Hundesteuer im Vergleich - Was zahlt Ihr?

Ich zahl für "Link" zum Glück auch nur 30 € / Jahr.


Gruß
 
  • 27. April 2024
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1. Hund - 36
2. Hund - 54
3. Hund - 66

Wird eine abgelegte VPG oder BH-Prüfung nachgewiesen zahlt man die Hälfte.

Gelistete Hunde (auch Liste II) müssen eine erhöhte Steuer zahlen.

watson
 
Gemeinde Wüstenrot

Pflegeplätze auch dauerpflegeplätze sind befreit bekommen Steuermarke so

Erster Hund 60 Euro
zweiter Hund 90Euro
dritter Hund 120 Euro

Kampfis gibt es zum Glück nicht

Hunde mit SH 3 und Rettungshunde sind Steuerbefreit

Gruß von der Rasselbande aus Neulautern
laola.gif
 
bei uns zahlt man

60 €/Jahr für den ersten
und für jeden weiteren jeweils
78€/Jahr

Auch bei uns gibt es keine "Kampfis".

Allerdings bezahlt man keine 15 km weiter für die Listenhunde 250€ pro Jahr. Dort wohnt nämlich eine Freundin mit Staff-Mix!

Liebe Grüße
Erna
 
Original geschrieben von Snief
Bei uns bezahlt man pro Listie 610 Euro,normale weiß ich nicht.
:finger:

Normal sind so 90 € - 94€ genau weis ich gerade nicht, aber die grössenortnung.
 
Hallo

Ich zahle für 2 Hunde egal ob Kampfschmuser oder normale Rasse 208.80 Euro in BW

Pitlady
 
.....bei uns in Bremen zahlt man

122,64 € pro Jahr und Hund


Listie-Steuer gibt es hier zum Glück nicht (bis jetzt)
 
hallo!

WIR BEZAHLEN FÜR RUDI 55 EURO IM JAHR; IST AUCH EIN SOG. KAMPFI
STADT BRAKEL/NRW

NADINE
 
@ pitlady,

das finde ich ganz schön heftig. in Welcher Gemeinde in BW lebst, wenn ich mal so unverschämt fragen darf? Gruss, maike
 
also ich zahl für den

1. Hund 36 Euro

2. Hund 48 Euro

in Wernigerode im Harz
 
Wir bezahlen für den ersten Hund 38,50 €

für den zweiten Hund 43,50 €

jeder weitere 45 €

Da die Stadt viele Listis hat und die Kassen voll werden müssen kostet ein Listi 180 € und jeder weiter das doppelte vom ersten .

Wir haben auber auch mind. 8-10 Rassen drauf .

Zum Glück habe ich nur Mischlinge

Tschau Ellen
 
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

a) für den ersten Hund 30,60 Euro,
b) für den zweiten Hund 76,60 Euro,
c) für jeden weiteren Hund 127,80 Euro.
Eine Liste gibt's nicht.
Dafür aber Befreiungen und Ermäßigungen:

Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von ...
- Diensthunden (...) und Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- Diensthunden nach ihrem Dienstende;
- Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind.

Die Steuer ist auf Antrag auf 50 v.H. zu ermäßigen für das Halten von einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr 200 m entfernt liegen.
 
Gemeinde Hiddenhausen

Steuer für 1 Hund: 36€

Steuer für 2 Hunde: 42€ (pro Hund)

Steuer für 3 und mehr Hunde: 74€ ?? (pro Hund)

Gültig für alle Rassen und Mischungen, Befreiungen für z.B. Behindertenbegleithunde etc ist mir nicht bekannt.
 
Hunde mit bestandener SchH/VPG Prüfung werden zu 50 % ermäßigt versteuert.

Schon etwas merkwürdig, wie stark der Einfluß der SVs und "Gebrauchshunde"vereine ist.

Ermäßigung für BH oder Hindeführerschein o.ä. wäre ja recht einfach zu verstehen -> gut erzogener Hund, geprüft auf Gehorsamkeit.

Aber warum solche Hunde, die eine Prüfung im Armbeißen bestanden haben, günstiger zu stellen sind, erschließt sich mir nicht.

Meine Liste für besonders förderungswürdige Hunde würde lauten:
- Blindenführhunde
- Behindertenbegleithunde
- Rettungshunde
- Therapiehunde (Krankenbesuchshunde)
- Hunde für Schul- und Kindergartenbesuche
- Rauschgiftspürhunde
- Hunde mit BHV-Hundeführerschein
- Hunde mit Begleithundprüfung
- Hunde mit Team Test
- Hundehalter, die einen Wesenstest für ihren Hund bezahlen mußten, zahlen so lange keine Hundesteuer, bis der eingesparte Betrag den Preis für den WT erreicht hat, danach die normale Hundesteuer.
 
Bei uns zahle ich in Zukunft für meinen Bullmastiff 36 Euro im Jahr. Aber die Beamtin hat schon gesagt das es bald bei uns eine Kampfhundesteuer geben wird, sie weis noch nicht wie teuer das wird. Da bin ich mal gespannt!!
 
Hallo!

In Ratingen/NRW zahlt man

bei 1 Hund 90 Euro
bei 2 Hunden 114 Euro je Hund
bei 3 u. mehr 141 Eur0 je Hund

Eine Kampfhundsteuer gibt es nicht.

§ 3 Steuerbefreiung
(1) Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, sind für die-jenigen Hunde von der Steuer befreit, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.
(2) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind Schwerbehinderte mit einem Ausweis, der die Merkzeichen “B”, “BL”, “aG” oder “H” besitzt.
(3) Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für nicht zu Erwerbszwecken ge-haltene Hunde, die
a) an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden oder
b) als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Her-den verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.

§ 4 Allgemeine Steuerermäßigung
(1) Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen für
a) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind,
b) Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und die dafür vorge-sehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Ver-bandes mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Die Anerkennung des Vereins oder Verbandes erfolgt auf Antrag, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde und Zuverlässig-keit für die Durchführung der Leistungsprüfung verfügt.
(2) Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforder-lich sind, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
(3) Für Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten oder diesen einkommensmäßig gleichstehen, wird die Steuer auf Antrag auf die Hälf-te des Steuersatzes nach § 2 gesenkt. Diese Steuerermäßigung wird jedoch nur für einen Hund gewährt.

Winks

Saskia :hallo:
 
@maike

Ich wohne in Karlsruhe Durlach. Finde auch das es ziemlich heftig ist, aber was man nicht alles auf sich nimmt für seine Hunde.

Pitlady
 
Hallo,

wir wohnen ca. 30 km von Karlsruhe und ca. 15 km von Pforzheim entfernt.

Hier in Straubenhardt zahlt man für:

1. Hund 60,00 ¤
2. Hund 120,00 ¤ und jeder weitere auch

sowie Kampfhundesteuer (alle zwölf in der PolVO BaWü genannten Rassen, unabhängig von "Kampfhund"-Einstufung)
1. "Kampfhund 480,00 ¤
2. "Kampfhund" 960,00 ¤ (und für alle weiteren auch)


In den Nachbargemeinden Neuenbürg und Birkenfeld
1. 60,00 ¤
2. 120,00 ¤ (und für jeden weiteren auch)

aber immerhin dort keine Kampfhundesteuer! (echt neidisch bin!)

Caro-BX
 
Hier in Burgheim bezahel ich je Hund 10,23€
Kampfhundesteuer gibt es nicht.
Macht für mich im Jahr 40,92€ :)
 
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