Hund contra Katze

Hi Eri,

die Rechtslage ist völlig klar. Dein Vermieter hat die Hundehaltung genehmigt und steht auch dazu. Die anderen Mieter haben in dieser Hinsicht überhaupt kein Mitspracherecht.

Hol sofort deinen Hund zurück und leg ihm künftig auf dem Weg zwischen Wohnung und Straße Leine und Maulkorb an. Mit dem Hund im Garten rumtollen musst du dir aber abschminken.

Eins will ich nicht verschweigen. Wenn die anderen Mieter bösartig sind, könnten sie den Vermieter unter Druck setzen, indem sie die Miete mindern, weil sie angeblich Angst vor deinem Hund haben. Deshalb solltest du dich künftig so verhalten (Leine, Maulkorb), dass du keinen Angriffspunkt bietest.

Gruß
Wolfgang

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<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Wolfgang am 17. Mai 2002 editiert.]</font>
 
Hallo Wolfgang,

ich fürchte, so einfach ist es nicht.

Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Hundehaltung widerrufen, wenn es mit dem betreffenden Hund einen Vorfall gegeben hat.
Und die anderen Mieter haben durchaus Mitspracherecht, was einige Urteile beweisen in denen ein Listenhund abgeschafft werden mußte, weil die anderen Mieter sich bedroht fühlten. Das war sogar der Fall wenn der Hund bis dahin unauffällig war; erst recht gilt dies, wenn es mit dem Hund zu einem solchen Vorfall wie geschildert gekommen ist.

Lies' dir bitte nochmal die von mir zitierten Urteile durch. Diese stehen zwar nicht in Flammenlettern, geben aber die Richtung wieder, in der solche Prozesse fast immer enden.

Gruß
Alexis

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-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-


 
Ähm, Al, darauf hab ich doch im letzten Absatz hingewiesen.

Eines ist aber klar, die Mitmieter haben weder bei der Erteilung noch beim Widerruf der Haltungsgenehmigung ein Mitspracherecht. Sie können nur mittelbar über den Weg der Mietminderung auf einen Widerruf hinwirken. Der Vermieter hatte aber gegenüber Eri zum Ausdruck gebracht, dass er aufgrund des Vorfalles nicht an einen Widerruf denkt. Wenn Eri sich nun so verhält (Leine, Maulkorb), dass Ärger vermieden wird, werden sich die Mitmieter überlegen, ob sie sich mit dem Vermieter anlegen. Den Mitmietern geht es ja auch nur um das Verhältnis Hund/Katze und nicht um Hund/Mensch.



Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

meine Befürchtungen gehen eigentlich noch weiter:
Wenn jemand Eri anzeigt, daß der Hund eine Katze gerissen hat (die Katzenhalter z.B.)? Ein solcher Hund ist im Sinne des Gesetzes ein 'gefährlicher Hund'.
Wäre da nicht-gerade in Frankfurt- sogar ein einziehen des Hundes denkbar?

Nun ja, wenn man weiter denkt, so wäre der Weg 'neue Wohnung' wahrscheinlich der Beste, auch und gerade im Sinne von Eri. Wenn einem Nachbarn einmal wirklich übel wollen, hat man meist keinen Frieden mehr...

Gruß
Alexis

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-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-


 
Vielleicht darf ich mich als Frankfurterin auch mal einmischen.

Für mich ist es unbegreiflich, daß ein angeleinter Hund die Möglichkeit bekommt eine Katze zu töten. Selbst wenn die Katze auf meinen Hund zugeht, habe ich als Halter einige Möglichkeiten die Katze zu verjagen - zur Not auch mit einem gezielten Fußtritt *verzeiht*

So und nun kommen wir mal zur Hess.VO. Diese besagt, daß zu den gefährlichen Hunden auch Hunde zählen, die andere Tiere hetzen oder reißen! Soweit klar? Sollte nun der Vorfall im nachhinein angezeigt werden, so wird das OA Frankfurt handeln. Und sie werden in der Hinsicht handeln, daß der Hundehalter seine Aufsichtspflicht verletzt hat und es einem angeleinten Hund ermöglichte, eine Katze zu töten. Was anderes interessiert die nicht. Der Hund hat getötet, der Halter dies nicht verhindert - somit ist er untauglich einen solchen Hund zu halten.

