Tülau / Kampfhundsteuer: Jetzt will Verwaltung Urteile sehen
Gemeinde reagiert auf Widerspruch
Das ging schnell: Gerade mal eine Woche, nachdem Melanie und Ulrich Haase bei der Gemeinde Tülau Widerspruch gegen den Kampfhundesteuerbescheid für ihre beiden American Staffordshire-Terrier Cindy und Duke eingelegt hatten, kam eine Antwort von der Verwaltung. Sie will die Urteile sehen, auf die Haases ihren Widerspruch begründen.
Da geht es zum einen um ein Urteil aus Mainz, wonach Kampfhundesteuern nicht bezahlt werden müssen, weil es keine wissenschaftlich sichere Grundlagen über die Gefährdung Dritter gibt.
Und zum anderen musste die Stadt Osnabrück eine Klage gegen einen zahlungsunwilligen Hundehalter mit der gleichen Begründung zurück nehmen.
Nun hofft das Ehepaar mit den beiden Terriern, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg auch ihnen Recht gibt. In ihrem Widerspruch weisen Haases außerdem darauf hin, dass der Steuersatz im Vergleich zu den Nachbargemeinden unverhältnismäßig hoch sei. "Zum Beispiel hat jemand in Rühen für seinen Pitbull die ganz reguläre Hundesteuer bezahlt", sagt Melanie Haase. Und berichtet, dass ihr Anwalt schon verblüfft über diese Preisunterschiede in Nachbarorten war.
Sie hat gemeinsam mit ihrem Mann eine Klägergemeinschaft auf die Beine gestellt. "14 Hundehalter beteiligen sich inzwischen daran."
Wer ebenfalls ein Formblatt mit dem Widerspruch gegen die Kampfhundesteuer haben möchte, kann sich unter Tel. 05833/7192 melden.
tru, Tülau
Gemeinde reagiert auf Widerspruch
Das ging schnell: Gerade mal eine Woche, nachdem Melanie und Ulrich Haase bei der Gemeinde Tülau Widerspruch gegen den Kampfhundesteuerbescheid für ihre beiden American Staffordshire-Terrier Cindy und Duke eingelegt hatten, kam eine Antwort von der Verwaltung. Sie will die Urteile sehen, auf die Haases ihren Widerspruch begründen.
Da geht es zum einen um ein Urteil aus Mainz, wonach Kampfhundesteuern nicht bezahlt werden müssen, weil es keine wissenschaftlich sichere Grundlagen über die Gefährdung Dritter gibt.
Und zum anderen musste die Stadt Osnabrück eine Klage gegen einen zahlungsunwilligen Hundehalter mit der gleichen Begründung zurück nehmen.
Nun hofft das Ehepaar mit den beiden Terriern, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg auch ihnen Recht gibt. In ihrem Widerspruch weisen Haases außerdem darauf hin, dass der Steuersatz im Vergleich zu den Nachbargemeinden unverhältnismäßig hoch sei. "Zum Beispiel hat jemand in Rühen für seinen Pitbull die ganz reguläre Hundesteuer bezahlt", sagt Melanie Haase. Und berichtet, dass ihr Anwalt schon verblüfft über diese Preisunterschiede in Nachbarorten war.
Sie hat gemeinsam mit ihrem Mann eine Klägergemeinschaft auf die Beine gestellt. "14 Hundehalter beteiligen sich inzwischen daran."
Wer ebenfalls ein Formblatt mit dem Widerspruch gegen die Kampfhundesteuer haben möchte, kann sich unter Tel. 05833/7192 melden.
tru, Tülau