Hund aus Asien einführen

Sheila2006

10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

hat von Euch schon einmal jemand einen Hund aus dem außereuropäischen Ausland (hier: Asien) nach Deutschland eingeführt und kann mir sagen, was zu beachten ist?

Der Hund stammt aus dem Tierschutz und hat in seinem Land kaum eine Chance.

Er soll hier in eine Pflegestelle und von dort aus vermittelt werden.

Mir ist bewusst, dass es ein großes Vorhaben ist.... Aber ich habe die Fotos gesehen und möchte dem Kleinen unbedingt helfen.

Viele Grüße und danke,

Nicole
 
  • 29. April 2024
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Hi Sheila2006 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Guck doch mal in dem Tierschutzbereich ... ich meine, da hat jemand Hunde aus dem asiatischen Raum eingefuehrt (Urlaubsliebe ;)).

Er kam - glaube ich - aus Berlin ... vielleicht kann sich ja noch jemand besser erinnern!
 
Danke! Allerdings habe ich den Strang noch nicht finden können, aber dafür habe ich das hier gefunden:

Bei der Einfuhr aus einem anderen als den aufgeführten Drittländern in einen EU- Mitgliedstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm, siehe oben) sowie einen Tollwuttiter von 0,5 IU/ml aufweisen (Abstand zur letzten Tollwutimpfung mindestens 30 Tage, Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens drei Monate vor Einreise).

3 Monate. Das ist natürlich sehr, sehr lange.
 
Darum wurde in dem noch nicht wiedergefundenen Strang - soweit ich mich erinnern kann - auch mit eienr TS-Orga vor Ort gearbeitet!
 
Eben.

Man sollte sich auch bewußt sein, daß wenn man den Hund ohne diese Vorgaben einführt und man am Flughafen erwischt wird (was sehr wahrscheinlich ist), derjenige, der den Hund als Flugpate einführt, in der rechtlichen Verantwortung steht und neben den Quarantänekosten auch noch mit einer Anzeige zu rechnen hat.

Übrigens gibt es in Asien meines Wissens nach auch Leishmaniose, ob noch andere Krankheiten, auf die getestet werden kann/sollte, weiß ich nicht.

In welchem Land sitzt der Hund denn?
 
Der Hund ist aktuell auf einer privaten Pflegestelle untergebracht. Der Hund wird tierärztlich versorgt. Er kann dort aber nicht dauerhaft bleiben, da die Pflegestelle schon zu viele eigene Tiere hat.

Der Hund ist erst ca. 6 Wochen alt. Bis alle Voraussetzungen erfüllt sind, würden ja noch mehrere Monate vergehen.

Ich hoffe, es findet sich eine Lösung vor Ort. Allein die Flugreise empfinde ich als sehr schwierig. Der Weg nach Deutschland sollte m.E. nur die letzte Möglichkeit sein.

@ Pommel

Danke, den Strang habe ich mittlerweile gefunden. Bei uns ist der Fall allerdings zum Glück etwas günstiger gelegen, weil der Hund vor Ort bereits sicher in der Pflegestelle untergebracht ist.
 
Spätestens 3 Monate vor der Einreise? Macht das Sinn? und wenn er sich in den 3 Monaten infiziert? Oder heisst das vllt. eher frühestens? Find ich komisch...!?
 
Spätestens 3 Monate vor der Einreise? Macht das Sinn? und wenn er sich in den 3 Monaten infiziert? Oder heisst das vllt. eher frühestens? Find ich komisch...!?

Ich verstehe das so:

Ich glaube auf Tollwurt darft erst mit 3 Monaten geimpft werden (ist das korrekt?).

Angenommen, er wird dann mit genau 3 Monaten geimpft. 30 Tage nach der Impfung - also mit 4 Monaten - darf frühestens Blut entnommen werden, das für einen Test - so weit ich weiß - nach Deutschland geschickt wird. Da die Blutentnahme spätestens 3 Monate vor Einreise erfolgen darf, müsste man dann also mindestens diese weiteren 3 Monate mit der Einreise warten, also ab Imfpung ingesamt 4 Monate.

Oder bin ich da nun auch völlig durcheinander geraten :rolleyes:?

Wenn es so ist, wie ich es verstanden habe und er ist nun ca. 6 Wochen alt, dann würde es noch 5,5 Monate bis zur Ausreise dauern. Also: 6 Wochen bis geimpft werden darf, dann 30 Tage warten bis zur Blutentnahme, dann weitere 3 Monate warten bis zur Ausreise. Da das Alter nicht genau bekannt ist, würde man besser auch noch die ein oder andere Woche als Puffer drauf legen.

