Hallo zusammen,
hm, poste ich das jetzt hier oder bei den Gesetzen ...
Also, ich (wohne in Rheinland-Pfalz, hab ne Pitbull-Nase) habe heute morgen mit unseren Ordnungsamt telefoniert, denn seit am 1.1.2005 das neue Hundegesetz in Kraft getreten ist, kann man ja zumindest Maulschlaufe statt Maulkorb beantragen.
Dabei sagte die Dame von OA, Mitte bis Ende März käme eine ergänzende Richtlinie oder was zum Gesetz heraus, die den Hundehaltern ermöglicht, mit ihrem Listenhund die Begleithundeprüfung abzulegen und bei Bestehen den Hund maulkorbfrei zu führen. Natürlich darf der Hund nicht in einen Beißvorfall verwickelt worden sein, und man muss wohl auch vom Sachkundeprüfer ne Bescheinigung bringen, dass der Hund unbedenklich ist.
Und - wichtig - die Maulkorbbefreiung gilt NUR für dieses Hunde-Halter-Gespann. Wenn der Partner den Hund auch führt, muss er oder sie die Prüfung ebenfalls ablegen. Aber zumindest besteht die Möglichkeit dazu. Dann hängt zwar noch die Leine dran (schlimm genug), aber nicht mehr der Maulkorb, der jedem Passanten zuruft: Dies ist eine gefährliche Beißbestie!! Woraufhin der freundliche Passant einen dann als "Ah, wieder so ne asoziale Sau mit nem ******-Kampfhund!! Abknallen sollte man die alle!!" bezeichnet ...
Also, wir machen uns gleich auf in die Hundeschule . Unsere Schnute hat die Begleithundeprüfung schon mal gemacht, die ist aber rund 6 Jahre her, das ist laut OA zu lange. Sie hört immer noch sehr gut (ähm, im doppelten Sinne), aber beim Fuß-gehen trottet sie immer etwas hinterher, da müssen wir mal dran arbeiten.
So, diese Info wollte ich Euch nur mal kund tun, falls Ihr es noch nicht wisst. Dass diese Regelung kommt, ist laut meinem OA fest, nur ob sie Mitte oder Ende März kommt, steht noch in den Sternen. So weit, so gut.
Schönen Tag Euch allen!
hm, poste ich das jetzt hier oder bei den Gesetzen ...
Also, ich (wohne in Rheinland-Pfalz, hab ne Pitbull-Nase) habe heute morgen mit unseren Ordnungsamt telefoniert, denn seit am 1.1.2005 das neue Hundegesetz in Kraft getreten ist, kann man ja zumindest Maulschlaufe statt Maulkorb beantragen.
Dabei sagte die Dame von OA, Mitte bis Ende März käme eine ergänzende Richtlinie oder was zum Gesetz heraus, die den Hundehaltern ermöglicht, mit ihrem Listenhund die Begleithundeprüfung abzulegen und bei Bestehen den Hund maulkorbfrei zu führen. Natürlich darf der Hund nicht in einen Beißvorfall verwickelt worden sein, und man muss wohl auch vom Sachkundeprüfer ne Bescheinigung bringen, dass der Hund unbedenklich ist.
Und - wichtig - die Maulkorbbefreiung gilt NUR für dieses Hunde-Halter-Gespann. Wenn der Partner den Hund auch führt, muss er oder sie die Prüfung ebenfalls ablegen. Aber zumindest besteht die Möglichkeit dazu. Dann hängt zwar noch die Leine dran (schlimm genug), aber nicht mehr der Maulkorb, der jedem Passanten zuruft: Dies ist eine gefährliche Beißbestie!! Woraufhin der freundliche Passant einen dann als "Ah, wieder so ne asoziale Sau mit nem ******-Kampfhund!! Abknallen sollte man die alle!!" bezeichnet ...
Also, wir machen uns gleich auf in die Hundeschule . Unsere Schnute hat die Begleithundeprüfung schon mal gemacht, die ist aber rund 6 Jahre her, das ist laut OA zu lange. Sie hört immer noch sehr gut (ähm, im doppelten Sinne), aber beim Fuß-gehen trottet sie immer etwas hinterher, da müssen wir mal dran arbeiten.
So, diese Info wollte ich Euch nur mal kund tun, falls Ihr es noch nicht wisst. Dass diese Regelung kommt, ist laut meinem OA fest, nur ob sie Mitte oder Ende März kommt, steht noch in den Sternen. So weit, so gut.
Schönen Tag Euch allen!