Klage in NDS gegen "Kampfhundsteuer" sinnvoll ? Bitte um Hilfe und Ratschläge

Hallo,
nach dem ich Ende Januar den Bescheid über die erhöhte "Kampfhundesteuer" erhalten hatte, kam eine Woche später ohne mein Zutun ein Schreiben vom Ordnungsamt.
Fein.
Darin wird, aufgrund meines zur Leinenbefreiung jährlich zu erbringenden Nachweises über die "Ungefährlichkeit" meines Sokas, der Steuersatz wieder auf Normalmaß festgesetzt - aber eben nur solange ich die jährlichen Nachweise erbringe.
Das ist ja auch der tiefere Sinn der nieders. Hundeverordnung, nur die Hunde als "Kampfhunde" einzustufen, die ihre Gefährlichkeit bewiesen haben.
Allerdings halte ich diesen jährlichen Nachweis auch für überzogen. Ein Halter einer anderen Rasse (z.B. Schäferhund) muss das nicht. Er wird erst dann anders eingestuft, wenn sein Schäferhund als gefährlich identifiziert wird.

Grundsätzlich halte ich die unterschiedliche steuerliche Behandlung ohnehin für falsch. Ein gefährlicher Hund gehört an die Leine (gegebenenfalls noch ein Maulkorb) und dann ist es gut. Eine erhöhte Steuer ist durch nichts zu rechtfertigen (die Hundesteuer grundsätzlich allerdings auch nicht).
Grüße Klaus
 
  • 28. April 2024
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Hi kangalklaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ehrlich, Pete, ich wäre froh, wenn mir die Gemeinde sagen würde, "wir wissen, dass diese Hunde nich tgefäjhrlicher sind als andere, aber wir brauche das Geld und nachdem uns der Rechtsstaat die Möglichkeit gibt, es bei solchen Haltern einzuziehen, machen wir davon Gebrauch....."

nein, stattdessen flattern folgende Schreiben ins Haus: ich Zitiere:

Nach einschlägigen Urteilen....Mannheim...rechtfertigt allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse die Kampfhundesteuer. In der Urteilsbegründung gingen die Richter besondes auf das genetische Potenzial der Hunde ein. Gefahren seien auch nach erfolgreicher Verhaltensprüfung nicht ausgeschlossern....Momentaufnahme....darstellt.
Die Stadt....beabsichtigt ...erhöhte Steuer die Haltung von Hunden bestimmter Rassen einzudämmen. Dieser gewünschte Lenkungszweck ...durch erhöhten Steuerastz erreicht...bestätigt der Verwlatungsgerichthof in seinem Urteil....."

HÄÄÄÄÄ? welches Urteil- das ist hier nicht mal angezogen- und soll ich jetzt meinen Hund einschläfern?????
Wo ist der Kotz-Smiley???
 
Hallo,

VGH Mannheim v. 29.07.2004 - Az.: 2 S 2695/03 VGH bestätigt erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde auch bei erfolgreicher Verhaltensprüfung
Der Gestaltungsspielraum der steuererhebenden Gemeinde als Satzungsgeberin umfasst die Befugnis, bestimmte Hunderassen in einer Liste gefährlicher Hunde aufzuführen und sodann das Halten solcher Hunde wegen einer gesteigerten abstrakten Gefährlichkeit mit einem erhöhten Steuersatz zu belegen. Ob der Hund erfolgreich einen Wesenstest gemäß § 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde - PolVO - bestanden hat, ist für die steuerrechtliche Beurteilung unerheblich

insbesondere

Dem ist der VGH in Übereinstimmung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt. Anknüpfungspunkt für die erhöhte Hundesteuer bei den in der Liste aufgeführten Hunderassen sei nicht eine festgestellte oder vermutete individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Hundes, sondern ein genetisches Potential, welches bei Hinzutreten weiterer Umstände die aufgelisteten Hunde zu einer Gefahr werden lasse. Diese potentielle Gefährlichkeit erlaube es dem kommunalen Satzungsgebe

Das Urteil ist aber von 2004, siehe mein obiges Zitat Urteil 2009.

Im übrigen dürfte mittlerweile feststehen, dass die genetische Disposition allein keine ausreichende Grundlage darstellt.
Da hat sich die Rechtsprechung zum Glück zum überwiegenden Teil geändert.

