Hund muss im Hochhaus an die Leine

Wolfgang

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Hund muss im Hochhaus an die Leine

Eilverfahren zu Angriff auf Jungen/Urteil: Stadt darf Tier nicht als gefährlich einstufen

Vom 16.03.2005

Von Werner Wenzel

Ein Schäferhund muss in einem Hochhaus an die Leine, nachdem er ein Kind gebissen haben soll. Diese Eilentscheidung haben gestern drei Berufsrichter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz veröffentlicht. Damit widersprach die Kammer der Auffassung der Stadt Mainz, die nach dem Zwischenfall den Hund wegen Beißens mit sofortiger Wirkung als gefährlichen Hund im Sinne der so genannten Kampfhundverordnung einstufen wollte. ...

 
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Hi,

in Anbetracht der "Verletzung" ist das in meinen Augen eine vernünftige Entscheidung.

Ich vermute aber das wäre anders entschieden worden, wenn das kein DSH, sondern eine "andere" Rasse gewesen wäre. :(

Gruß
Speedy
 
Im Landes-Hundegesetz RLP steht unter §1 Abs 3: "Als gefährliche Hunde gelten Hunde, die in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben...".

Sorry, aber entweder gilt dieses Gesetz für alle, oder man kann es auch gleich wieder in die Tonne kloppen.
 
@nasenbar

Vielleicht liest du mal den ganzen Artikel.

Auszug aus dem Text:

Es sei aber - auch angesichts der geringfügigen Verletzung - nach Aktenlage nicht erwiesen, dass das Tier den Jungen aggressiv angesprungen oder tatsächlich gebissen habe.

Es ist noch nicht raus, ob der Hund als gefährlich eingestuft wird. Darüber wird noch verhandelt.
 
@Xana
Bei einem Hund der "bösen Rassen" wäre auch bei diesem Eilverfahren nicht so entschieden worden wie in diesem Fall. Das ist der Punkt.
 
Nichts desto Trotz gehört ein Hund für mich in Hochhäusern, ebenso wie in der Stadt generell an die Leine.

gruß nelehi
 
nelehi schrieb:
Nichts desto Trotz gehört ein Hund für mich in Hochhäusern, ebenso wie in der Stadt generell an die Leine.

gruß nelehi

GENAU das ist es.

Das ewige bei der Rasse wärs so und so gewesen bringt sowieso niemanden weiter :rolleyes:
 
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