Kahmelion
Hallo an alle Forenmitglieder!
Ich wende mich an euch, da ich eine Frage zum Thema Besuchsrecht im Tierheim bei sichergestelltem Hund habe.
Mein Hund wurde vor ein paar Tagen von der Polizei sichergestellt.Anklage auf das Halten und Umgehen mit einem gefährlichen Hund nach § so und so.
Morgens wurde unser Haus von 7 Polizeibeamten + Hundekontrolldienst halbwegs gestürmt.Das das ganze ein Drama war und ist,ist wohl jedem klar und brauche ich hier wohl nicht noch ausführlich zu beschreiben.
Mein Hund befindet sich jetzt im Tierheim und die Mitarbeiter weigern sich, mich zu meinem Hund zu lassen. Hat jemand von euch Erfahrungen? Darf man wirklich nicht seinen Hund im Tierheim besuchen wenn er sichergestellt wurde? Wie ist das rechtlich geregelt?
Es sind jetzt Tage vergangen,ohne das irgendetwas passiert ist.
Sie soll dem Amtstierarzt vorgestellt werden, aber der läßt sich anscheinend auch Zeit. Ich habe mir einen Anwalt genommen und der sagte schon , wenn das vor´s Verwaltungsgericht muß, kann sich das alles in die länge ziehen.Meinen Anwalt hab ich erst seit gestern,den hatte ich in der Aufregung vergessen zu fragen, wie das mit dem Besuchsrecht ist, aber ein befreundeter Anwalt von meinem Vater meinte heute morgen, sie können mir nicht verwehren meinen Hund zu sehen, daufhin waren wir dann da im Tierheim, aber wie schon gesagt, haben die es nicht erlaubt und sagten das der Anwalt unrecht hat.
Aber ich bin der Meinung, es kann doch nicht sein, wenn der Hund( sie ist recht ängstlich fremden Menschen gegenüber)
mehrere Wochen in dem Tierheim bleiben muß, was ich nicht hoffe, kann es doch nicht angehen, das ich sie nicht regelmäßig besuchen darf. Besonders wo noch nicht einmal das Rassegutachten gemacht wurde, somit also gar nicht feststeht, das sie ein Kat 1 Hund ist.(Sie hat übrigens schon ein Rassegutachten , das wird aber wahrscheinlich nicht annerkannt werden, weil die Größe nicht 100 %ig stimmt))
Wir haben sie übrigens vor 2 Jahren, als Boxer Mischling gekauft, auch das Rassegutachten, welches wir durchführen ließen,nachdem wir schon letztes Jahr Ärger mit dem Ordungsamt hatten, bescheinigt das sie ein Boxer-Mischling ist und auch das Tierheim hat sie als nicht -Kategorie Hund eingestuft. Jezt hoffe ich das beste und hoffe auch das der neue Amtstierartzt aus ihr nicht noch einen Kat 1 Hund macht.
Also, was meint ihr, darf ich sie im Tierheim besuchen, hat jemand von euch schon einmal so eine Situation erlebt? Ich würde mich über ein paar Antworten freuen!!!
Ich wende mich an euch, da ich eine Frage zum Thema Besuchsrecht im Tierheim bei sichergestelltem Hund habe.
Mein Hund wurde vor ein paar Tagen von der Polizei sichergestellt.Anklage auf das Halten und Umgehen mit einem gefährlichen Hund nach § so und so.
Morgens wurde unser Haus von 7 Polizeibeamten + Hundekontrolldienst halbwegs gestürmt.Das das ganze ein Drama war und ist,ist wohl jedem klar und brauche ich hier wohl nicht noch ausführlich zu beschreiben.
Mein Hund befindet sich jetzt im Tierheim und die Mitarbeiter weigern sich, mich zu meinem Hund zu lassen. Hat jemand von euch Erfahrungen? Darf man wirklich nicht seinen Hund im Tierheim besuchen wenn er sichergestellt wurde? Wie ist das rechtlich geregelt?
Es sind jetzt Tage vergangen,ohne das irgendetwas passiert ist.
Sie soll dem Amtstierarzt vorgestellt werden, aber der läßt sich anscheinend auch Zeit. Ich habe mir einen Anwalt genommen und der sagte schon , wenn das vor´s Verwaltungsgericht muß, kann sich das alles in die länge ziehen.Meinen Anwalt hab ich erst seit gestern,den hatte ich in der Aufregung vergessen zu fragen, wie das mit dem Besuchsrecht ist, aber ein befreundeter Anwalt von meinem Vater meinte heute morgen, sie können mir nicht verwehren meinen Hund zu sehen, daufhin waren wir dann da im Tierheim, aber wie schon gesagt, haben die es nicht erlaubt und sagten das der Anwalt unrecht hat.
Aber ich bin der Meinung, es kann doch nicht sein, wenn der Hund( sie ist recht ängstlich fremden Menschen gegenüber)
mehrere Wochen in dem Tierheim bleiben muß, was ich nicht hoffe, kann es doch nicht angehen, das ich sie nicht regelmäßig besuchen darf. Besonders wo noch nicht einmal das Rassegutachten gemacht wurde, somit also gar nicht feststeht, das sie ein Kat 1 Hund ist.(Sie hat übrigens schon ein Rassegutachten , das wird aber wahrscheinlich nicht annerkannt werden, weil die Größe nicht 100 %ig stimmt))
Wir haben sie übrigens vor 2 Jahren, als Boxer Mischling gekauft, auch das Rassegutachten, welches wir durchführen ließen,nachdem wir schon letztes Jahr Ärger mit dem Ordungsamt hatten, bescheinigt das sie ein Boxer-Mischling ist und auch das Tierheim hat sie als nicht -Kategorie Hund eingestuft. Jezt hoffe ich das beste und hoffe auch das der neue Amtstierartzt aus ihr nicht noch einen Kat 1 Hund macht.
Also, was meint ihr, darf ich sie im Tierheim besuchen, hat jemand von euch schon einmal so eine Situation erlebt? Ich würde mich über ein paar Antworten freuen!!!