Klagen wegen Diskriminierung oder nicht was denkt Ihr ?????

§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der S.exuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1.
typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2.
eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,

ist unzulässig.
[...]


Im vorliegenden Fall fehlt es bereits an einer solchen Diskriminierung :hallo:
Hier wird gerade keine Person wegen ihrer Rasse diskriminiert.
 
  • 1. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Lana ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Lana

§1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse... der Religion oder Weltanschauung... zu verhindern oder zu beseitigen.

...

§2 Anwendungsbereich

Benachteiligungen aus einem in §1 genannten Grund...

8. den Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
...

Das bedeutet, dass einem aufgrund perönlicher Merkmale eine öffentlich angebotene Dienstleistung oder Nutzung von z.B. Wohnraum in einem Ferienpark nicht verwehrt werden darf.

Mit einwenig Glück bzw. wenn man von der Dame am Telefon eine entsprechende Antwort bekommt, hat man einen Fall geschaffen.

Es würde ja bereits reichen, wenn ich die Dame danach frage, ob ich mit Soka willkommen bin, diese verneint, ich dem Unternehmen daraufhin einen unfreundlichen, aber höflichen Brif schreibe und um eine Stellungnahme bitte, erenut eine Absage erhalte und wenn ich dann erkläre, dass ich ohne Soka kommen will, man mir (höchstwahrscheinlich) erneut absagt mit Fahdenscheinigen Gründen wie z.B. das alles ausgebucht sei.

Wenn ich dann behaupte, dass man mir nur deshlab keinen Bungalow angeboten hat, weil man mich als Sokahalter (auch ohne Hund) nicht haben will, steht das Unternehmen in Erklärungsnot.

Ich halte es aber auch nicht für unwahrscheinlich, dass wenn ich dem Unternehmen die Unterlagen zuschicke, dass mein Hund einen Wesenstest absolviert hat und somit nicht mehr unter die Kategorie fällt, und ich trotzdem eine Absage bekomme und mir damit die Nutzung verwehrt wird, ich zu Recht behaupten kann, dass ich deshalb diskriminiert werde, weil ich Halter eines angeblichen Kampfhundes bin und man mir den Zutritt deshalb verweigern will. Ich kann dann behaupten, dass die Betreiber wohl etwas gegen Leute haben, die solche Hunde halten, was ein Fall für das AGG sein könnte.

Das Unternehmen könnte dann dazu verpflichtet werden erklären zu müssen, weshalb man nach der Rasse des Hundes fragt. Will man damit etwa Halter solcher Hunde diskriminieren, weil man sie für Asoziale hält?
 
Es würde ja bereits reichen, wenn ich die Dame danach frage, ob ich mit Soka willkommen bin, diese verneint, ich dem Unternehmen daraufhin einen unfreundlichen, aber höflichen Brif schreibe und um eine Stellungnahme bitte, erenut eine Absage erhalte und wenn ich dann erkläre, dass ich ohne Soka kommen will, man mir (höchstwahrscheinlich) erneut absagt mit Fahdenscheinigen Gründen wie z.B. das alles ausgebucht sei.

Hm, also ein unfreundlicher und dennoch höflicher Brief? Ich denke in erster Linie kann man mit einem freundlichen und höflichen Brief mehr erreichen als wenn man direkt mit der Tür ins Haus fällt...

Und wieso sollte man Dir eine Absage erteilen wenn Du ohne Soka kommen willst?
 
Das Ganze kriegt hier langsam Ähnlichkeit mit dem berühmten "Moschedraaahtzauuuun" :lol: :lol: :lol:
 
@Lana

§1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse... der Religion oder Weltanschauung... zu verhindern oder zu beseitigen.

...

§2 Anwendungsbereich

Benachteiligungen aus einem in §1 genannten Grund...

8. den Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
...

Das bedeutet, dass einem aufgrund perönlicher Merkmale eine öffentlich angebotene Dienstleistung oder Nutzung von z.B. Wohnraum in einem Ferienpark nicht verwehrt werden darf.

Ich wußte gar nicht, dass ein Soka ein "persönliches Merkmal" ist........

Unfasslich ...... lol
 
Naja. Aber die Vorliebe sich so einen Hund zu halten und nicht eine andere Rasse ist ein persönliches Merkmal.
 
Naja. Aber die Vorliebe sich so einen Hund zu halten und nicht eine andere Rasse ist ein persönliches Merkmal.

Selbst wenn dem so wäre, wirst du, wegen deiner Vorliebe für eine bestimmte Rasse, nicht selbst diskriminiert. Du darfst ja trotzdem in den Park;)
 
Naja. Aber die Vorliebe sich so einen Hund zu halten und nicht eine andere Rasse ist ein persönliches Merkmal.
Die Eigenheit, manche Sachen partout mit einem schon irrationalen Selbstbewusstsein zu sehen und sich die Welt zurechtzumalen auch :D
 
Es gibt ja ein Vorurteil über gewisse Hunderassen, wenn sie einmal zugepackt hätten, könnten sie nicht mehr loslassen, und man müsse ihnen das Maul mit einer Stange aufbrechen. Hat mir mal ein im übrigen sehr netter Nachbar so verklickert.