Vorteil: Er wäre kein so kleines Baby mehr, das auf große Fahrt geschickt wird.
Nachteil: Die Pflegestelle ist voll....

Ich bin zumindest sicher, dass er dort korrekt auf alles getestet wird, was man so tun kann. Die Gelder dazu sind vorhanden und ein TA ist fast täglich vor Ort.
 
Ich hatte eben mit der Pflegestelle Kontakt: Dort gibt es weder die Utensilien für die notwendige Tätowierung noch für diese elektronische Kennzeichnung (Ship?). Und wie findet man raus, WAS man tätowieren oder WIE man kennzeichnen muss?

Am besten wohl mit denen sprechen, die die Einfuhrbestimmungen aus Drittländern erdacht haben, also dem Gesetzgeber.

Und das gebrochene Beinchen des Welpen wird nicht ganz gerade zusammen wachsen. Das Tier wurde schwer verletzt gefunden und der TA war der Ansicht, dass das Tier zu schwach ist, um den Bruch zu richten. Nun hat die Heilung bereits eingesetzt und das Beinchen müsste erneut gebrochen werden, wollte man es ganz gerade haben.

Einen (leicht) behinderten Hund rüberholen? Was meint ihr dazu?
 
die einfuhrbestimmungen sind in folgender reihenfolge zu erfüllen
1- chippen oder tätowieren (was dabei tätowiert ist , ist egal, wichtig ist das es lesbar ist und im impfpass steht) (z.B. AB 09/0:cool:
2- mit frühestens 90 Tg. tollwut impfen (mit 12 wochen sind die welpen lt. einreise bedingung zu jung!)
3- mindestens 30 tage warten und tollwuttiterbestimmung bei einem EU zugelassenen labor durch führen lassen
4- nach erhalt des tollwuttitters (der mind. 0,5 IU/ml erreicht haben muß) gilt eine 3 monatige wartefrist vor ort ( 3 monate ab datum der blutentnahme)
5- ggf. noch eine eigenerklärung vom besitzer (wo sich der hund aufgehalten hat, ob er kontakt zu wild lebenden tieren hatte ect.pp.)

somit ist eine einreise aus dem nicht EU land, nicht gelistete drittländer,frühestens mit 7 monaten möglich...

vielleicht hilft dir das weiter...
 
Hallo Noeps,

oh jeh, das wird ja immer länger....:rolleyes:.

Und es ist tatsächlich nicht festgeschrieben, was genau tätowiert werden muss? Es geht nur darum, den Hund dem Impfpass zuordnen zu können - verstehe ich das richtig?

Ich muss unbedingt den Gesetzestext der Einfuhrbestimmungen finden....Falls zufällig schon jemand einen Link hat....würde mich freuen.

Der Kleine beginnt schon auf dem geschienten Beinchen zu laufen. Er erholt sich sehr gut.

Viele Grüße

Nicole
 
ich wüßte nicht das das jemand vorschreibt was man tätowieren muß...es geht nur darum das die tätonummer lesbar ist, im impfpass steht und bei der blutentnahme das blut eben diesem hund zugeordnet werden kann...die nummer wird auch auf dem ergebniss der blutuntersuchung stehen müssen...

diese regelung ist seit einigen jahren in kraft...

was für einen link meinst du? die einreisebestimmungen?

sowas?
oder hier...
 
Danke Noeps,

Deinen zweiten Link hatte ich auch gefunden, allerdings den Link auf das Abl. der EU übersehen! Super, dass Du sorgfältiger geschaut hast!

Am liebsten wäre es mir ja, mal mit jemandem zu sprechen, der selbst ein Tier aus einem Drittland rüber geholt hat.

Und ich überlege gerade, wer einen da mal offiziell beraten könnte, wer also überhaupt zuständig ist.
 
Durch diese Links kannst du dich mal durchwühlen, falls du die nicht sowieso schon kennst!













 
Update: Der Hund wurde zu früh gegen Tollwut geimpft, so dass die gesetzlichen Vorschriften (Impfung erst ab dem 90 Tag) nicht eingehalten wurden und eine Ausreise deshalb nun nicht möglich ist.

Es wurde aber eine Orga vor Ort gefunden, die ihn bis zu seiner Vermittlung aufgenommen hat.

Das ist mit Sicherheit eine bessere Lösung als es eine Reise rund um den Globus gewesen wäre.
 
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