hallo eri,
ich hatte mal das gleiche problem wie du. es gab in meinem haus katzen, die auf dem zum haus gehörenden hof freigänger waren. damals hatte ich einen hund, der katzen auch zum "fressen gern" hatte. aber wir haben es immer so organisiert, daß die katzen drin waren, wenn der hund draußen ist.
eines tages hat der besitzer der katzen nicht richtig nachgeschaut und eine katze war noch draußen. sie war als handicap dazu auch noch nicht richtig gesund und so kam, was kommen mußte: mein hund griff sie sich, weil sie nicht schnell genug auf den baum kam (ich hatte sie auch nicht gesehen, ging ja auch davon aus, daß sie drinnen ist)und leider ist sie an den folgen des bisses gestorben. der besitzer des tieres ging dann allerdings noch einen schritt weiter, er meldete es nicht dem hausbesitzer sondern gleich dem amtstierarzt. laut landeshundeverordnung von berlin (und ich glaub auch in den anderen bundesländern) ist ein hund, der ein tier hetzt, jagt oder sogar tötet, als gefährlicher hund einzuschätzen. somit hat der hund danach leinen- und maulkorbpflicht (was dann auch meinen hund traf). vom maulkorb wurde er dann glücklicherweise nach der begutachtung befreit, die leinenpflicht blieb aber. als zusätzliche auflage bekam ich, daß ich mit meinem hund eine hundeschule besuchen muß, ansonsten würde er mir weggenommen werden, wenn es nochmal zu einem vorfall käme.
somit ist wohl klar, daß du in deinem fall am kürzeren ende bist,also die rechte auf der seite des besitzers der katzen sind.
da du deinen hund aber weggegeben hast, hat sich für dich ja das problem erledigt (auch eine möglichkeit!). ansonsten hätte ich dir geraten, den tip mit der hundeschule zu befolgen, denn durch einen gewissen grundgehorsam kann man selbst einen sonst jagen wollenden hund davon abhalten, dies zu tun.
gruß tinka