Zu Zeiten, wo wir hier in Thüringen ja auch noch hintenrum ne Liste hatten und ich die Hundehalter der entsprechenden Hunde vorladen musste kam mal ein Rentner mit einem (m.M.) Staff-Mastino-Mix zur Anhörung, hörte sich alles an und sagte sein Hund sei nicht so einer. Ich schickte ihn zu seiner Tierärztin, die sollte ihm ein entsprechendes Schreiben schreiben.
Irgendwie hat der alte Herr oder die Tierärztin was falsch verstanden.
In dem ordnungsgemäß bei mir abgelieferten Schreiben stand drin, dass es sich bei dem Hund um keinen Rottweiler handelt
Nun, ich rief einfach beim LVA an und fragte nach wie das nun sei. Wenn ich den Mann mit dem Hund zu einem offiziellen Gutachter schicken würde entstünden ja Kosten. Würde der Gutachter feststellen, dass tatsächlich kein Kampfi drin ist, wer zahlt die Rechnung?
Man versprach, darüber nachzudenken. Nun hat es sich aber erledigt, keine Liste mehr!
Es ist ja bei mir nie soweit gekommen, dass ich jemanden zu so einem Gutachter schicken musste, aber mir stellt sich die Frage nach der Kostenübernahme eigentlich irgendwie immer noch. Und die Feststellung der Kreuzung nach dem Aussehen des Hundes ist doch sowieso Humbug! Ich habe schon in Staffgesichter gesehen, wo ich die garantierten Elterntiere kannte und keiner von beiden hatte irgendwas mit einem Staff zu tun. Also müsste ja theoretisch ein Gentest her, das wäre ein ganz schöner Aufwand, wer soll das bezahlen? Wäre ich so ein Hundehalter, ich würde es drauf ankommen lassen und mich mit einer Beurteilung nach dem Aussehen nicht zufrieden geben und in Widerspruch gehen! Nur ein Gentest würde mich überzeugen, ich würd diese Auflage mit der Voraussetzung, dass im gegenteiligen Fall das Amt die Kosten übernimmt durchaus erfüllen wollen