Illegale Einfuhr durch Orga, wer begeht den Verstoß

pixelstall

KSG-Erklärbär™
10 Jahre Mitglied
Die Frage interessiert mich grade wegen dem Thema, das ich jetzt nicht mit OT vollmachen wollte:

http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull...ser/148850-notfall-notfall-4.html#post2958190

Wie ist das rechtlich wenn eine Orga einen vermeindlichen Boxermix einführt, und der sich als Kat.1 entpuppt...wer hat dann illegal eingeführt ? Der neue Halter ( angenommen, das er den Übernahmevertrag erst nach der Einfuhr unterschreibt) oder die Orga.. ??
 
  • 29. April 2024
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Hi pixelstall ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hmm,
bei einem Auslandshund eventuell schwierig und gerichtlich zu klären?

Wer war bei Einfuhr der Halter? (Vertrag schon unterschrieben oder erst bei Übernahme in D?)

Wurde der Adoptant durch falsche Rasseangabe getäuscht?

Wenn Flugpaten ins Spiel kommen, führen die ja auf ihren Namen ein - haftbar?

LG
 
Interessante Frage also :) Gibt es irgendwen der da Licht ins dunkel bringen kann ?
 
Ich habe das Thema nicht gelesen, aber zumindest müßte einer schuldhaft handeln, um einen Verstoß zu begehen.
Deshalb kann man m.E. nur, wennman die genauen Umstände kennt, auf diese Frage antworten.
 
da wir solch einen fall hatten, kann ich eine ganz klare antwort darauf geben. die Orga, die verliert u.U. den § 11, der muss ins ursprungsland zurück und die orga hat ein strafverfahren am hals, sollte sie nicht eindeutig belegen können, dass sie es nicht wußte.
 
Danke Rosi,für die Info
Denke mal -bei Orgahunden lässt sich ja auch der Ursprung nachvollziehen ( sprich Auslands-TH/orga) wo man den Hund hin zurückschicken kann.. beim DHD Welpen ist das nun eher nicht möglich, die landen ja dann in einem dt. TH.
 
da wir solch einen fall hatten, kann ich eine ganz klare antwort darauf geben. die Orga, die verliert u.U. den § 11, der muss ins ursprungsland zurück und die orga hat ein strafverfahren am hals, sollte sie nicht eindeutig belegen können, dass sie es nicht wußte.

Ich wäre bei den paar Informationen, die wir haben. doch ein wenig vorsichtig. Ich habe mal ins Thema hinein geschaut und würde zumindest die TE nicht ermuntern, es zu tun.
Sie schreibt hier im öffentl. Forum in ihrem TE-Post, sie möchte den Hund aus dem Ausland holen und auch ihre Befürchtungen.
Wer, wann, was konkret tut, habe ich nicht gelesen.

Und den Umkehr der Beweislast finde ich sehr seltsam, zumal sich die Orga nach § 3 (4)HundVerbrEinfG selbst wenn sie auskunftspflichtig ist, sich nicht selbst belasten muß.
 
@ mat

selbstverständlich ermuntere ich die TE nicht zur einfuhr, aber der von mir geschilderte vorfall ist einfach tatsache, es waren sogar 3 bundesländer involviert. ( sprich die ämter )

weiteres werde ich zu unserem fall nicht erläutern, weil er nicht hierher gehört. und die orga hat es tatsächlich nicht gewußt.;)

wer also riskieren will, das der hund sofort retour geht und der verein die gemeinnützigkeit, sowie den 11er verliert - nur zu.. :unsicher:
 
da wir solch einen fall hatten, kann ich eine ganz klare antwort darauf geben. die Orga, die verliert u.U. den § 11, der muss ins ursprungsland zurück und die orga hat ein strafverfahren am hals, sollte sie nicht eindeutig belegen können, dass sie es nicht wußte.

Bekommt der neue Halter eine Mitschuld und ebenfalls eine Strafe?

Wenn er den Hund in Deutschland übernimmt (und nicht gerade eine "schriftliche Bestellung" für just diesen Hund aufgegeben hat, so dass man ihn als Auftraggeber/Anstifter sehen könnte), wüsste ich nicht, warum?
 
Ich kenne einen Fall, da kam die Orga mit einem blauen Auge davon, der Übernehmer bekam aber entsprechend Probleme, Hund kam ins Tierheim und wurde von dort weitervermittelt.

Ich denke, das man pauschal dazu gar nichts sagen kann.
 
@ mat

selbstverständlich ermuntere ich die TE nicht zur einfuhr, aber der von mir geschilderte vorfall ist einfach tatsache, es waren sogar 3 bundesländer involviert. ( sprich die ämter )

weiteres werde ich zu unserem fall nicht erläutern, weil er nicht hierher gehört. und die orga hat es tatsächlich nicht gewußt.;)

wer also riskieren will, das der hund sofort retour geht und der verein die gemeinnützigkeit, sowie den 11er verliert - nur zu.. :unsicher:

Dann meinen wir genau das Selbe!
Jedoch, @mat ist hier im Forum ein völlig anderer;)
 
Matty genau deswegen hatte ich ein eigenes Thema eröffnet, weil es mir eben nicht um den Fall der dortigen TE ging, sondern mich allgemeiner interessierte.
 
Allgemein nach dem HundVerbrEinfG der, der schuldhaft verbringt bzw. einführt.
Im Einzelfall könnte das evtl. sogar beide sein.
 
