@pitlady,
danke für die Auskunft, ist vielleicht doch mehr städtisch.
@caro-bx,
soweit mir bekannt ist, ist die Vorgehensweise von Straubenhardt nicht zulässig, In der LVH bzw. der Verwaltungsvorschrift wird den Kommunen "empfohlen", Kampfhunde, die einen WT abgelegt haben und daher de jure keine Kampfhunde mehr sind, mit dem normalen Hundesteuersatz zu belegen. Dazu gibt es meines Wissens nach auch ein Urteil vom Landgericht Stuttgart auf das man sich berufen kann. Vielleicht solltest du mal mit einem guten Anwalt über das Thema reden, aber hier im Landkreis FDS zahlen meines Wissens ALLE Kampfihalter mit WT (bei den Hunden) nur den normalen Steuersatz: Grüssle, Maike