Körperverletzung - durch nicht angeleinten Hund

Janira

10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

ein netter Mensch meinte, das Ihr mir vielleicht einige hilfreiche Tipps geben könntet, bei dem was mir passiert ist!

Bin mit meinem Lebengefährten und Hund (DLH Schäfer, 40kg) vor ein paar Wochen im Schnee spazieren gegangen, als mein Hund einen anderen Hund (klein) sah, zog er an der Leine.
Wegen des Schnees konnte ich ihn nicht richtig festhalten und er entwischte mir. Er rannte zu dem anderen Hund und stürzte sich auf ihn. Ich hinterher ca.7m und hielt ihn wieder fest. Nachdem ich mich, zusammen mit der Halterin des anderen Hundes, vergewissert hatte das ihrem Hund nichts passiert war, verabschiedete ich mich und bat sie nochmals um Entschuldigung.

Soweit kein Problem. Aber... nach 2-3 Stunden, tauchte sie mit ihrer Tochter bei mir auf. Die Tochter beschimpfte mich sofort, und schrie, dass sie würde mich Anzeigen, und dafür sorgen, dass mein Hund einen Maulkorb bekäme. Ich sagte ihr, das ich nicht verstehen würde, der Hund sei nicht verletzt worden. Ihre Antwort war, auch wenn mein Hund nicht zugebissen hätte, der andere Hund habe jetzt einen seelischen Defekt.
Nach 1 Woche bekam ich einen Brief von der Polizei “ Anhörung wegen Körperverletzung “ - durch einen nicht angeleinten Hund.
Mein Anruf bei der Polizei ergab folgendes: Vom einem verletzten Hund war nicht die Rede - was ich zuerst dachte. Es ging um die Frau, die angeblich von meinem Hund, in Hand und Gesäß, gebissen wurde - was durch einen Attest belegt sei. Mir blieb spontan die Luft weg. Natürlich hätte das sein können, wenn sie dazwischen gegangen wäre, war aber nicht der Fall. Wenn das so gewesen wäre, hätte ich es sehen müssen, hab ich aber nicht. Und selbst wenn, als die Damen zwei Stunden später vor der Türe standen ging es nur um den Hund, mit keinem Wort wurde erwähnt, das mein Hund die Frau gebissen haben soll.

Heute kam ein Schreiben vom Ordnungsamt, in dem die Rede von einem “gefährlichen Hund“ ist.

Was haltet Ihr davon? Was würdet Ihr tun?

Liebe Grüsse und einen schönen Abend
Janira
 
  • 26. April 2024
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Hi Janira ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,

ich würde dem OA unverzüglich eine Schilderung des Falls aus Deiner Sicht zukommen lassen. Ich würde es genau so schildern, wie es war - ihr ward ja zu zweit, die Frau alleine. Desweiteren würde ich die späteren Beschimpfungen erwähnen, die von der Seite der Tochter kamen (die ja nicht mal anwesend war bei dem Vorfall).

Weisst Du, ob dem OA das Attest vorliegt? Und weisst Du wo die Dame wohnt? Ich würde mit einem Strauss Blumen hinfahren und mich nach ihrer (angeblich) verletzten Hand erkundigen (nimm jemanden mit, der bezeugen kann, dass sie keine Verletzung hat, falls dem so ist).

Sicher können Dir hier einige noch Tipps zur rechtlichen Lage geben.

Ich drück Dir die Daumen, dass alles glatt läuft für Euch.;)
 
Hallo Thaleia,

vielen Dank für Deinen Tipp mit den Blumen!
Aber das war bereits am 03.03., ich glaube nicht, das selbst wenn eine Verletzung (die mein Hund aber sicher nicht verursacht hat) da war, wird sie jetzt sicher weg sein. Aber ich denke, ich werde es trotzdem machen.

Liebe Grüsse und einen schönen Abend
Janira
 
Oh achso - ich dachte da war erst kürzlich ;) Deswegen *G*
 
Meine Ratschlaege:

  • (Fach)Anwalt ((Rechtschutz?))
  • Zeugen
  • Anzeigen nach allen Mitteln des Gesetzes
Solch ein Verhalten ist unentschuldbar und sollte ein Niemand als verantwortungsbewusster Mensch tolerieren von Niemanden.
Dies wuerde wieder, den irrigen Grundsatz verstaerken, das Hundehalter (und auch andere "Interesse"-Gruppen), die boesen und gemeingefaehrlichen waeren.

