Hilfe......Hundesteuer nachzahlen?

konfetti

10 Jahre Mitglied
Orrrrhhh,ich könnt mir die Haare raufen...:sauer:

Ich hoffe, ich kann es einigermaßen erklären.
Als wir Sammy und Shey anmeldeten, zahlten wir eine Hundesteuer von 100 Euro, die volle Summe.Nachdem beide den WT bestanden hatten,bekamen wir ein Schreiben vom Hundesteueramt,daß diese heruntergestuft wird.
Mein Freund rief damals noch an um nachzufragen,ob dies seine Richtigkeit habe (und um evtl.Nachzahlungen zu vermeiden)
Laut der Beamtin dort...alles io.
Wir haben auch jeweils einen Steuerbescheid bekommen, auch einen mit der Änderung der, zu zahlenden, Summe.

Nun bekommen wir doch heute ein Schreiben,daß wir ca. 800 Euro nachzuzahlen hätten. Die Summe entsteht aus der Differenz der bezahlten Runterstufung und der vollen Summe vor dem WT, die eigentlich zu zahlen wär.

Geht das denn so einfach?????
Erst war es so in Ordnung und schriftlich festgelegt, jetzt plötzlich sollen wir alles nachzahlen!

Ich werd morgen erstmal dort anrufen, aber vielleicht hat einer von Euch einen Rat?:(
 
  • 1. Mai 2024
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Hi konfetti ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mach einen schriftlichen Einspruch auf den Bescheid und schick es per Einschreiben/Rückschein. Und bitte um Stellungnahme.
 
Was für ein Schreiben habt ihr bekommen?
Einen neuen Steurbescheid, der den mit der Änderung aufhebt?

Ich bekomme übrigens jedes Jahr einen Steuerbescheid für die Hundesteuer. Ist das bei euch anders?
 
Was für ein Schreiben habt ihr bekommen?
Einen neuen Steurbescheid, der den mit der Änderung aufhebt?

Ich bekomme übrigens jedes Jahr einen Steuerbescheid für die Hundesteuer. Ist das bei euch anders?

Normalerweise müssen Steuerbescheide jedes Jahr ausgestellt werde, allein schon wegen dem Finanzamt.
 
Normalerweise müssen Steuerbescheide jedes Jahr ausgestellt werde, allein schon wegen dem Finanzamt.
Echt? Ich habe immer nur bei Änderungen neue Steuerbescheide bekommen. Sowohl bei der Hunde- als auch bei der Zweitwohnsteuer, andere kommunale Steuern habe ich noch nicht gezahlt.
Kfz-Steuer-Bescheid habe ich auch nur einmal für jedes Auto bekommen.

@topic
Ich würde erstmal den "kleinen Dienstweg" versuchen, um die Möglichkeiten abzuklopfen. Seit mir mal ein Widerspruch kostenpflichtig abgeschmettert wurde, bin ich vorsichtiger geworden mit aussichtslosen Ämterdiskussionen. Wenn aber beim Telefonat mit dem Amt rauskommt, dass die selbst nicht wissen, ob das nun richtig ist oder nicht, dann würde ich es versuchen. Ggf auch mit Anwalt.

Ämter dürfen ziemlich vieles, was normale Menschen nicht dürfen.

Fall die Zahlung tatsächlich sein muss, kann man auch versuchen, Raten zu vereinbaren. Schließlich lag der Fehler nicht bei euch und 800€ nimmt man nicht so einfach aus der Portokasse.
 
Vor dem Handeln mal einen Blick in die Abgabenordnung §§ 169 ff werfen, (denn so richtig kennen wir den Sachverhalt ja nicht), das ist evtl. hilfreich.
 
