An dem Oe24-interview stört mich trotzdem, daß Nichthundehalter geschult werden sollen, wie Hunden zu begegnen ist oder eben nicht zu begegnen.
Das ist doch reine Illusion ! Und kommt der Täter--Opfer-Umkehr nahe.
Wenn ich einen Hund halte, habe ich als Halter dafür zu sorgen, daß nichts passiert. So sieht das die Rechtssprechung - es geht tw. so weit, daß der Hund den Menschen garnicht berühren muß. Mensch erschrickt nur beim Anblick meines Hundes und fällt hin - und Hundehalter haftet. Habe solches hirnrissig Urteil schon gelesen...
Im Video erzählt uns die RAin, für eine Haftung müsse Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden! Da bleibt dann die tote zerfleischte Joggerin "auf ihrem Schaden sitzen"?