Liebe Kampfschmuser,
ist es rechtmäßig, wenn eine Gemeinde in NRW für Bordeauxdoggen eine "Kampfhundesteuer" erhebt, auch wenn die BX nicht mehr als Listen/Anlagehund in NRW nach LHG gilt?
Die Hundesteuersatzung die ich im Netz finde ist von 1997, zuletzt geändert 2001.
Überprüft die Gemeinde als was der Hund in der alten Gemeinde gemeldet war? (bei Umzug)
MfG Heike & 12 Pfoten
ist es rechtmäßig, wenn eine Gemeinde in NRW für Bordeauxdoggen eine "Kampfhundesteuer" erhebt, auch wenn die BX nicht mehr als Listen/Anlagehund in NRW nach LHG gilt?
Die Hundesteuersatzung die ich im Netz finde ist von 1997, zuletzt geändert 2001.
Überprüft die Gemeinde als was der Hund in der alten Gemeinde gemeldet war? (bei Umzug)
MfG Heike & 12 Pfoten