Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
+++ Pressemitteilung +++ 20.02.01 +++
Innenminister Volker Bouffier: Ordnungsämter brauchen Auskunft über
Straftaten von Haltern gefährlicher Hunde
Vorstoß der Landesregierung im Bundesrat erfolgreich
Wiesbaden/Berlin - Auf Initiative der Hessischen Landesregierung hat der
Bundesrat jetzt beschlossen, dass die Ordnungsämter künftig erweiterte
Auskunftsrechte über Halter von gefährlichen Hunden bekommen sollen. Der
hessische Innenminister Volker Bouffier erklärte dazu:
"Die Ordnungsämter sollen bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Haltern
unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister erhalten."
Aus Gründen des Datenschutzes würden bislang häufig Informationen über
Straftaten nicht mitgeteilt. Dies gelte auch für Straftaten, die das
Zuhältermilieu betreffen, sagte Bouffier. Gerade in diesem Milieu aber
sei
das Halten von gefährlichen Hunden sehr verbreitet. "Die
Zuverlässigkeitsprüfung von Haltern gefährlicher Hunde läuft ins Leere,
wenn die Ordnungsbehörden keine umfassenden Auskünfte über einschlägige
Vorstrafen der Antragsteller erhalten", betonte der Innenminister.
Nach dem breiten Konsens der Länder im Bundesrat fordert Bouffier die
Bundesregierung auf, die Gesetzesänderung zum erweiterten Auskunftsrecht
nicht zu blockieren. Die Gefahr sei groß, dass ohne eine solche Regelung
auch den falschen Personen die Zuverlässigkeit als Hundehalter bescheinigt
werde. Wenn es hinterher heiße, das hätten die Behörden wissen müssen, sei
es zu spät.
---
hessenpressemitteilungen -
[[email protected]]
+++ Pressemitteilung +++ 20.02.01 +++
Innenminister Volker Bouffier: Ordnungsämter brauchen Auskunft über
Straftaten von Haltern gefährlicher Hunde
Vorstoß der Landesregierung im Bundesrat erfolgreich
Wiesbaden/Berlin - Auf Initiative der Hessischen Landesregierung hat der
Bundesrat jetzt beschlossen, dass die Ordnungsämter künftig erweiterte
Auskunftsrechte über Halter von gefährlichen Hunden bekommen sollen. Der
hessische Innenminister Volker Bouffier erklärte dazu:
"Die Ordnungsämter sollen bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Haltern
unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister erhalten."
Aus Gründen des Datenschutzes würden bislang häufig Informationen über
Straftaten nicht mitgeteilt. Dies gelte auch für Straftaten, die das
Zuhältermilieu betreffen, sagte Bouffier. Gerade in diesem Milieu aber
sei
das Halten von gefährlichen Hunden sehr verbreitet. "Die
Zuverlässigkeitsprüfung von Haltern gefährlicher Hunde läuft ins Leere,
wenn die Ordnungsbehörden keine umfassenden Auskünfte über einschlägige
Vorstrafen der Antragsteller erhalten", betonte der Innenminister.
Nach dem breiten Konsens der Länder im Bundesrat fordert Bouffier die
Bundesregierung auf, die Gesetzesänderung zum erweiterten Auskunftsrecht
nicht zu blockieren. Die Gefahr sei groß, dass ohne eine solche Regelung
auch den falschen Personen die Zuverlässigkeit als Hundehalter bescheinigt
werde. Wenn es hinterher heiße, das hätten die Behörden wissen müssen, sei
es zu spät.
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