Der Ärger über die Haufen
Stelle: Hinweis auf Reinigungspflicht der Hundehalter
Stelle (pdk/cw)
Das eklige Gefühl, eine "Tretmine" voll erwischt zu haben, kennen die meisten: Hundekot ist nicht nur ein Ärgernis ihn nicht zu entfernen ist auch ein Verstoß gegen die Straßenreinigungspflicht eines jeden Hundehalters oder -führers. Darauf hat jetzt die Steller Gemeindeverwaltung hingewiesen.
Die Bestimmungen zur Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Stelle schreiben die sofortige Entfernung der Hinterlassenschaften von Vierbeiner zwingend vor. Die Verantwortung hierfür ist nicht auf die Anlieger abzuwälzen, und auch nicht auf die Gemeinde.
"Etliche Anlieger haben diverse Hundehalter auf ihre Reinigungspflicht angesprochen, gebracht hat's meistens nichts", heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Stelle. "Viele sagen ,mein Hund war das nicht' oder ,dafür zahle ich Hundesteuern'". Einige Hundehalter würden gar ausfallend.
Die Hundesteuer werde jedoch keineswegs für die Entsorgung der Hundehaufen erhoben und verwendet. Derjenige Anlieger, der den Kot im Rahmen seiner Straßenreinigungspflicht vor seiner Haustür wegräumt, obwohl er vielleicht gar keinen Hund hat, werde sich sicherlich auch dabei ekeln.
Im Interesse derjenigen, die den Gehweg auch nach einem "Gassi"-Gang von Hund und Herrchen sauberen Fußes benutzen wollen und in Erfüllung der Hundehalterpflicht sollten Plastikbeutel und Schaufel zur Grundausstattung für jeden Spaziergang mit Hund gehören.
In aller Regel werden die Hundehaufen irgendwann von irgendjemandem entfernt. Gerechterweise sollte diese Ekelprüfung jedoch von demjenigen bestritten werden, der sich den Vierbeiner angeschafft hat. Der Appell der Steller Gemeindeverwaltung: "Liebe Hundehalter: Bitte halten Sie sich an die Vorschriften! Gerade in diesem Fall sind die rechtlichen Regelungen doch wirklich einzusehen."