Klage in Schleswig-Holstein

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Am 29. Mai geht es los, es wird geklagt und zwar gegen die Hundeverordnung
in Schleswig-Holstein.
Bitte drückt uns die Dauemen, obwohl ich in diesem Land nicht mehr an
Gerechtigkeit glauben kann.

Anbei meine Klagerwiderung, auf diese Punkte wird sich das Gericht in
Schleswig beziehen werden. Nach Blasen an den Fingern habe ich aufgegeben
diesen Müll weiter abzutippen, insgesamt verfasst das gute Stück 50
Seiten.

Kämpft auch weiterhin für unsere Hunde! Das Lebensmotto in Deutschalnd
kann nur noch lauten:

It´s not the size of a dog in a fight,
it´s the size of the fight in the dog

URL:



-schnip-
Hallo zusammen zusammen,
gestern erhielt ich vom Oberverwaltungsgericht Schleswig die Ablehnung
meiner Klage. Zur Begründung (aber nicht zu laut lachen) hier ein paar
Ausführungen, der Schreiber hat sich echt Mühe gegeben, mich
aufzuklären...

- die abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn mit best. Lebenssachverhalten
nach den Gesetzen der Erfahrung generell mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit Gefahren verbunden sind. Sie wird für bestimmte
Hunderassen bzw. Gruppen von der jüngste Rechtssprechung nahezu
übereinstimmend bejaht.

- lt. VDH Broschüre ist es bewiesen, das best. Hundegruppen ein Potenzial
zur Erzeugung des "gefährlichen" Hundes darstellen, die einen wegen ihrer
Masse, die anderen ihrer Mutter wegen

- es ist darauf hinzuweisen, dass der Verordnungsgeber die unwiderlegliche
Vermutung der Gefährlichkeit der Rassen American PBT, Am STaff und Staff
Bull als einschneidende Rechtsfolge nur die Leinen und Maulkorbpflicht
knüpft. In anderen Ländern werden gefährliche Hunde getötet
ANM: NA WIE GNÄDIG!

- Beißstatistiken
Es gibt keine Statistik, die belegen würde, dass von diesen Hunden eine
erhöhte Gefährlichkeit ausgeht, man hat in D keine Daten man muß
allenfalls von sehr ungenauen Schätzzahlen ausgehen.

Nun kommt eine Erläuterung: Was sind Rassen, Begriff Hunderassen und eine
Liste mit bösen Hunden:

American Pit Bull Terrier
Es handelt sich um eine Kreuzung zwischen Bullterrier, American
Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier
Der APBT ist für brutale Hundekämpfe gezogen worden, die heute noch in den
USA stattfinden. Wissenschaftler haben für Zuchtlinien des APBT als Folge
züchterischer Maßnahmen allgemein genetische Verhaltenstörungen
festgestellt.

American Staffordshire Terrier

Sein Sozialverhalten ist unterentwickelt und sein Gefahrenpotential groß.
Es handelt sich außerdem um einen absolut furchtlosen Hund (ANM: NA WENN
DIE MEINEN KENNEN WÜRDEN)

Auch hier wieder der Satz mit den züchterischen Verhaltensstörungen

Hinzu kommt die Eigenschaft, dass der AmStaff und der APBT übe ein sehr
stark ausgeprägtes Gebiss und damit über eine starke Beißkraft verfügt

Staff Bull
Die Muskulatur ist extrem ausgebildet, er verfügt über ausgeprägte
Backenmuskulatur.(ANM: STIMMT, VON HINTEN HAT ER RICHTIG SÜSSE BACKEN)
Aufgrund seiner Geschichte als Rattenbeißer ist er äußerst agressiv
anderen Hunden gegenüber (ANM: OB ER DIE DANN MIT RATTEN VERWECHSELT?).
Bei Begegnungen mit anderen Hunden gleich welcher Größe und Gestalt
verwandelt sich der Stafford häufig von Gentleman mit vorzüglichen
Manieren zur Kampfmaschine, er ist dann zu allem fähig.

Bullterrier
Im Rasselexikon unter wird der Charakter des
Bulletrriers wie folgt beschreben: "Durch rigorose Ausmerzung hat man
verscheidene Charaktereigenschaften gefestigt. Doch aus der Zeit der
Hundekämpfe ist das Zupacken ohne Vorwarnung fest gewurzelt. Das sie
diesen Hund an die Leine nehmen sobald andere Tiere auf sie zukommen ist
ihre Pflicht". (ANM: ES IST SCHON ERSTAUNLICH; DASS RICHTER IHR WISSEN AUS
DEM INTERNET ZIEHEN...)

