Keine Konsequenz für Angriff auf Kind
Die vierjährige Charlin ist gezeichnet fürs Leben: Eine deutlich sichtbare Narbe unter dem linken Auge zeugt vom Biss eines Kampfhundes in das Gesicht des kleinen Mädchens. Das ist jetzt einige Monate her - doch für die Mutter ist der Vorfall längst noch nicht abgeschlossen: "Warum", so fragt sie, "hat das Ordnungsamt den Haltern den Hund noch nicht weggenommen - er ist doch erwiesenermaßen gefährlich!"
Der Vorfall ereignete sich im vorigen Jahr. Charlin Kerkhoff war mit der Familie ihrer Freundin einkaufen - und auch der Kampfhund, ein American Stafford Terrier, war mit dabei. Als die Erwachsenen in ein Geschäft gingen, wurde der Hund draußen angeleint - ohne Maulkorb. Charlin näherte sich dem Hund, und plötzlich fiel er das Kind an, haute seine Zähne in das Gesicht des kleinen Mädchens. Fünf Tage blieb das Mädchen im Krankenhaus, wo die Wunde versorgt wurde. Eine gut einen Zentimeter lange Narbe wird wohl immer zurückbleiben von dem Angriff.
Vor dem Arnsberger Amtsgericht wurde die Halterin wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt - sie hätte den Hund nicht unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb vor einem Geschäft anleinen dürfen.
Dass der Hund, der in der Kampfhundeliste in der obersten Kategorie geführt wird, nicht lammfromm ist, hatte Gregor Wichmann, Sachkundeprüfer beim Verband für das deutsche Hundewesen, bereits einmal erlebt. In der ersten Prüfung für ein Gutachten für das Steueramt der Stadt Arnsberg war der Hund "durchgefallen" - er hatte im Kontakt mit anderen Tieren aggressiv reagiert. Erst in der zweiten Prüfung verhielt sich der Hund wie es die Landeshundeverordnung vorschreibt.
Die Halterin offenbar aber nicht. Sie verschwieg gegenüber dem Prüfer, dass es zwischenzeitlich zu dem Angriff auf das Kind gekommen ist, wie Wichmann berichtete. "Davon hat man mir nichts gesagt." So gab Wichmann "grünes Licht" - jetzt braucht die Halterin nur den reduzierten Satz der Hundesteuer zahlen, nicht den erhöhten, der für gefährliche Kampfhunde gilt.
Hund soll nochmal geprüft werden Bei der Stadt Arnsberg ist der Vorfall bekannt. Dass trotz des Bisses, trotz der Verurteilung und trotz der falschen Angaben die Halterin weiterhin als zuverlässig beim "Fachdienst Sicherheit und Ordnung" geführt wird, sieht man dort als "in Ordnung" an. "Der Hund wird, das haben unsere Überprüfungen ergeben, jetzt ordnungsgemäß gehalten", heißt es im Arnsberger Rathaus. Und: "Uns sind keine weiteren Beschwerden zugetragen worden." Allerdings will man Hund und Halter noch einmal beim Amtstierarzt zu einer Sachkunde- und Verhaltensprüfung schicken. Das aber kann Mitte des Jahres werden - der Amtstierarzt habe noch keine Richtlinien für die Prüfung, begründet man dies beim früheren städtischen Ordnungsamt.
Hierzu eine erste Anmerkung:
Halter von Kindern
wo war eigentlich die Mutti als das Kind auf den Hund zulief ???? Hat sie als Erziehungsberechtigte nicht auch ein bißchen geschlafen ? Genauso hätte es dem Kind mit einem Dackel gehen können , brauchen denn alle Hunde jetzt Beißkörbe auch im Gehege wenn Kinder drüber klettern oder reinfassen? Merkwürdig immer wieder sieht man Kinder in solchen Situationen , nicht nur das ,selbst wenn die Eltern hinten dran stehen reizen viele Kinder Hunde und wenn dann ein Unfall passiert war der Hund schuld. Das Problem ...jeder kann Kinder halten und züchten , man sieht wo es hingeführt hat .Moderne Mütter können z.T nicht mal kochen Kinder dümpeln allein in der Gegend rum, alles geht ob das was mit Kinderhaltung zu tun hat frage ich mich oft? Vielleicht eher mit Kindergeld und Sozi oder nicht arbeiten wollen. Einer verantwortungsvollen Mutter wäre das nicht passiert .
gefunden bei Hundejo.de
Gruß heidi /MUstang
Die vierjährige Charlin ist gezeichnet fürs Leben: Eine deutlich sichtbare Narbe unter dem linken Auge zeugt vom Biss eines Kampfhundes in das Gesicht des kleinen Mädchens. Das ist jetzt einige Monate her - doch für die Mutter ist der Vorfall längst noch nicht abgeschlossen: "Warum", so fragt sie, "hat das Ordnungsamt den Haltern den Hund noch nicht weggenommen - er ist doch erwiesenermaßen gefährlich!"
