Fein.Hallo,
nach dem ich Ende Januar den Bescheid über die erhöhte "Kampfhundesteuer" erhalten hatte, kam eine Woche später ohne mein Zutun ein Schreiben vom Ordnungsamt.
Das ist ja auch der tiefere Sinn der nieders. Hundeverordnung, nur die Hunde als "Kampfhunde" einzustufen, die ihre Gefährlichkeit bewiesen haben.Darin wird, aufgrund meines zur Leinenbefreiung jährlich zu erbringenden Nachweises über die "Ungefährlichkeit" meines Sokas, der Steuersatz wieder auf Normalmaß festgesetzt - aber eben nur solange ich die jährlichen Nachweise erbringe.
Allerdings halte ich diesen jährlichen Nachweis auch für überzogen. Ein Halter einer anderen Rasse (z.B. Schäferhund) muss das nicht. Er wird erst dann anders eingestuft, wenn sein Schäferhund als gefährlich identifiziert wird.
Grundsätzlich halte ich die unterschiedliche steuerliche Behandlung ohnehin für falsch. Ein gefährlicher Hund gehört an die Leine (gegebenenfalls noch ein Maulkorb) und dann ist es gut. Eine erhöhte Steuer ist durch nichts zu rechtfertigen (die Hundesteuer grundsätzlich allerdings auch nicht).
Grüße Klaus