Dogo Argentino
Kreuzung aus Bullterrier, Bordeauxdogge, Mastin espanol und Boxer
Hervorzuheben ist seine Intelligenz, mit der er mutig angreift. Der Hund
ist schmerzunempfindlich. Diese Hunde neigen im Beißverhalten dazu, dass
sie sich "Nach oben Beißen" (ANM: KENNE DA NUR WAS MIT SCHLAFEN), bei
diesem Beißverhalten handelt es sich um eine gefährliche Kampftechnik

Fila Brasileiro
Nach dem Urteil nahezu der gesamten kynologischen Literatur handelt es
sich um die Züchtung eines großrahmigen Schutz- und Wachhundes mit dem
Ziel der Schärfe und Angriffslust. Der Hund besitzt eine niedrige
Reizschwelle, er ist misstrauisch und agressiv Fremden gegenüber. Der Fila
kann das Verhalten von Kindern missverstehen und agressiv werden. Der Hund
wird so durchwegs als gefährlich beschrieben.

Kaukasischer Ovtscharka
Dieser Hund ist Fremden gegenüber ein sehr misstrauischer Hund. er neigt
zu Aggressivität und Schärfe. Fremden gegenüber ist er angriffslustig, da
es ihm angezüchtet worden ist, den Wolf zu bekämpfen.

Mastiff
Der Mastiff ist schmerzunempfindlich, Schläge schrecken ihn nicht ab,
sondern bewirken genau das Gegenteil, sie machen ihn wütend (ANM: ACH
NEE...). Zwingerhaltung ist bei diesem Hund von Übel da man auf einmal
einen für alle gefährlichen Hund besitzt.


Phu, nun kann ich nicht mehr schreiben. Nur noch kurz:

- Maulkob sei doch gar nicht so schlimm für den Hund, ein guter würde
unter angeboten (!!!!!!!!), ein Würgehalsband
sollte man aber aus tierschutzrechtlichen Bedenken nicht verwenden.

- die unwiderlegbare Vermutung der Gefährlichkeit verstößt nicht gegen den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Warnschilder diskriminieren in keinster Weise den Hundehalter

- Leinen und Maulkorbzwang verstößt nicht gegen § 2 TierSchG man könne den
Hunden in einem Hundeauslaufgebiet oder eigenem Besitztum laufen lassen
(ANM: IN GANZ SH GIBT ES KEINE AUSLAUFGEBIETE; ICH WARTE SEIT 5 MON. AUF
ANTWORT)

- kein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit

So, nun habe ich wirklich keine Lust mehr, so witzig wie meine Anwältin
fand ich diesen ****** auch nicht, in jeden zweiten Satz wird auf Hauke,
Feddersen, Fleig und Klever verwiesen, die diese Aussagen so gar nicht
getätigt haben. Wie dumm muß man sein um bei einer Behörde arbeiten zu
dürfen? Ich mache auf jeden Fall weiter, jetzt erst recht.

Lieben Gruß
Meike
 
  • 26. April 2024
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Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo!!
Da ich auch aus Schles.H komme hoffe ich echt
das sich bald mal was ändert!!! Ich kämpfe gerade
mit Hilfe eines Anwalts gegen die Kampfhundesteuer
an!! Ich wohne auf der Insel Föhr!Hier sind nur 2 Leute
betroffen! Vieleicht schaffe ich es ja (Nero ist ein
Mischling aus dem Tierheim)Ich hoffe das man irgentwnn
den Maulkorb in den Müll schmeißen kann!!!!!
Viele Grüße Nero,Kaja(Dobi-Mix zum Glück hier nicht
betroffen) und Anja
 
Hallo Leute,

habe hier gerade etwas hereinbekommen und hoffe, das stimmt so. Der Absender ist ein Mitglied unseres Vereins...

Hallo Leute,

bekomme gerade Nachricht, dass die Klage in Schleswig Holstein gewonnen wurde. Komplette Verordnung gekippt.
Rassekataloge hinfällíg.

Das besondere!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Keine Revision möglich!!!!!!!!!!!!!

Super, hoffentlich wird morgen in Niedersachsen genauso sein.
Alle Daumen drücken.

Gruss
Daniela Heim


Mensch Kinners, das wär was ....


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Beckersmom
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Liebe grüße von Meike wir haben gewonnen
es gibt keine rasselisten mehr in schleswig holstein.

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Sind wir zwei nicht cool :D
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Biker-Macho:)
 
Ich habe eben beim OVG in Schleswig angerufen, die Pressestelle dort teilte mir mit, daß das Urteil natürlich auf großes Interesse der Medien gestoßen ist. Dummerweise bekomme ich als "Privatperson" keine näheren Auskünfte, ich wurde darauf verwiesen, die Nachrichten abzuwarten.

Es ist aber davon auszugehen, daß dieses Urteil für Trubel sorgen wird.

Ich reib' mir da echt die Hände... laßt und frohlocken <g>

Liebe Grüße

Sabine

P.S.: Macht Euch darauf gefaßt, daß die BLÖD das in gewohnter Weise und "selbstzweckgebunden" aufpuschen wird.