Hm, das ist ja eine komische Sache. Aber es deckt sich mit den Aussagen, die wir damals bekommen haben. Haben ja in derselben Gemeinde gewohnt und bei uns hieß es, Kampfhunde werden auch nicht von der besonderen Steuer befreit, wenn sie den Wesenstest haben. :(

Nur deshalb mussten wir ja damals davon absehen, einen Staff zu uns zu nehmen. Selbst Besuch einer Hundeschule, Hundesportverein o.ä. wurden nicht akzeptiert. Es könne wohl nichts dazu führen, die Steuer auf die normale Höhe zu senken.

Daher hatte mich das bei euch ja auch so gewundert, dass es ging.

Ich würde auf jeden Fall erstmal schriftlichen Widerspruch einlegen und nach Klärung des Sachverhaltes bitten, ebenfalls schriftlich, aber auch mündlich nachfragen. Denn wenn ihr jetzt die Fristen verstreichen lasst, ist der Bescheid rechtskräftig und ihr müsst zahlen.
 
Was für ein Schreiben habt ihr bekommen?
Einen neuen Steurbescheid, der den mit der Änderung aufhebt?

Ich bekomme übrigens jedes Jahr einen Steuerbescheid für die Hundesteuer. Ist das bei euch anders?

Hier zB ist es definitiv anders, das kann wohl jede Kommune halten, wie sie will.

Hier gab es damals einen Zettel mit Hundesteuerbetrag, und dem Hinweis, den ja gut aufzuheben, weil er das Äquivalent zur Steuermarke und der Beweis sei, dass der Hund angemeldet sei... einen anderen werde es nicht geben.
Als die Steuersätze hier geändert wurden, hatten wir schon keinen Hund mehr, von daher weiß ich nichmal, ob wir dann einen neuen gekriegt hätten... :hallo:
 
Hm, das ist ja eine komische Sache. Aber es deckt sich mit den Aussagen, die wir damals bekommen haben. Haben ja in derselben Gemeinde gewohnt und bei uns hieß es, Kampfhunde werden auch nicht von der besonderen Steuer befreit, wenn sie den Wesenstest haben. :(

Nur deshalb mussten wir ja damals davon absehen, einen Staff zu uns zu nehmen. Selbst Besuch einer Hundeschule, Hundesportverein o.ä. wurden nicht akzeptiert. Es könne wohl nichts dazu führen, die Steuer auf die normale Höhe zu senken.

Daher hatte mich das bei euch ja auch so gewundert, dass es ging.

Ich würde auf jeden Fall erstmal schriftlichen Widerspruch einlegen und nach Klärung des Sachverhaltes bitten, ebenfalls schriftlich, aber auch mündlich nachfragen. Denn wenn ihr jetzt die Fristen verstreichen lasst, ist der Bescheid rechtskräftig und ihr müsst zahlen.
Gab es in Magdeburg nicht ein Urteil aufgrund dessen sie die Steuersätze bei bestandenen WT ändern mussten? Anders konnten 500 € nicht bestehen bleiben.
 
@matty:

ja,gestern mit dem neuen Schreiben,bis dato hieß es unverändert verringerte Steuer!

@iwri

Wir haben bisher 2 Schreiben bekommen, da Sammy ja jetzt 2 Jahre bei uns ist. Einmal mit der anfangs höheren Steuer,dann das mit der Änderung.

@Sonnenschein:

Die Änderung kam ja ohne Zutun von uns. Deshalb hatte Nico nochmal angerufen und direkt nachgefragt. Die Dame (Name bekannt) meinte, mit bestandenem WT gilt die normale HS.

Generell werd ich mich der Hst fügen,man hat ja kaum Chancen, Nachzahlung muß dann wohl evtl. vom ersparten bezahlt werden :heul:
 
Einfach noch mehrmals anrufen und möglichst mit unterschiedlichen Leuten sprechen. Namen aufschreiben und Gedächtnisprotokolle machen, wer was gesagt hat. Einspruch einlegen mit der Begründung, dass ihr mehrfach, sowohl damals auch auch heute, die Information bekommen habt, es gelte mit WT die normale Hundesteuer.

