termin, wann ich die Wohnung übergeben möchte, das will ich nicht wirklich reinschreiben. Kaution geben sie mir ja eh erst wieder, wenn ich dann ausgezogen bin und die die Whng abgenommen haben. Fand das in dem "Musterschreiben" da oben etwas "frech".

Persönlich nen Draht hatte ich zu denen nie.
Ich bin da eingezogen, wir haben die Formalitäten abgeklärt und das war es.
Mehr wurde nicht gemacht.
Die wohnen auch in Hamburg.

Fakt ist halt, ich möcht die nicht in meine Wohnung lassen, bevor ich nicht ausgezogen bin, weil die nämlich sonst die Katzen sehen, und von den Katzen wissen meine aktuellen Vermieter nichts.
Ich muss auch erst noch den Teppich bei mir in der Whng reinigen, weil sie das im Mietvertrag damals zur Pflicht gemacht haben, wegen dem Hund und möglichen Nachmietern mit möglichen Allergien gegen mögliche Tiere. Und wenn der Teppich nicht zu reinigen wäre, dann müsste ich den in der GANZEN Wohnung komplett ersetzen. Hab halt jetzt Schiss, wenn sie die Katzen sehen, dass sie dann auf den kompletten Wechsel des Teppichs bestehen.

In die neue Whng könnte ich EIGENTLICH sofort rein, da wohnt keiner mehr, aber so ohne Küche (die muss ich nämlich noch kaufen) macht das nicht wirklich Sinn. Gut, würd meiner Figur sicher zu Gute kommen, aber das ist ein anderes Thema.
 
Ist der Teppich denn übermässig beansprucht ?
Bei normaler Abnutzung können sie nicht verlangen das der Teppich getauscht wird.
Wie alt ist denn der Teppich überhaupt? Das ist dann nämlich auch wichtig, dann müsstest du meines Wissens nach nur den Zeitwert ersetzen, falls er absolut hinüber wäre.
 
Der Teppich weist ganz normale Gebrauchspuren auf, nicht nur von mir sondern auch von meinen Vormietern. Da sind immer noch (nach über einem Jahr das ich da wohne) die Abstellspuren von deren Couch zu sehen.
Wie alt der Teppich ist weiss ich gar nicht. Der lag auf jeden Fall schon drin, bevor ich eingezogen bin.

Ich musste das im Mietvertrag sogar separat unterschreiben, dass ich den Teppich - falls er sich nicht mehr reinigen lässt - ersetzen muss, grad wegen möglichen Nachmietern, die eine Allergie gegen Tiere haben könnten. :unsicher:
Ich HASSE diesen blöden Grund.

Die Katzen haben eine Stelle an der Umrandung des Teppichs kaputt gemacht, weil sie dran gekratzt haben :rolleyes: Allerdings sind das vielleicht so 4cm an der Umrandung, da kann ich den Teppich vor der Tür nehmen und das "Loch" flicken. Gross auffallen dürfte das also nicht.
Und dass ich den Teppich reinige ist klar.

Aber ich seh es irgendwie nicht so wirklich ein, dass ich den komplett in 3 Zimmer rausnehmen soll und neu verlegen soll. (Wohnzimmer, Schlafzimmer und Flur)
 
Also, im Normalfall, wenn ein Teppich mit vermietet wird ist der Vermieter für dessen Reinigung zuständig, wenn er es für notwendig ansieht.
Ich würde sagen, bei normaler Abnutzung vor dem Auszug einmal schön trocken druchsaugen, fertig.

Allerdings, wie überall gibts immer Ausnahmen wenn dies über eine gültige "Individualvereinbarung" vereinbart wurde. Ob diese Vereinbarung die du mit dem Vermieter getroffen hast tatsächlich gültig ist kann ich nicht sagen.
Dazu bräuchte man den genauen Wortlaut und fast schon einen Fachanwalt.
 
Ich kram den Tread hier noch mal kurz nach oben damit ich keinen neuen eröffnen muß.

Männe hat zum 15.01.09 eine neue Arbeit und dafür müßen wir umziehen. Ist nicht so schlimm da wir zu meinen Großeltern ziehen um denen ein bißchen unter die Arme zu greifen.

Nun meine Frage im Mietvertrag steht:

Ein Mietverhältnis von unbestimmter Dauer kann spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.


Wann wäre das denn jetzt? Der 31.01 oder doch der 28.02?
 
Ein Mietverhältnis von unbestimmter Dauer kann spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.

Wenn du bis zum 03.12 kündigst , dann endet am 28.02 das Mietverhältniss .

Kalendermonat Dezember , der übernächste KM wäre dann Februar .
 
Mist ich habs befürchtet. Naja zum Glück müßen wir in der neuen Behausung keine Miete zahlen.
 
