Wolf II
Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Hannover. Nach Niederlagen vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg und dem Bundesverwaltungsgericht legt die SPD im Nieders. Landtag Minister Uwe Bartels in Sachen „Kampfhunde“ offenbar an die Leine.
So soll es nach Fraktionsmeinung keine allgemeine Sachkundeprüfung für Halter sogen. Gefährlicher Hunde geben, eine generelle Maulkorbpflicht für „Potenziell gefährliche Rassen“ nur bis zu einem bestandenen Wesenstest. Beim Leinenzwang zur Vermeidung von Gefahrensituationen sollen den Kommunen weitgehende Regelungsmöglichkeiten zugestanden werden, hieß es weiter.
Ursprünglich hatte Bartels schon gestern seine Pläne vorstellen wollen. Sein Sprecher Hanns-Dieter Rosinke betonte, niemand wolle an dem „hohen Schutzfaktor“ etwas ändern. Da die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht vorliege werde der Minister die Eckpunkte später vorstellen. Es bleibe dabei, dass Inhalte der von den Gerichten kritisierten Verordnungen als Gesetz abgesichert werden sollten.
Braunschweiger Zeitung 21.08.02
Nach meinem heutigen Telefonat mit dem Büro der SPD-Landtagsfraktion hat Bartels einen Gesetzentwurf vorbereitet und wartet nun noch die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts ab um den Entwurf ggf. in einigen Punkten anzupassen. Generell hält Bartels offenbar an seinem alten Fehler der Rasselisten fest. Bevor der Gesetzesentwurf zur 1. Lesung in den Landtag kommt wird jedoch noch der zuständige Fachausschuss tagen. Mir wurde zugesagt das wir über diesen Termin informiert und zu einem Gespräch eingeladen werden. Wir bleiben auf jeden fall am Ball.
Mit freundlichem Gruß
Arbeitskreis Tierschutz
der SPD, Bezirk Hannover
So soll es nach Fraktionsmeinung keine allgemeine Sachkundeprüfung für Halter sogen. Gefährlicher Hunde geben, eine generelle Maulkorbpflicht für „Potenziell gefährliche Rassen“ nur bis zu einem bestandenen Wesenstest. Beim Leinenzwang zur Vermeidung von Gefahrensituationen sollen den Kommunen weitgehende Regelungsmöglichkeiten zugestanden werden, hieß es weiter.
Ursprünglich hatte Bartels schon gestern seine Pläne vorstellen wollen. Sein Sprecher Hanns-Dieter Rosinke betonte, niemand wolle an dem „hohen Schutzfaktor“ etwas ändern. Da die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht vorliege werde der Minister die Eckpunkte später vorstellen. Es bleibe dabei, dass Inhalte der von den Gerichten kritisierten Verordnungen als Gesetz abgesichert werden sollten.
Braunschweiger Zeitung 21.08.02
Nach meinem heutigen Telefonat mit dem Büro der SPD-Landtagsfraktion hat Bartels einen Gesetzentwurf vorbereitet und wartet nun noch die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts ab um den Entwurf ggf. in einigen Punkten anzupassen. Generell hält Bartels offenbar an seinem alten Fehler der Rasselisten fest. Bevor der Gesetzesentwurf zur 1. Lesung in den Landtag kommt wird jedoch noch der zuständige Fachausschuss tagen. Mir wurde zugesagt das wir über diesen Termin informiert und zu einem Gespräch eingeladen werden. Wir bleiben auf jeden fall am Ball.
Mit freundlichem Gruß
Arbeitskreis Tierschutz
der SPD, Bezirk Hannover