Glückauf
Peter
 
Zitat maike:
Gefahren seien auch nach erfolgreicher Verhaltensprüfung nicht ausgeschlossern

Ist doch eine prima Aussage. Da stellt man der Stadt doch mal die Frage ob bei Hunden anderer Rassen eine Gefahr ausgeschlossen ist? Dabei sollte man darauf hinweisen das es nicht immer auf Größe des Hundes ankommt, sondern auf die größe des Opfers (zb. 3 jäh. Kind gegegen Jack Russel, Westi usw).
Solltest Du das tun, bin ich auf die Antwort/Rechtfertigung/Begründung gespannt.
 
kangalklaus;1711683Grundsätzlich halte ich die unterschiedliche steuerliche Behandlung ohnehin für falsch. Ein gefährlicher Hund gehört an die Leine (gegebenenfalls noch ein Maulkorb) und dann ist es gut. Eine erhöhte Steuer ist durch nichts zu rechtfertigen (die Hundesteuer grundsätzlich allerdings auch nicht). Grüße Klaus[/quote schrieb:
Eine erhöhte Steuer gibt es nicht einmal bei der Kfz-Haltung, sondern nur erhöhte Versicherungen und im Übrigen wird kein Hund ungefährlicher oder gefährlicher weil die Steuer erhöht wird.
Ich würde die erhöhte Steuer nur unter Vorbehalt zahlen und mich dann an RA Herrn Weidemann von Hund und Halter wenden.
 
Hallo,

mal ne kurze Sachstandsmitteilung.....

Verfahren läuft immer noch, Termin vorm Gericht steht auch noch nicht. Lea wird dieses Jahr 13 Jahre. Ich hoffe, das Sie den Ausgang noch erlebt :(
 
Nachdem nun die Stadt, in der ich wohne, zum 01.01.2011 ( wohl wg. angespannter Haushaltslage o. GIER ) die Steuer von 504,--€ auf 600 ,--€ erhöht hat habe ich vergangenen Dienstag die Bürgersprechstunde des Bürgermeisters aufgesucht. Dies hatte ich Anfang 2009 auch schon einmal gemacht, kurz nachdem ich Mimel aus dem TH Aachen übernommen hatte.
Schon damals nur das übliche Wischiwaschi Beamtengelaber zu hören bekommen. Und schuld ist ja nicht die Stadt, die Gesetze haben ja andere gemacht.
Typisch.
Nun am Dienstag dann versucht dem BM klar zu machen das ich bevor ich klage ja nun erst noch einmal den Weg zu ihm, zwecks sachlichem Gespräch suche.
Der Satz, daß ich mich am Morgen schon mit RA Weidemann in Verbindung gesetzt habe, reichte aus das der Bürgermeister pampig wurde und zu mir meinte ich sollte doch diese Drohungen sein lassen.
Naja, dann noch ca. 10 Min. versucht Ihm energisch meinen Standpunkt klar zu machen.
Ergebnis: Hundesteuerbescheid fotokopiert und er werde sich darum kümmern.

Am nächsten Morgen dann Anruf vom Leiter der Abt. Steuern bekommen, die Satzung könne man nicht so einfach ändern . Also nichts zu machen.
Vielleicht könne ich ja mal probieren ca. 20 Mitglieder des Stadtrates auf meine Seite zu bekommen.
Ich sagte dann nur noch, ob er denn meinte ich hätte den lieben langen Tag nicht anderes zu tun den Leuten vom Stadtrat hinterher zu laufen. Gespräch dann beendet.

Ich habe wirklich keine Lust wegen solch schwachsinnigen Verordnungen u. Satzungen Mitgliedern des Stadtrates in den Allerwertesten zu kriechen.
Das reicht schon mit anzusehn wie diese Mitglieder regelmäßig dem Bürgermeister dort hinkriechen.
Der herrscht hier nämlich wie ein Monarch. Wird seit vielen Jahren immer wieder mit überwältigender Mehrheit wieder gewählt. ( ehemaliger Richter beim Verwaltungsgericht )
Zugegebenermaßen macht er seine "eigentliche" Arbeit auch gut hier in der Stadt.