Meine Cousine hat in Ihrem MV eine Klausel , wenn sie aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen muss , verkürzt sich die Kündigungsfrist .

Vielleicht habt ihr auch eine Klausel drin , schau mal nach :hallo:
 
Meine Cousine hat in Ihrem MV eine Klausel , wenn sie aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen muss , verkürzt sich die Kündigungsfrist .

Vielleicht habt ihr auch eine Klausel drin , schau mal nach :hallo:

Ne leider nicht. Aber vielleicht findet sich ja ein Nachmieter. Wenn nicht ist das wie gesagt auch nicht soo schlimm.
 
Und wenn ihr mal mit dem Vermieter sprecht?

Ich mein, wenn du doch aber noch diesen Monat (ist ja immerhin noch 5 Tage lang) kündigst, dann ist der nächste Monat der Dezember und der übernächste Monat der Januar, somit könntest du Ende Januar da raus sein.

Oder lieg ich da falsch? Hab ihr evtl ne Rechtschutzversicherung, wo ihr mal kurz anrufen könnt, ob die euch da ne Aussage zu geben können?
 
Und wenn ihr mal mit dem Vermieter sprecht?

Ich mein, wenn du doch aber noch diesen Monat (ist ja immerhin noch 5 Tage lang) kündigst, dann ist der nächste Monat der Dezember und der übernächste Monat der Januar, somit könntest du Ende Januar da raus sein.

Oder lieg ich da falsch? Hab ihr evtl ne Rechtschutzversicherung, wo ihr mal kurz anrufen könnt, ob die euch da ne Aussage zu geben können?

Ehrlich gesagt tut der Arme mir richtig leid. Es ist ja ein 6-Parteien Haus. Im 2. OG wohnt je eine junge Frau alleine und eine junge Frau mit Kleinkind. Im 1 OG wohnen wir und neben uns bis vor kurzem ein Paar beide mitte 40 die sind allerdings diese Woche ausgezogen. Wovon der Vermieter nichts wusste und haben auch Mietschuldenb hinterlassen. Den Schlüssel hat er bis jetzt auch nicht bekommen wer weiß wann er die Wohnung dann wieder vermieten kann.
Im EG wohnt eine nette alte Omi jenseits der 80 die wohl auch dieses Jahr ausziehen möchte zu ihrem Sohn wegen dem alter. Und ebenfalls im EG wohnte bis vor kurzem eine Frau alleine mitte 40 die ebenfalls einfach ohne des wissens des Vermieters ausgezogen ist und Mietschulden hinterließ sowie keinen Schlüssel-

Ich mag ihm ehrlich gesagt kaum unsere kündigung jetzt schicken.
Ich glaube auch nicht das er uns unter den umständen früher wie nötig aus dem Mietvertrag lässt.
 
@AngelBlue

Ich mein, wenn du doch aber noch diesen Monat (ist ja immerhin noch 5 Tage lang) kündigst, dann ist der nächste Monat der Dezember und der übernächste Monat der Januar, somit könntest du Ende Januar da raus sein.

So geht das nicht ;) Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats erfolgen! Also, um zum Ende januar 09 aus dem Vertrag rauszukommen, hätte rottisternchen bis spätestens zum 4. November !!!! 2008 (3. Werktag des Monats November) kündigen müssen.

@Rottisternchen

Aber nur, weil es dem Vermieter derzeit hart trifft, weil viele Mieter ausziehen und ein Teil davon auch noch Mietschulden hinterlässt, bist Du doch nicht in der Pflicht, dort wohnen zu bleiben ;)

Meinst Du irgendein Vermieter würde auf einen Mieter so eine Rücksicht nehmen?

Wenn Ihr andere Lebenspläne habt, dann macht das. Kündigt die Wohnung ganz normal, übergebt die Wohnung ordnungsgemäß, zahlt Eure Miete bis zum Schluss pünktlich. Das wird dem Vermieter auch schon reichen.
 
@Rottisternchen

Aber nur, weil es dem Vermieter derzeit hart trifft, weil viele Mieter ausziehen und ein Teil davon auch noch Mietschulden hinterlässt, bist Du doch nicht in der Pflicht, dort wohnen zu bleiben ;)

Meinst Du irgendein Vermieter würde auf einen Mieter so eine Rücksicht nehmen?

Wenn Ihr andere Lebenspläne habt, dann macht das. Kündigt die Wohnung ganz normal, übergebt die Wohnung ordnungsgemäß, zahlt Eure Miete bis zum Schluss pünktlich. Das wird dem Vermieter auch schon reichen.

Um gottes willen deswegen bleiben wir bestimmt nicht hier wohnen. Trotzdem hab ich halt im Kopf "Der arme Kerl"
 
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