@ mat

selbstverständlich ermuntere ich die TE nicht zur einfuhr, aber der von mir geschilderte vorfall ist einfach tatsache, es waren sogar 3 bundesländer involviert. ( sprich die ämter )

weiteres werde ich zu unserem fall nicht erläutern, weil er nicht hierher gehört. und die orga hat es tatsächlich nicht gewußt.;)

wer also riskieren will, das der hund sofort retour geht und der verein die gemeinnützigkeit, sowie den 11er verliert - nur zu.. :unsicher:

Dann meinen wir genau das Selbe!
Jedoch, @mat ist hier im Forum ein völlig anderer;)

:rotwerd: sorry....
 
da wir solch einen fall hatten, kann ich eine ganz klare antwort darauf geben. die Orga, die verliert u.U. den § 11, der muss ins ursprungsland zurück und die orga hat ein strafverfahren am hals, sollte sie nicht eindeutig belegen können, dass sie es nicht wußte.

Bekommt der neue Halter eine Mitschuld und ebenfalls eine Strafe?

Wenn er den Hund in Deutschland übernimmt (und nicht gerade eine "schriftliche Bestellung" für just diesen Hund aufgegeben hat, so dass man ihn als Auftraggeber/Anstifter sehen könnte), wüsste ich nicht, warum?

in dem fall gab es keinen übernehmer.. aber ich denke, da kommt es wirklich auf den einzelfall an. wenn der herkunftsort bekannt ist, KANN das amt eine rückführung verlangen. auch wenn es sich um eine tötung handelt. ist leider so. die meisten kommen aber tatsächlich ins tierheim.
 
Die Frage interessiert mich grade wegen dem Thema, das ich jetzt nicht mit OT vollmachen wollte:

http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull...ser/148850-notfall-notfall-4.html#post2958190

Wie ist das rechtlich wenn eine Orga einen vermeindlichen Boxermix einführt, und der sich als Kat.1 entpuppt...wer hat dann illegal eingeführt ? Der neue Halter ( angenommen, das er den Übernahmevertrag erst nach der Einfuhr unterschreibt) oder die Orga.. ??

Die Orga. Ggf. auch zusätzlich die Übernehmer (je nach Fall). Aber die Orga sicher.
 
Wenn ich also einen Hund aus einem deutschen Tierheim übernehme der als "Was weiss ich" dort angegeben wird, kann mir nichts passieren falls sich irgendjemand muckiert das da vielleicht nicht doch ein Staff oder sowas mit drin ist?

Somit würde ich als Übernehmer nicht meine Zuverlässigkeit verlieren?
 
Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
Wenn Du so einen Hund übernimmst, kann der trotzdem als Listenhund eingestuft werden und Du hast alle damit verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten.
Aber sie können Dich nicht für illegale Einfuhr drankriegen.
 
Wenn ich also einen Hund aus einem deutschen Tierheim übernehme der als "Was weiss ich" dort angegeben wird, kann mir nichts passieren falls sich irgendjemand muckiert das da vielleicht nicht doch ein Staff oder sowas mit drin ist?

Somit würde ich als Übernehmer nicht meine Zuverlässigkeit verlieren?

Nichts passieren stimmt nicht so ganz. Wenn du nur einen Vermittlungsvertrag vorlegen kannst und kein Rassegutachten, dann kann es durchaus zu einer Begutachtung durch einen Amtsveterinär und einer nachträglichen Einstufung kommen.
Ob du dann den Hund behalten kannst, kommt ja auf die jeweiligen Gesetze im Bundesland an.
Meinen Eltern wäre es fast so ergangen. American-Bulldog-Labrador Mix als 16 Wöchigen Welpen aus dem Tierheim übernommen. Und als der Hund 1,5 Jahre alt war muckierten sich die Nachbarn (hielten ihn fürn "bösen" schwarzen Pitbull) und 1 Woche später kam ein Brief vom Ordnungsamt und anschließend kam die Hundestaffel vorbei und begutachtete den Hund.
Dieser zeigte sich offen und freundlich wie immer und mein Vater legte den Vermittlungsvertrag vor.
Die Hundestaffler aktzeptierten dies. Hinter vorgehaltener Hand hieß es aber, dass sie das nur getan haben weil der Hund so freundlich war. Hätte der Hund sich anders verhalten, dann wären sie zum Amtsveterinär geschickt worden zur Rassefeststellung.
Meine Eltern haben sich das Ergebniss und die Einschätzung der Hundestaffel vom Ordnungsamt schriftlich geben lassen und seither haben sie Ruhe.

Es hätte aber auch anders laufen können und dann wäre der Hund evtl. eingestuft worden. In BaWü ist mittlerweile der Hundehalter in der Beweispflicht um welche Rasse es sich beim eigenen Hund handelt. Das geht eigentlich nur wenn man die Elterntiere/Züchter des Hundes kennt. Bei einem Fundhund aus dem Tierheim hat man aber keine Chance.
Somit ist das ein heißes Eisen.
Eine Einstufung kann man nur verhindern wenn der Hund über das Tierheim schon ein anerkanntes Rassegutachten bekommen hat.
 
Es hätte aber auch anders laufen können und dann wäre der Hund evtl. eingestuft worden. In BaWü ist mittlerweile der Hundehalter in der Beweispflicht um welche Rasse es sich beim eigenen Hund handelt. Das geht eigentlich nur wenn man die Elterntiere/Züchter des Hundes kennt. Bei einem Fundhund aus dem Tierheim hat man aber keine Chance.
Somit ist das ein heißes Eisen.
Eine Einstufung kann man nur verhindern wenn der Hund über das Tierheim schon ein anerkanntes Rassegutachten bekommen hat.

die neuen besitzer können auch ein gutachten machen lassen.. ;)
 
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