Hunde müssen an die Leine

Wolf II

Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Während der Brut- und Setzzeit vom 01.04. bis 15.07. müssen Hunde auch außerhalb der Ortschaften angeleint werden. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld bestraft.

Auch wenn es manchem Hundehalter leid tut, eine sinnvolle Verordnung zum Schutz der Jungtiere in Wald und Flur.

Übrigens: fast jeder Halter eines Hundes der schon einmal ein Rehkitz oder einen Junghasen zerrissen hat war bis dahin fest davon überzeugt das sein Hund so etwas niemals tun würde.


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Wolfs

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AK Tierschutz Do.25.04.02 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: das Schächturteil des Bundesverfassungsgerichts

Besichtigung der Hermannsdörfer Landwerkstätten, Kronsberg, am Sa. 06.04.
 
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