...out of the dark - into the light, the brightness...
 
Bitteschön:
29. Mai 2001

OVG-Urteil zur Gefahrhundeverordnung
Lorenz: Kein Schutz der Bevölkerung mehr vor Kampfhunden

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die teilweise Nichtigkeit der
Gefahrhundeverordnung führt nach Ansicht von Innenstaatssekretär Ulrich Lorenz
dazu, dass die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden nicht mehr effektiv geschützt
werden kann. Lorenz kündigte eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an.
"Das Urteil ist wirklichkeitsfremd", sagte Lorenz. Es ignoriere die schlimmen und
teilweise tödlichen Angriffe von Pitbull Terriern aus der jüngsten Vergangenheit.

Das OVG-Urteil steht nach Überzeugung von Lorenz im Widerspruch zum
Bundesverwaltungsgericht, das bei bestimmten Kampfhunderassen eine abstrakte
Gefährlichkeit unterstellt. In seiner Entscheidung vom Januar 2000 über die
Rechtmäßigkeit einer höheren Steuer für so genannte Kampfhunde stellt das Gericht
ausdrücklich fest, dass bei den so genannten Kampfhunderassen gezielt solche
Eigenschaften gezüchtet wurden, die die Kampfkraft steigern. Wörtlich heißt es in
der Urteilsbegründung: "Dieser Sachverhalt reicht für eine dem Gleichheitssatz
entsprechende Differenzierung aus".

Lorenz wies darauf hin, dass das OVG-Urteil auch mit der jüngsten Gesetzgebung
des Bundes kollidiert. Danach dürfen American Pitbull Terrier, American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier wegen ihrer Gefährlichkeit
weder eingeführt noch gezüchtet werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Thomas Giebeler, Innenministerium, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Tel: 0431/988-3007, Fax: 0431/988-3003, E-Mail:p[email protected]

aus:

Gruß Lupo
 
WIR HABEN GEWONNEN!!!
Keine RASSENLISTEN MEHR IN SH!!!!!!!!!!

BIN FEIERN!!!!!!!!!

 
Bekam gerade diese eMail:

Von: [email protected] (F.D.P. Schleswig-Holstein)
Firma: F.D.P.-Schleswig-Holstein

Nr. 177/2001

Kiel, Dienstag, 29. Mai 2001

Innenpolitik/Gefahrhundeverordnung/OVG-Urteil

Heiner Garg: Wuff-Wuff, Herr Minister!

Zu dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgericht Schleswig zur teilweisen Nichtigkeit der
Gefahrhundeverordnung erklärte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

Gut, dass die Rasseliste gekippt wurde.  Die völlig willkürliche Auswahl bestimmter Hunderassen und deren
Deklaration zu gefährlichen Hunden ist wissenschaftlich nicht haltbar und führt in der Praxis niemals zu einem
besseren Schutz der Bevölkerung.

Das Oberverwaltungsgericht hat diese Regelung als das entlarvt, was sie immer war: Gezielter politischer
Populismus des Innenministers.

Angeborene rassespezifische Aggressivität ist nicht nur äußerst selten, sondern beschränkt sich immer auf bestimmte Zuchtlinien, niemals auf ganze Rassen.

Ich fordere Herrn Buß auf, diese höchstrichterlich abgesegnete Erkenntnis unverzüglich in die Tat umzusetzen.
Die LVHO muss sofort entsprechend überarbeitet werden.

Der Innenminister, der tatenlos zugesehen hat, wie im vergangenen Sommer Hundebesitzer angegriffen und
angepöbelt wurden, steht nun vor dem Scherbenhaufen seiner eigenen Unkenntnis.

Es stünde Klaus Buß gut zu Gesicht, sich bei den Hundehaltern, die durch seine Gefahrhundeverordnung in eine  Schmuddelecke  gedrängt wurden, endlich zu entschuldigen.

Dass seinem Staatssekretär allerdings nichts anderes als Richterschelte einfällt, ist genauso einfältig und
populistisch wie die teilweise für nichtig erklärte Hundeverordnung , so Garg abschließend.


Christian Albrecht
- Pressesprecher -
V.i.S.d.P.
F.D.P.-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Landeshaus
24100 Kiel
FON: 0431/ 988-1488
FAX: 0431/ 9881497
E-Mail: [email protected]
Liberale Links im Internet:



ciao
Andreas
 
UND WIEDER: WIR BERLINER FREUEN UNS MIT EUCH MIT!!!
Laßt uns beten, das wir bald wieder ein normales Leben mit unseren Hunden führen dürfen
 
Ich freu mich auch gaaaaaanz doll, aber wir sollten die Berichte auf eine Themeneinstellung beschränken, obwohl hier unter jedem Beitrag zur gekippten Hundeverordnung superinteressante Infos stehen.

Also schließ ich mal alle doppelten und verweise auf den offenen Beitrag.

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shevoice
 
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