@ Legolas ich kenne da einen Fall von einem Hund der den Wt hatte, dann ins TH gekommen ist, von ner Bekannten übernommen wurde und bei sich in der Gemeinde den Test nochmal machen musste mit der Argumentation man müsse schauen ob Hund und Halter harmonieren und ob der Halter fähig wäre den Hund in jeder Situation sicher führen zu können.
Glaub ich schon, aber in diesem Fall hätte ich mich schlicht und ergreifend geweigert und auf die Verordnung hingewiesen, wenn der Hund einen bestandenen Verhaltenstest hat, dann können die sich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln, es gilt die Verordnung und nicht was die Gemeinde will.