Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Hi Eri,
die Rechtslage ist völlig klar. Dein Vermieter hat die Hundehaltung genehmigt und steht auch dazu. Die anderen Mieter haben in dieser Hinsicht überhaupt kein Mitspracherecht.
Hol sofort deinen Hund zurück und leg ihm künftig auf dem Weg zwischen Wohnung und Straße Leine und Maulkorb an. Mit dem Hund im Garten rumtollen musst du dir aber abschminken.
Eins will ich nicht verschweigen. Wenn die anderen Mieter bösartig sind, könnten sie den Vermieter unter Druck setzen, indem sie die Miete mindern, weil sie angeblich Angst vor deinem Hund haben. Deshalb solltest du dich künftig so verhalten (Leine, Maulkorb), dass du keinen Angriffspunkt bietest.
Gruß
Wolfgang
<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Wolfgang am 17. Mai 2002 editiert.]</font>
die Rechtslage ist völlig klar. Dein Vermieter hat die Hundehaltung genehmigt und steht auch dazu. Die anderen Mieter haben in dieser Hinsicht überhaupt kein Mitspracherecht.
Hol sofort deinen Hund zurück und leg ihm künftig auf dem Weg zwischen Wohnung und Straße Leine und Maulkorb an. Mit dem Hund im Garten rumtollen musst du dir aber abschminken.
Eins will ich nicht verschweigen. Wenn die anderen Mieter bösartig sind, könnten sie den Vermieter unter Druck setzen, indem sie die Miete mindern, weil sie angeblich Angst vor deinem Hund haben. Deshalb solltest du dich künftig so verhalten (Leine, Maulkorb), dass du keinen Angriffspunkt bietest.
Gruß
Wolfgang
<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Wolfgang am 17. Mai 2002 editiert.]</font>