Moin,
So wie die Wunden am Arm aussehen wirkt es nicht nach Beschädigungsabsicht und der Junge würde nicht sagen das es nicht mehr so weh tut.
Bei aller Liebe, aber wäre das mein Kind, dann wären das genau solche Aussagen, die mich daran zweifeln lassen, dass es sich um einen Einzelfall handelt und andere Hundehalter anders sind..
Über "Beschädigungsabsicht oder nicht" würd ich persönlich nur nachdenken, wenn mein Hund ein Kind verletzt, dass er gut kennt und das aktiv den Kontakt zu ihm gesucht hat/ mit dem er öfter zusammen war und ich entscheiden muss wie es mit dem Hund weitergeht.
Wenn ein Hund auf ein fremdes Kind zurennt und es verletzt, dann find ich es völlig egal in welcher Absicht er das tut, sowas geht gar nicht (nichtmal wenn er das Kind "nur" umrennt um ihm das Eis zu klauen und schon gleich gar nicht wenn er die Zähne in das Kind haut) und es wäre meiner Meinung nach mehr als angebracht zu prüfen ob der Hundehalter überhaupt in der Lage ist den Hund so zu führen, dass keine Gefahr besteht.
Fakt ist, dass der kleine Fathi von einem fremden Hund angegriffen wurde, blutende Wunden hat und dann vom Hundehalter einfach liegen gelassen wurde. Der kleine wird sich vermutlich nicht freuen, dass sein Arm noch dran ist, sondern wird vermutlich eine riesenangst vor freilaufenden Hunden haben, ggf sogar an das Märchen vom bösen Kampfhund glauben und daran zweifeln, dass wenistens Erwachsene für ihre Fehler einstehen.
Ob der Hund beschädigen wollte, kann ich nicht beurteilen, dazu müßt ich den Hund kennen. Mein Wolfshund hat selbst als er mich mal "gebissen hat" weils beim Tierarzt dolle wehtat so aufgepaßt, dass ich zwar nen heftiges Hämatom, aber keine Bisswunde an sich hatte. Bisswunden wären bei diesem Hund definitv nur dann entstanden, wenn er auch wirklich angreifen wollte und dann hätten die vermutlich so ausgesehen wie der Arm des kleinen Fathi, denn zwischen "Ich greif den mal an" und "Ich reiß ihn in Stücke" ist ja nochmal nen Unterschied.
Demgegenüber ist der Schäferhund einer Freundin sowas von ungeschickt mit seiner Schnüss, dass er mit Maulkorb läuft, weil er, wenn er ein Kind "festhalten" möchte damit es mit ihm Ball spielt schonmal nen Zahnabdruck auf dem Arm hinterläßt.
Also: Ohne den Hund zu kennen weiß ich nicht welche Absichten er hatte und mir persönlich ist das auch egal. Er ist zu einem fremden Kind hingerannt und hat es verletzt, das geht gar nicht egal warum er das gemacht hat.
Ich glaub hier wird schon übertrieben, aber das erwartet man ja von der Bild.
Hm, also ich bin auch kein Bildfan, aber ich seh da keine Übertreibung.
Der Hund hat das Kind verletzt, das Kind ist "traumatisiert" und der Hundehalter ist abgehauen. Weder klingt das für mich übertrieben noch gibts da was schönzureden.
Der Halter hat sich schlecht verhalten, aber evtl. hatte er Angst das der Hund weg muss oder getötet wird.
Stattdessen läßt er ein 10 jähriges, blutendes und vermutlich weinendes oder in "Schreckstarre" befindliches Kind kommentarlos liegen und haut ab?
Hätt er sich wie ein Erwachsener verhalten, seinen Hund an den nächsten Zaun gebunden, Krankenwagen und wenn möglich/notwendig die Eltern des Kleinen JUngen verständigtund gewartet bis ein Krankenwagen kommt.
Hätte er anschließend seinen Hund heim bringen können, einen dicken Blumenstrauß und Schokolade kaufen und ins Krankenhaus fahren und sich in aller Form entschuldigen und seine Personalien hinterlegt, damit die Haftpflicht des Hundes für die Klinikkosten aufkommt.
Und wäre am Nächsten Tag selbst bei Polizei und/oder Ordnungamt gegangen, hätte den Vorfall geschildert und zugesichert, dass er von Maulkorb- und Leinenpflicht über Hundeschule und Wesenstest bereit ist seine Konsequenzen aus dem Vorfall zu ziehen.
Dann wären die Chancen gut gewesen, dass nur er die "Schuld" an diesem Mist ausbaden muss.
Stattdessen ist er feige und egoistisch abgehauen und damit fällt das Geschehene auf alle Hundehalter zurück, verschlechtert die Situation der Sokas erheblich und betrügt den kleinen Jungen und seine Eltern um die Aufrichtige Entschuldigung die ihnen zusteht.
Darüber hinaus ist anzunehmen, dass der Hund sobald der Halter ausfindig gemacht ist ohne wenn und aber eingezogen wird, denn selbst wenn es nach diesem Vorfall durch aufrechtes Einstehen für das was passiert ist noch eine Chance gegegen hätte, so wird das Ordnungsamt jetzt keinen Grund mehr haben anzunehmen, dass dieser Mensch geeignet ist seinen Hund zukünftig so zu führen, dass andere nicht gefährdet werden.
Ist wohl wie bei den Windhunden.
Groß und schlank = Greyhound!
Nein, gestromte Hunde sind IMMER Kampfhunde
Ich bin auch mit meinem gestromten Greyhound mehr als einmal angesprochen wurden ob das kein Kampfhund sei
Und ganz ehrlich: das Verhalten des Besitzers zeigt doch, dass es in diesem Fall nicht verkehrt wäre ihm den Hund wegzunehmen
Eben.
Vorrausgesetzt in dem Bericht fehlt nicht die Info, dass umstehende Eltern ihn mit Dosen beworfen und weggejagd haben.. aber meist ist ja eher das Gegenteil der Fall, dass Umstehende es gerne sehen, wenn der Hundehalter für seinen Fehler einsteht.
Ich glaub für verantwortungsbewußte Hundehalter kann es nur von Vorteil sein, wenn so jemandem schleunigst der Hund abgenommen wird, dann hat nämlich auch der Hund noch eine Chance, die er ggf nichtmehr hat, wenn in der "Obhut" dieses Halters nochmal was passiert.
lg
Fraukie