Und Wolfgang, die Idee den Hund nun einfach wieder zu holen, finde ich nicht so dolle. Der Vermieter kann seine Genehmigung zur Haltung eines solchen Hundes erteilen - er kann sie aber auch ohne Begründung wieder zurückziehen.
Ebendies ist in Frankfurt einem Staff-Halter passiert, dessen Hund keine Katze getötet hat, noch sonst in irgendeiner Form auffällig geworden ist. Der Hundehalter hatte die Genehmigung von Vermieter, einen Staff zu halten. Nach der VO wurde diese Genehmigung zurückgezogen und der Hundehalter wurde aufgefordert, den Hund bis zu einem bestimmten Termin abzuschaffen oder die Wohnung zu verlassen. Er hat dagegen geklagt, von sämtlichen Hausbewohnern Unterschriften vorgelegt, daß sie nichts gegen die Hundehaltung einwenden und trotzdem hat er haushoch vor Gericht verloren! Ihm wurde ein Ordnungsgeld von DM 50.000,-- angedroht, wenn der Hund nicht bis zu einem bestimmten Termin verschwindet.

Ganz so einfach, wie Du glaubst ist das nicht.

Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beckersmom:
Für mich ist es unbegreiflich, daß ein angeleinter Hund die Möglichkeit bekommt eine Katze zu töten. Selbst wenn die Katze auf meinen Hund zugeht, habe ich als Halter einige Möglichkeiten die Katze zu verjagen - zur Not auch mit einem gezielten Fußtritt *verzeiht*
[/quote]

Das geht auch über mein Vorstellungsvermögen hinaus.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
So und nun kommen wir mal zur Hess.VO. Diese besagt, daß zu den gefährlichen Hunden auch Hunde zählen, die andere Tiere hetzen oder reißen! Soweit klar? Sollte nun der Vorfall im nachhinein angezeigt werden, so wird das OA Frankfurt handeln. Und sie werden in der Hinsicht handeln, daß der Hundehalter seine Aufsichtspflicht verletzt hat und es einem angeleinten Hund ermöglichte, eine Katze zu töten. Was anderes interessiert die nicht. Der Hund hat getötet, der Halter dies nicht verhindert - somit ist er untauglich einen solchen Hund zu halten.
[/quote]

Tja, wenn im Frankfurter OA Hardliner sitzen, ist Eri natürlich erpressbar. Dann bleibt wohl nur, kleine Brötchen zu backen und sich 'ne neue Bleibe zu suchen.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Und Wolfgang, die Idee den Hund nun einfach wieder zu holen, finde ich nicht so dolle. Der Vermieter kann seine Genehmigung zur Haltung eines solchen Hundes erteilen - er kann sie aber auch ohne Begründung wieder zurückziehen.
[/quote]

Mom, bei meinen Ausführungen habe ich Eris Aussage berücksichtigt:
"Mein Vermieter wird auf gar keinen Fall etwas schriftliches gegen den Hund schreiben, das hat er mir versprochen, weil es für ihn auch ein Unfall ist. Wenigstens einer der auf meiner Seite ist."






Gruß
Wolfgang

rubyassi3.jpg
 
So so Mom tritt also nach Katzen . Hmmm hmm hmm, was soll man dazu sagen *kopfschüttel*

Eri, ich würde mir auch ne andere Wohnung suchen bevor die anderen Mieter noch so schlau werden und Dich echt anzeigen.
Dann bist Du und Tigger echt am Ar*** gekniffen.
Suche Dir ne kleine schnuckelige Wohnung (am besten ohne Garten und Katzen) und alles wird gut
smile.gif
.

Gruß
Volker und Schmusehund Cindy



[b]mail@schmusehund.de[/b]
online.dll

ICQ Nr. 70499104
 
Hi!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang:

die Rechtslage ist völlig klar. Dein Vermieter hat die Hundehaltung genehmigt und steht auch dazu. Die anderen Mieter haben in dieser Hinsicht überhaupt kein Mitspracherecht.
[/quote]

Jaja, so sollte man meinen. Aber dem ist nicht so.