Habe auf jedenfall gestern RA Weidemann beauftragt nun die Klage einzureichen.
 
Schade, dass da keine Vernuft und Einsicht herrscht!
Ich hoffe, du hast, mit der Klage, erfolg!
 
Update:

So, Lea wird im Februar 14 Jahre alt und ENDLICH gibt es einen Termin:

31.10.11 Verwaltungsgericht Braunschweig.

Ich bin gespannt........
 
Wir haben am 10.08.2011 unsere Klage gegen die Hundesteuer vorm Gericht in Braunschweig verloren.

Sind von Wolfenbüttel nach Hachum gezogen und sollten dann statt 300€ ,2200€ zahlen.

Aussage von der Richterin war das ich die Hunde doch als gefährlich angemeldet habe, habe sie doch als Am Staffs angemeldet.
Auch tat es ihr leid das sie unsere Klage ablehnen muss aber es ist völlig unsinnig dagegen zu Klagen und bei den höheren Gerichten kommen wir eh nicht weiter. Also abgelehnt.:sauer:

Drücke dir die Daumen das ihr es trotzdem schafft.

Wir versuchen zumindest noch durchzukriegen das man mit nem Sachkundenachweis oder Hundeführerschein den normalen Hundesteuersatz bezahlen muss.
 
Wir haben am 10.08.2011 unsere Klage gegen die Hundesteuer vorm Gericht in Braunschweig verloren.

Sind von Wolfenbüttel nach Hachum gezogen und sollten dann statt 300€ ,2200€ zahlen.

Aussage von der Richterin war das ich die Hunde doch als gefährlich angemeldet habe, habe sie doch als Am Staffs angemeldet.
Auch tat es ihr leid das sie unsere Klage ablehnen muss aber es ist völlig unsinnig dagegen zu Klagen und bei den höheren Gerichten kommen wir eh nicht weiter. Also abgelehnt.:sauer:

Drücke dir die Daumen das ihr es trotzdem schafft.

Wir versuchen zumindest noch durchzukriegen das man mit nem Sachkundenachweis oder Hundeführerschein den normalen Hundesteuersatz bezahlen muss.

2200 € :uhh::uhh::uhh::uhh: Für einen Hund???? Das ist doch erst Recht abzocke. Wer soll das denn zahlen? Also ich könnte das nicht zahlen. :(
 
2200€ für 4 Hunde. 1ter 400€, 2ter 600€, 3ter 1000€ und normaler 4ter Hund 200€
 
Dat hab ich auch gedacht als ich den Schrieb von der Gemeinde bekommen hab.:unsicher:

Aber sie meinen es TOD ernst und man kann nicht mit ihnen verhandeln.
Aussage war, wer sich so viele Hunde leisten kann, kann sich auch die Steuer leisten.

Ja ne is klar für 2200€ kann ich noch ein paar Hunde im Jahr mit durchfüttern und versorgen;)
 
Wir haben am 10.08.2011 unsere Klage gegen die Hundesteuer vorm Gericht in Braunschweig verloren.

Sind von Wolfenbüttel nach Hachum gezogen und sollten dann statt 300€ ,2200€ zahlen.

Aussage von der Richterin war das ich die Hunde doch als gefährlich angemeldet habe, habe sie doch als Am Staffs angemeldet.
Auch tat es ihr leid das sie unsere Klage ablehnen muss aber es ist völlig unsinnig dagegen zu Klagen und bei den höheren Gerichten kommen wir eh nicht weiter. Also abgelehnt.:sauer:

Drücke dir die Daumen das ihr es trotzdem schafft.

Wir versuchen zumindest noch durchzukriegen das man mit nem Sachkundenachweis oder Hundeführerschein den normalen Hundesteuersatz bezahlen muss.

Hört sich ja nicht so dolle an :(

Ich habe bereits die Sachkunde, bin im Hundesport aktiv (mit der Oma natürlich nicht mehr) und sie hat den hessischen und den niedersächsischen Wesenstest. Interessiert meine Gemeinde nicht die Bohne......

Wir werden sehen......ich geh weiter wenn´s sein muß. Bis zum bitteren Ende !

P.S.: Wo zum Teufel ist Hachum ??? ;) Wolfenbüttel ist ja bei mir ums Eck :)
 
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