Nur meine unbedeutende, kaempferische, Meinung!

Gruss
der
b.
 
du hast deinen lebensgefährten als zeugen.die frau war alleine mit ihrem kl. hund.

...und dann würde ich auch genauso vorgehen, wie bokkie es schreibt.

beim oa wäre ich auch persönlich jetzt mit mann vorstellig.

l.g., gaby

...bitte berichte weiter!!...alles gute!!...sch....frau u. tochter!!!
 
Hatte mal eine ähnliche Geschichte. Die Frau glaubt immer noch, dass ihr Hund seelisch nicht mehr zu sich kommt. Bin auch noch stocksauer. Habs auch erst im Guten versucht. Aber geholfen hats alle nicht. Würde auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, besonders bez. des Briefes vom OA. Würd den Fall auch deiner Versicherung schildern. War bei mir, nach langem hin und her, im Endeffeckt doch kein zu großes Problem.

Viel Glück!
LG Mona
 
Guten Morgen

Hm... kommt mir bekannt vor...

Bei uns wars aber so dass der kleine Hund wirklich gebissen worden war, nur - es war im Dunkeln und mein Ex hatte den Hund sicher auch nicht an der Leine - klar auch sein Fehler...
Wir bekamen danach die Auflage für den MK aber nur gerade in dieser Stadt - zum Glück!

Später erfuhren wir von mehreren Leuten dass der Hund dieser Frau bekannt sei für seine Bissigkeit und schon mehrere Leute "gebissen" hätte...aber was nützt es wenn man einen "Kampfhund" hat.... :(
 
Ich würde mir einen Anwalt nehmen und das regeln lassen.
Außerdem würde ich Anzeige gegen die Frau erstatten, weil sie lügt.
 
Hi,

wie Bokkie schon schrieb: Anwalt und Gegenanzeige wegen Verleumdung, kommt zwar sicher nicht zu einer Verurteilung der Frau aber macht ein besseren Eindruck bei eurer Geschichte
Hundebisse haben die angewohnheit recht lange sichtbar zu sein, wenn sie in die Hand gebissen wurde siehst Du es auch noch einen Monat danach!
wenn der andere Hund kleiner war kann man anhand der Bisswunden(/narben) ausmessen welcher Hund sie gebissen hat!

@Mi
laut PLZ wohnt sie nur n paar KM von worms weg.
 
Hallo,

- nehmt euch unbedingt einen Rechtsanwalt wg. den Ordnungsamt und wehrt euch gegen die falschen Anschuldigungen.

§164 StGB (falsche Verdächtigung)

(1) wer einen anderen bei einer Behörde oder zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder öffentlich wider besseres Wissens einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der unter Absatz 1 genannten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseren Wissen eine Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

- mir hat das sehr geholfen.

(auf der Polizei musste ich allerdings erst damit drohen, direkt zum Staatsanwalt zu gehen, damit der diensthabende Polizist, die Anzeige aufnahm)

viel Glück
 
Hallo ihr Lieben,

erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten... hat mir Mut gemacht.

Jetzt möchte ich Euch aber auch berichten, wie das ganze weiter ging.
Ich hatte also einen Termin auf dem OA, der immer wieder von der Dame dort verschoben wurde, weil sie im Stress war. Ich hatte keine Probelm damit, und siehe da, als es zum Termin kam, war sie sehr, sehr nett. Hat mir hilfreiche Tipps gegeben. Die Sache hat mich 50,- Euro gekostet, weil der Hund ja einen kurzen Moment wirklich nicht unter Kontrolle war.

Zur Polizei: Das war der Hammer, zwei Wochen nachdem ich meine Anhörung abgeschickt hatte, kam eine Vorladung. 2 Min. nach meinem erscheinen hat der Beamte dann festgestellt, das er nicht mich, sondern die Dame vorladen wollte. Na toll. Und nicht das ihr jetzt denkt, das ihm das peinlich war, mich ohne Grund 20km fahren zulassen. NEIN, er hat direkt nach dem ich die Klinke in die Hand genommen hatte bei meinen Nachbar angerufen, um sich dort zu erkundigen, ob ich meinen Hund ohne Leine führen würde (der wollte mir unbedingt was anhängen), was mein Nachbar wahrheitsgemäß verneinte. Soweit so gut.
Irgendwann bekam ich von einer Institution einen Brief, die Tätern die Möglichkeit geben soll, sich bei ihren Opfern zu entschuldigen. In einem Telefonat hab ich dem Typ gesagt, das ich dazu keine Veranlassung sehe, weil mein Hund sie ja nicht verletzt habe, wäre aber an einem Treffen Interessiert, um zu erfahren warum sie lügt. Naja, kam nix mehr.
So vor 2 - 3 Wochen kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft... würrrrg. Der Inhalt lautete:
Das das Verfahren gegen mich eingestellt wurde, da es nicht im öffentlichen Interesse läge.
Bingo dachte ich, die haben die Lügen erkannt, es gibt doch ein ganzkleinwenig Gerechtigkeit in Deutschland.