Kann mich noch gut an eine Meldung erinnern, in der der Vermieter selbst den Hund gerne weiterhin erlaubt hätte, aber die anderen Mieter dann einklagten, dass der Hund nicht bleiben darf, weil sie sich bedroht fühlten.

Hachja, muss ich nochmal suchen.

Fand ich eine UNVERSCHÄMTHEIT, immerhin gehört dem Vermieter das Haus!

Gruß,
Tharin
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tharin:
Hi!

Kann mich noch gut an eine Meldung erinnern, in der der Vermieter selbst den Hund gerne weiterhin erlaubt hätte, aber die anderen Mieter dann einklagten, dass der Hund nicht bleiben darf, weil sie sich bedroht fühlten.

Hachja, muss ich nochmal suchen.

Fand ich eine UNVERSCHÄMTHEIT, immerhin gehört dem Vermieter das Haus!
[/quote]

Hi Tharin, ist schon richtig. Ich hatte ja auch geschrieben, dass die Mieter auf den Vermieter einwirken können, die Haltungsgenehmigung zu widerrufen, weil sie sich von dem "gefährlichen" Hund bedroht fühlen. Das ginge über Mietminderung oder/und Klage gegen den Vermieter, die Gefahrenlage zu beseitigen, um den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (Wohnung) zu gewährleisten.

Was aber nicht geht bzw. ohne rechtliche Bedeutung ist, ist die von Eri erwähnte Abstimmung innerhalb der Mietergemeinschaft.




Gruß
Wolfgang

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...dann denke ich, daß die Meinungen aller in die gleiche Richtung gehen: Neue Wohnung suchen.

Mom: Eine mit einem Fußtritt verscheuchte Katze ist mir persönlich viel lieber als eine von einem Hund getötete. Wobei ich das Szenario 'Angeleinter Hund tötet Katze' genausowenig nachvollziehen kann wie die anderen hier wohl auch.

Gruß
Alexis

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-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-


 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Volker:
So so Mom tritt also nach Katzen . Hmmm hmm hmm, was soll man dazu sagen *kopfschüttel*

[/quote]

Tcha in einem Notfall, wenn's um das Leben einer Katze ginge würde ich selbst als Katzenbesitzerin dieses ohne Zögern tun
wink.gif


Allerdings käme ich wohl niemals in diese Bredouille, da meine Hunde gar nicht auf die Idee kämen - ob nun angeleint oder frei laufend - einer Katze Schaden zuzufügen. So etwas nennt man schlichtweg "Erziehung"!

Und ich frage hier nochmals ganz klar heraus:
Wie ist es möglich, daß ein angeleinter Hund im Beisein des Besitzers eine Katze töten kann? Das geht mir nicht in den Kopf ....



Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Eri&Tigger:
Jetzt waren diese Leute im Urlaub und der Katzensitter war so lieb und hat die Katzenklappe zu gemacht. Leider war das am nächsten Tag nicht mehr so und mein Hund war frei im Garten, und eine Katze. Das schlimmste was ich mir vorstellen könnte ist dann auch passiert. [/quote]

Der Hund war also frei =&gt; ohne Leine
Eri hat ihren Hund wohl "frei" laufen lassen, weil sie dachte die Katzenklappe sei wieder zu. So war es dem Hund möglich die Katze zu erwischen.
So habe ich das jetzt verstanden.



RUNPUP.gif

liebe Grüße Lana & Sessy

"Gestern standen wir noch am Abgrund heute sind wir einen Schritt weiter."
 
Bleibt nach wie vor die Frage, ob ich einen Hund unbedingt unangeleint in einen Garten lassen muß, wenn ich sein Verhalten Katzen gegenüber kenne und damit rechnen muß, daß sich eine der Katzen eben in diesem Garten aufhält.
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Und wenn ich nun schon in einem eingezäuten Grundstück - trotz der angeblich guten Erziehung des Hundes - keinerlei Möglichkeit zum Einwirken auf selbigen habe, was passiert dann draußen, wenn dem Hund eine Katze begegnet und er ist ohne Leine?
Erwacht das Jagdverhalten nur bei Katzen oder auch bei anderen Tieren, die sich evtl. draußen bewegen?