Ich würd da nicht so kampflos aufgeben. :)

Zumal es ja nicht nur um die Nachzahlung geht, sondern dann müsstet ihr ja jetzt regulär den hohen Steuersatz zahlen ... würd ich ehrlich nicht einsehen!
 
Was für ein Schreiben habt ihr bekommen?
Einen neuen Steurbescheid, der den mit der Änderung aufhebt?

Ich bekomme übrigens jedes Jahr einen Steuerbescheid für die Hundesteuer. Ist das bei euch anders?

Hier zB ist es definitiv anders, das kann wohl jede Kommune halten, wie sie will.

Hier gab es damals einen Zettel mit Hundesteuerbetrag, und dem Hinweis, den ja gut aufzuheben, weil er das Äquivalent zur Steuermarke und der Beweis sei, dass der Hund angemeldet sei... einen anderen werde es nicht geben.
Als die Steuersätze hier geändert wurden, hatten wir schon keinen Hund mehr, von daher weiß ich nichmal, ob wir dann einhttp://forum.ksgemeinde.de/newreply.php?do=newreply&p=3015998en neuen gekriegt hätten... :hallo:

Das ist m.E. nicht falsch, nur muß man erst mal wissen, auf welchen Bescheid man sich bezieht, dann kann man prüfen und handeln, deshalb die Nachfrage.
Auf keinen Fall die Frist verstreichen lassen!!

Hinsichtlich des neuen Bescheides kann man nur in der Hundesteuersatzung der Gemeine nachlesen, was dort geregelt ist..
 
Was ich noch vergessen habe ist, dass wenn Steuerbescheide vorliegen, häufiges Telefonieren letztlich auch nichts bringt. Damit hebt man keinen Bescheid auf.
Eine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit ist nur innerhalb der Fristen der AO, wie schon geschrieben, möglich.
Wann die Steuer damals festgesetzt wurde, habe ich hier nicht gelesen, also selber mal in die AO schauen.
 
Das würde ich nicht einfach bezahlen.

Widerspruch einlegen und dazu schreiben - Begründung wird nachgereicht -. Dann hast du Zeit alles zu prüfen und dich zu erkundigen.
 
Ja und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung und das Ruhen des Verfahrens bis zur Bearbeitung des Einspruchs beantragen, damit es ggf. nicht noch teurer wird.
 
@matty:


Die Änderung kam ja ohne Zutun von uns. Deshalb hatte Nico nochmal angerufen und direkt nachgefragt. Die Dame (Name bekannt) meinte, mit bestandenem WT gilt die normale HS.

Generell werd ich mich der Hst fügen,man hat ja kaum Chancen, Nachzahlung muß dann wohl evtl. vom ersparten bezahlt werden :heul:

Ich kann mich nur anschließen, nimm das nicht so hin.
Um welche Gemeinde geht es eigentlich oder Landkreis?

Hier mal was aus der Landeshauptstadt:
http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/index.php?La=1&NavID=37.367&object=tx|698.6683.1&kat&kuo=2&sub=0

Muss ich mehr Hundesteuer bezahlen?
Wurde der Wesenstest erfolgreich absolviert, dann wird die gleiche Hundesteuer wie für jeden anderen Hund erhoben, d.h. in der Stadt Magdeburg beträgt der Hundesteuersatz 96 Euro. Zu beachten ist, dass es bei der Beitragshöhe kommunale Unterschiede gibt.
Für einen als gefährlich festgestellten Hund ist der Hundesteuersatz von 500 Euro zu entrichten (Stand Oktober 2009).


Muss man sich downloaden dann kann man alles lesen.
Das ist das Urteil von Oberverwaltungsgericht S-A.
 
@matty:


Die Änderung kam ja ohne Zutun von uns. Deshalb hatte Nico nochmal angerufen und direkt nachgefragt. Die Dame (Name bekannt) meinte, mit bestandenem WT gilt die normale HS.

