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Glaub ich schon, aber in diesem Fall hätte ich mich schlicht und ergreifend geweigert und auf die Verordnung hingewiesen, wenn der Hund einen bestandenen Verhaltenstest hat, dann können die sich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln, es gilt die Verordnung und nicht was die Gemeinde will.
 

Bist du dir da so sicher?

Wir mussten für die Leinenbefreiung unserer Bordeaux Dogge = Kat 2 = grundsätzlich kein Kampfhund auch auf Wunsch der Gemeinde "freiwillig" (entweder sie machen den oder es gibt keine Leinenbefreiung) den Verhaltenstest machen.

Wir hatten bei dem Antrag auf leinenbefreiung übrigens Bescheinigungen über zwei BH-Prüfungen (mein Männe und ich) und einen Team Test (Männe wurde mit Caro Vizevereinsmeister) vorgelegt ...

sie habe auf den Verhaltenstest bestanden ... und der Amtstierarzt hat sogar gesagt, wir mssen mit Maulkorb kommen ... obwohl eine BX gar nicht Maulkorbpflichtig ist ...

Die Gemeinde ist doch immer am längeren Hebel ...
 
Anke, bei euch gings um eine Leinenbefreiung, bei einem bestandenen Wesenstest muss der Hund nicht nochmal zum WT nur weil der Halter gewechselt wird.

Dein Beispiel passt da meiner Meinung nach garnicht.
 
Yepp Mandy, so sehe ich es auch, in der Kampfhundeverordnung BaWü steht eindeutig, das ab 6 Monaten ein Verhaltenstest erfolgen kann, ist der getestet Hund unter 15 Monaten alt, dann sollte er zwischen 15 und 18 Monaten wiederholt werden.

Und solange nix passiert gilt der Test egal ob Halter- oder Wohnungswechsel.
 

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