Es steht nun mal in der VO "wer andere Tiere hetzt oder reißt" bekommt das Prädikat "gefährlicher Hund"!
Ich kann's nun mal nicht ändern....



Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Mein Hund hat eine Katze erlegt die in meinen Garten gekommen ist. Mein Garten ist eingezäunt, aber das stört ja Katzen nicht unbedingt.

Wie schaut es denn da rechtlich aus ?

Na ja, die Besitzer der Katze waren cool. Sagten die Katze sei ja selbst schuld, zumal sie ja wisse das dort Hunde sind.

Gruss

Mark
 
Hi Mark,

mal ganz im Ernst: für Katzen zerfleischende Hunde kann ich beim besten Willen keinerlei Verständnis aufbringen - so sehr ich mich da auch bemühe
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Meine Hunde lieben Nachbars Katzen auch nicht unbedingt (obwohl wir selbst welche haben, die sie lieben), d.h. aber nicht, daß sie diese jagen und töten! Verbellen reicht da vollkommen aus
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hi Mom,

das war mein bulli letztes Jahr. Kurz nachdem ich sie bekommen habe. Wie Du weisst war sie schon 5 Jahre alt als ich sie bekam. Die hat einen Jagdtrieb ...... Hat sich auch schon mit Pferden angelegt die dumme Nuss.

Würde mein Staff nie machen, aber den hatte ich auch schon als Welpen. Na ja, so ist sie und so muss ich mit ihr leben.

Gruss

Mark
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beckersmom:

Allerdings käme ich wohl niemals in diese Bredouille, da meine Hunde gar nicht auf die Idee kämen - ob nun angeleint oder frei laufend - einer Katze Schaden zuzufügen. So etwas nennt man schlichtweg "Erziehung"!

[/quote]

Ist es hier nicht auch ein Unterschied, ob man den Hund aus "zweiter" Hand hat oder von klein auf? Ich denke, dass man Hunde als Welpen viel besser prägen kann! Ich z.B. sehe mich nicht als jemand, der sein Hund schlecht erzieht (obwohl ich mit Sicherheit noch immer einige Fehler mache), ich arbeite sehr viel mit meinem Dicken. Dennoch ist es ihm eindeutig anzumerken, dass Katzen nicht gerade zu seinem Freundeskreis gehören. Schafe
biggrin.gif
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und Hoppels hingegen schon!!!

Ist es denn nicht einfach so, dass einige Hunde einen ausgeprägteren Jagdtrieb haben als andere?

Versteht mich nicht falsch, ich unterbinde es natürlich auch, wenn er hinter einer Katze hinterher möchte!!

Liebe Grüße,
Mella+Gary

 
Hallo Mella,

'unterbinden' ist hier das Zauberwort. Lieben muß die Katzen kein Hund.
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Gruß
Alexis

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-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-


 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mella:
Ist es hier nicht auch ein Unterschied, ob man den Hund aus "zweiter" Hand hat oder von klein auf? [/quote]

Hi Mella,

ich hatte auch schon einen Second-Hand-Hund - es war sogar ein Jagdhund. Doch selbst da ist es binnen relativ kurzer Zeit gelungen, ihn an unsere Katzen zu gewöhnen.
Draußen hat es ca. 1 Jahr gedauert und er hat selbst Karnickel nicht mehr gesehen
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Mit eiserner Disziplin und Konsequenz ist das durchaus zu schaffen ....

Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hallo mom,

hier muß ich Dir mal widersprechen
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Wie Du weißt haben meine Hunde die Möglichkeit den ganzen Tag im Freien zu verbringen - wenn sie denn wollen
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Unsere eigenen Katzen wurden (zwar zähneknirschend, aber immerhin...) akzeptiert. Es war eher so, daß die Hunde von den Katzen Prügel bezogen haben als umgekehrt
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Nur fremde Katzen hatten und haben in ihrem Revier nichts verloren - die werden dann doch verjagt
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Ich rede nicht von der "freien Wildbahn" sondern einzig und allein von ihrem Freigehege.

watson
 
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