Generell werd ich mich der Hst fügen,man hat ja kaum Chancen, Nachzahlung muß dann wohl evtl. vom ersparten bezahlt werden :heul:

Ich kann mich nur anschließen, nimm das nicht so hin.
Um welche Gemeinde geht es eigentlich oder Landkreis?

Hier mal was aus der Landeshauptstadt:
http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/index.php?La=1&NavID=37.367&object=tx|698.6683.1&kat&kuo=2&sub=0

Muss ich mehr Hundesteuer bezahlen?
Wurde der Wesenstest erfolgreich absolviert, dann wird die gleiche Hundesteuer wie für jeden anderen Hund erhoben, d.h. in der Stadt Magdeburg beträgt der Hundesteuersatz 96 Euro. Zu beachten ist, dass es bei der Beitragshöhe kommunale Unterschiede gibt.
Für einen als gefährlich festgestellten Hund ist der Hundesteuersatz von 500 Euro zu entrichten (Stand Oktober 2009).


Muss man sich downloaden dann kann man alles lesen.
Das ist das Urteil von Oberverwaltungsgericht S-A.


naja hier scheints aber um eine nachzahlung für die zeit zwischen anmeldung und wt zugehen und das die hunde für die zeit als gefährlich eingestuft werden,wenn ich das richtig verstehe.


wie alt sind denn die hunde?
gabs den bei der anmeldung das gesetz schon?sachsen anhalt kam das gesetz erst ziemlich spät.
 
naja hier scheints aber um eine nachzahlung für die zeit zwischen anmeldung und wt zugehen und das die hunde für die zeit als gefährlich eingestuft werden,wenn ich das richtig verstehe.


wie alt sind denn die hunde?
gabs den bei der anmeldung das gesetz schon?sachsen anhalt kam das gesetz erst ziemlich spät.
Es geht um die Einstufung als normaler Hund nach dem WT. Die Gemeinde ist hier in dem Fall der Meinung das trotz WT (den sie scheinbar vorher anerkannt hat) der erhöhte Steuersatz fällig ist und sie das noch nach zahlen müssen.

Das erste Gesetzt wurde 2002 oder so gekippt, dann kam das neue im März 2009.
 
So,Nico hat gestern mit einer Dame des Steuerbüro gesprochen, diese meinte, es hätte eine Prüfung aus Magdeburg gegeben und sie hätten Ärger bekommen wegen der niedrigen Zahlung.(Zitat:"Sie hätten einen auf den Deckel bekommen")
Das kommt mir aber nicht ganz koscher vor,da Magdeburg als unsere Hauptstadt zwar die allgemeine Kampfhunde-VO gestellt hat, die Steuern bestimmt aber jede Gemeinde für sich.
Hier liegt meines Erachtens ein Fehler der Steuerbehörde vor und deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die Nachzahlung überhaupt gerechtfertigt ist


Wir werden jetzt Widerspruch einlegen, mit der Bitte um Darlegung des Sachverhaltes bzw.Stellungnahme und Aussetzung der Zahlung bis Klärung.
 
So,Nico hat gestern mit einer Dame des Steuerbüro gesprochen, diese meinte, es hätte eine Prüfung aus Magdeburg gegeben und sie hätten Ärger bekommen wegen der niedrigen Zahlung.(Zitat:"Sie hätten einen auf den Deckel bekommen")
Das kommt mir aber nicht ganz koscher vor,da Magdeburg als unsere Hauptstadt zwar die allgemeine Kampfhunde-VO gestellt hat, die Steuern bestimmt aber jede Gemeinde für sich.
Hier liegt meines Erachtens ein Fehler der Steuerbehörde vor und deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die Nachzahlung überhaupt gerechtfertigt ist


Wir werden jetzt Widerspruch einlegen, mit der Bitte um Darlegung des Sachverhaltes bzw.Stellungnahme und Aussetzung der Zahlung bis Klärung.
Super! Zu mal die Stadt Magdeburg bei bestandenen WT die Steuer senkt.
Der WT liegt der der Gemeinde vor?
 
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