ok, wenn du nicht gechipte tiere, die du in freier wildbahn aufgreifst, einem halter zuordnen willst, wie gehst du vor?
Moment, moment ... ich habe nicht gesagt, daß ich nicht-gechipte Fundtiere einem Halter zuordnen will - lol, also natürlich will ich das auch. Aber ich meine - es spielt in meinen Gedanken dazu nicht die größte Wichtigkeit.
Solang es Menschen und Haustiere gibt, wird es wohl auch nicht-zuordbare Fundtiere geben; dafür sind Tierheime ja (u.a.) da. Warum sollte es also nicht weiterhin möglich sein, diese aufgegriffenen Tiere dort abzugeben?
(immer noch bezogen auf "wie soll man die Tierheim dazu verpflichten", etc - es läuft ja schon längst so!)
hängst du flugblätter auf, das sich der halter bitte melden möchte, um seine xyz euro teure strafe zu zahlen??
willst du mal raten, wer sich da meldet?
WIE würdest DU das GANZE angehen?
Jaaa, wenn man die falschen Prämissen setzt dann kommt am Ende zu etwas, das man mit zynischen Äußerungen garnieren kann.
1.) Siehe oben - ich plane die Möglichkeit, daß manche Tiere ins Tierheim kommen nunmal mit ein. Dies weiter so beizubehalten wird ja auch keine zusätzlichen Probleme verursachen.
2.) Eventuell wird der Halter sich nicht melden - es sei denn, er möchte sein Tier wirklich wiederhaben. Dafür zahlen so manche auch ihre xyz-Euro Strafe, dann wären diese Fälle schonmal abgedeckt.
Wir drehen uns aber am meisten um das "ungechiptes Tier aufgegriffen -> Halter unauffindbar -> einschläfern". Diesen Punkt raff ich immer noch nicht so ganz - also, wie Du da so eine absolute Haltung einnehmen kannst. Dein Argument ist ja der Druck, der - mit so einer dräuenden Maßnahme - aufgebaut wird, und der im Idealfall so hoch ist, daß alle Tierhalter ihre Tiere chippen lassen.
Davon abgesehen, daß Leute, die sich von Gesetzen und drohenden hohen Geldstrafen nicht abschrecken lassen, sich vermutlich davon auch nicht beeindrucken lassen; Ich denke, man kann eine Strafe, oder meinetwegen auch Reaktion, nicht nur daraus entwickeln, wie sehr sie abschreckt/-en könnte, sondern auch an der Verhältnismäßigkeit zwischen Tat und Reaktion.
Tat des Tieres: herumstreunern (nicht einmal eindeutig beim Wildern) und sich dann von Menschen einfangen lassen. Und dieses Tier soll, obwohl von ihm keine Gefahr für Wildtiere mehr ausgeht, nur der Abschreckung wegen eingeschläfert werden?
Ich kann doch auch nicht mein jüngstes Kind verprügeln, wenn eines meiner anderen Kinder etwas angestellt hat, nur weil ich weiß, daß sie ihr kleines Geschwisterchen mögen und nicht wollen, daß es verhauen wird.
Meiner Logik nach ist das einmal eingefangene und von dort an für niemanden mehr eine Bedrohung darstellende Tier (Hund oder Katze) "raus" und muß für gar nix mehr büßen, schon gar nicht mit seinem Leben.
Also mein Vorschlag: gerne die Halter intensiver heranziehen, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen. Geldstrafen haben auch den Vorteil mehr Haltertypen zu treffen: die, denen ihr Tier jetzt nicht so wichtig ist genauso wie die, die es lieben, aber trotzdem nachlässig sind - wohingegen das Einschläfern nur letztere berühren würde.
Zudem sprichst Du ausdrücklich auch von den Tieren, die bei Kontrollen ungechipt vorgefunden werden. Warum sollten die denn nun eingeschläfert werden? Hier IST doch der Halter direkt greif- und zu einer Geldstrafe verknackbar?