Auf Hunde bezogen ist das sicher ein unberechtigtes Vorurteil. Bei manchen Menschen bin ich mir da nicht mehr so sicher. Einmal festgebissen ...
 
Selbst wenn dem so wäre, wirst du, wegen deiner Vorliebe für eine bestimmte Rasse, nicht selbst diskriminiert. Du darfst ja trotzdem in den Park;)
__________________

Ja, aber nur ohne "Kampfhund". Mit Nicht-Kampfhund bin ich willkommen. Aber warum ist das so? Liegt es daran, dass man keinen Kampfhund im Park haben will, oder an den Haltern, die solche Hunde halten, oder an dem Kampfhunde-Haltergespann, dass man als Gefährlich ansieht?

Die beiden letzteren Gründe muss man ja schon annehmen, wenn nicht akzeptiert und anerkannt wird, dass ein Soka mit absolviertem Wesenstest keinen gefährlichen Hund darstellt.

Klingt irgendwie nach willkürlicher Diskriminierung von Haltern bestimmter Rassen, wenn man öffentlich Hundehaltern mit Hund das Angebot macht, den Park zu nutzen, Haltern von Goldies die Ntzung des Parks auch ermöglicht, aber Haltern von Sokas mit absolwiertem Wesenstest nicht.
 
Vielleicht liegt es ja auch daran, daß man denkt, daß sich andere Gäste bedroht fühlen?
Du weißt, die Medienhetze.
Oder waren es jetzt die medienkompetenten Leser und RTL - Gucker?
So langsam komme ich durcheinander.
 
Selbst wenn dem so wäre, wirst du, wegen deiner Vorliebe für eine bestimmte Rasse, nicht selbst diskriminiert. Du darfst ja trotzdem in den Park;)
__________________

Ja, aber nur ohne "Kampfhund". Mit Nicht-Kampfhund bin ich willkommen. Aber warum ist das so? Liegt es daran, dass man keinen Kampfhund im Park haben will, oder an den Haltern, die solche Hunde halten, oder an dem Kampfhunde-Haltergespann, dass man als Gefährlich ansieht?

Die beiden letzteren Gründe muss man ja schon annehmen, wenn nicht akzeptiert und anerkannt wird, dass ein Soka mit absolviertem Wesenstest keinen gefährlichen Hund darstellt.

Klingt irgendwie nach willkürlicher Diskriminierung von Haltern bestimmter Rassen, wenn man öffentlich Hundehaltern mit Hund das Angebot macht, den Park zu nutzen, Haltern von Goldies die Ntzung des Parks auch ermöglicht, aber Haltern von Sokas mit absolwiertem Wesenstest nicht.

Es ist nunmal nicht anerkannt ist, dass Sokas mit Wesenstest genauso harmlos sind, wie normale Hunde.

Auch der Staat macht diese Unterscheidung.
In Ba-Wü haben Listenhunde mit Wesenstest weiterhin Leinenzwang.
In NRW dürfen Listenhunde ohne Wesenstest, nicht von Privaten gekauft werden.
Andernorts gilt ein Zuchtverbot für gelistete Rassen, Wesenstest hin oder her.
Es gibt ein generelles Einfuhrverbot.
...

Und ich bin sehr sicher, dass der Vernüngungspark dich nicht als Person diskriminieren will. Geh ohne Hund hin und sag der netten Kartenverkäuferin, dass du daheim einen Kampfhund sitzen hast. Das wird sie nicht interessieren;)
 
Lana schrieb:
In NRW dürfen Listenhunde ohne Wesenstest, nicht von Privaten gekauft werden.

Listenhund mit Wesenstest auch nicht, das macht hier keinen Unterschied. Ein Listi mit Wesenstest ist (anders als in BaWü) immer noch ein Listi. Oder richtiger: Einem Listi mit Wesenstest wird hier immer noch ein gewisses gefährliches Grundpotenzial zugeschrieben.
 
Lana schrieb:
In NRW dürfen Listenhunde ohne Wesenstest, nicht von Privaten gekauft werden.

Listenhund mit Wesenstest auch nicht, das macht hier keinen Unterschied. Ein Listi mit Wesenstest ist (anders als in BaWü) immer noch ein Listi. Oder richtiger: Einem Listi mit Wesenstest wird hier immer noch ein gewisses gefährliches Grundpotenzial zugeschrieben.

Ähm, ja natürlich.
Ich habe mich da im Eifer des Gefechts verschrieben.
Danke für die Richtigstellung;)
 
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