Nochmals vielen Dank an Euch!

Ganz, ganz liebe Grüsse
Janira & Co.
 
Janira schrieb:
Das das Verfahren gegen mich eingestellt wurde, da es nicht im öffentlichen Interesse läge.
Bingo dachte ich, die haben die Lügen erkannt, es gibt doch ein ganzkleinwenig Gerechtigkeit in Deutschland.

Das simmt nicht ganz. Das Verfahren wurde eingestellt. Du wurdest nicht vom Vorwurf freigesprochen.
 
Bürste schrieb:
Das simmt nicht ganz. Das Verfahren wurde eingestellt. Du wurdest nicht vom Vorwurf freigesprochen.

Erstens das. Zweitens ist das nur die strafrechtliche Seite - die zivilrechtliche wird hiervon nicht berührt!
 
Hovi schrieb:
Erstens das. Zweitens ist das nur die strafrechtliche Seite - die zivilrechtliche wird hiervon nicht berührt!
Aber wenn das strafrechtliche eingestellt wird und kein Schaden entstanden ist, wird auch zivilrechtlich nicht viel passieren..
 
Die Frage ist, ob die "Dame" ein ärztliches Attest vorweisen kann. Dann kann sie einen Zivilrechtsprozeß durchaus gewinnen!

Die Strafverfolgung wurde ja nur wegen "mangelndem öffentlichem Interesse" eingestellt, nicht etwa deshalb, weil man Janira "freigesprochen" hat.
 
Hovi schrieb:
Die Frage ist, ob die "Dame" ein ärztliches Attest vorweisen kann. Dann kann sie einen Zivilrechtsprozeß durchaus gewinnen!

Die Strafverfolgung wurde ja nur wegen "mangelndem öffentlichem Interesse" eingestellt, nicht etwa deshalb, weil man Janira "freigesprochen" hat.
Die Beweiserbringung wird trotzdem schwer, wenn es strafrechtlich zu keiner verurteilung gekommen ist. Wenn es so klar gewesen wäre, hätte die Staatsanwaltschaft zumindest ein Bussgeld verlangt.
 
Rauracher schrieb:
Wenn es so klar gewesen wäre, hätte die Staatsanwaltschaft zumindest ein Bussgeld verlangt.

Nein. Die StA kann das Verfahren auch dann einstellen, wenn sie zwar von der "Schuld" des Täters überzeugt ist, aber der Meinung ist, daß die Tat sich nicht in nennenswertem Maße auf die Interessen der Öffentlichkeit auswirkt. Das hast Du z. B. oft bei familiären Streitigkeiten, wobei die Staatsanwälte hier schon etwas sensibler reagieren und öfter ein "öffentliches Interesse" bejahen als früher.

Bei einem Hundebiß wird das öffentliche Interesse in den meisten Fällen verneint, wenn die Verletzungen nur minimal sind.

Klar liegt die Beweislast beim Kläger, die Frage ist, wem der Richter (des Zivilgerichts) am Ende mehr glaubt.
 
mal so ganz nebenbei:
hast du mal daran gedacht mit deinem hund n büschen zu arbeiten, damit er dir nicht beim nächsten mal wieder die leine aus der hand rupft? z.b. jetzt im herbst im laub?

mich hat mal dogg durch den wald gerissen - wir hatten beide das gleich gewicht .....
danach habe ich das training von 2 mal die woche auf täglich erhöht!
(es ist nicht mein hund!!! ich darf nur die dr***arbeit erledigen - wenigstens für geld)

innerhalb von 2 wochen war die dogge fit in sachen fremde hunde!
DAS problem habe ich mit dem kälbchen nie wieder denke ich.
sie guckt jetzt sogar weg wenn ein anderer hund sie provoziert! *stolz*
 
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