Der Vorfall ereignete sich im vorigen Jahr. Charlin Kerkhoff war mit der Familie ihrer Freundin einkaufen - und auch der Kampfhund, ein American Stafford Terrier, war mit dabei. Als die Erwachsenen in ein Geschäft gingen, wurde der Hund draußen angeleint - ohne Maulkorb. Charlin näherte sich dem Hund, und plötzlich fiel er das Kind an, haute seine Zähne in das Gesicht des kleinen Mädchens. Fünf Tage blieb das Mädchen im Krankenhaus, wo die Wunde versorgt wurde. Eine gut einen Zentimeter lange Narbe wird wohl immer zurückbleiben von dem Angriff.
Vor dem Arnsberger Amtsgericht wurde die Halterin wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt - sie hätte den Hund nicht unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb vor einem Geschäft anleinen dürfen.
Dass der Hund, der in der Kampfhundeliste in der obersten Kategorie geführt wird, nicht lammfromm ist, hatte Gregor Wichmann, Sachkundeprüfer beim Verband für das deutsche Hundewesen, bereits einmal erlebt. In der ersten Prüfung für ein Gutachten für das Steueramt der Stadt Arnsberg war der Hund "durchgefallen" - er hatte im Kontakt mit anderen Tieren aggressiv reagiert. Erst in der zweiten Prüfung verhielt sich der Hund wie es die Landeshundeverordnung vorschreibt.
Die Halterin offenbar aber nicht. Sie verschwieg gegenüber dem Prüfer, dass es zwischenzeitlich zu dem Angriff auf das Kind gekommen ist, wie Wichmann berichtete. "Davon hat man mir nichts gesagt." So gab Wichmann "grünes Licht" - jetzt braucht die Halterin nur den reduzierten Satz der Hundesteuer zahlen, nicht den erhöhten, der für gefährliche Kampfhunde gilt.
Hund soll nochmal geprüft werden Bei der Stadt Arnsberg ist der Vorfall bekannt. Dass trotz des Bisses, trotz der Verurteilung und trotz der falschen Angaben die Halterin weiterhin als zuverlässig beim "Fachdienst Sicherheit und Ordnung" geführt wird, sieht man dort als "in Ordnung" an. "Der Hund wird, das haben unsere Überprüfungen ergeben, jetzt ordnungsgemäß gehalten", heißt es im Arnsberger Rathaus. Und: "Uns sind keine weiteren Beschwerden zugetragen worden." Allerdings will man Hund und Halter noch einmal beim Amtstierarzt zu einer Sachkunde- und Verhaltensprüfung schicken. Das aber kann Mitte des Jahres werden - der Amtstierarzt habe noch keine Richtlinien für die Prüfung, begründet man dies beim früheren städtischen Ordnungsamt.
Hierzu eine erste Anmerkung:
Halter von Kindern
wo war eigentlich die Mutti als das Kind auf den Hund zulief ???? Hat sie als Erziehungsberechtigte nicht auch ein bißchen geschlafen ? Genauso hätte es dem Kind mit einem Dackel gehen können , brauchen denn alle Hunde jetzt Beißkörbe auch im Gehege wenn Kinder drüber klettern oder reinfassen? Merkwürdig immer wieder sieht man Kinder in solchen Situationen , nicht nur das ,selbst wenn die Eltern hinten dran stehen reizen viele Kinder Hunde und wenn dann ein Unfall passiert war der Hund schuld. Das Problem ...jeder kann Kinder halten und züchten , man sieht wo es hingeführt hat .Moderne Mütter können z.T nicht mal kochen Kinder dümpeln allein in der Gegend rum, alles geht ob das was mit Kinderhaltung zu tun hat frage ich mich oft? Vielleicht eher mit Kindergeld und Sozi oder nicht arbeiten wollen. Einer verantwortungsvollen Mutter wäre das nicht passiert .
gefunden bei Hundejo.de
Gruß heidi /MUstang