Hessisches Hundegesetz im Herbst erwartet

Strawberry

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Pressemitteilung vom 24.07.2001

FDP-Landtagsfraktion

Hessisches Hundegesetz im Herbst erwartet:

Die FDP hält die Zugehörigkeit zu einer Rasse als alleiniges Kriterium
für
ungeeignet, um die Gefährlichkeit eines Hundes zu beurteilen
Jörg-Uwe Hahn: "Pauschalierende Rasseverbotslisten sind abzulehnen"
Wiesbaden – Mit Blick auf die anstehende Entscheidung des VGH
Kassel und dem im Herbst vorzulegenden Hessischen Hundegesetz
bekräftigte der Fraktionsvorsitzende der FDP, Jörg-Uwe Hahn, dass die
FDP sich mit allem Nachdruck dafür einsetzen wolle, dass die
Diskussion um die sogenannten gefährlichen Hunde pragmatisch geführt
werde.

"Die FDP hält wenig davon, ordentliche Hundehalterfamilien generell zu
diskriminieren, nur weil sie sich den Hund einer bestimmten Rasse
halten. Pauschale Rasseverbotslisten lehnen wir deshalb ab", so Hahn.

Die zurzeit gültige Hessische Hundeverordnung sei prinzipiell positiv
zu bewerten, habe sie nicht nur einen Überblick über die in Hessen
gehaltenen Hunde, sondern auch mit dem sogenannten Wesenstest eine
individuelle Be-urteilung des jeweiligen Hundes ermöglicht.

Die bisherigen Urteile in Sachen Gefahrhundeverordnung durch das
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteins und des niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichtes, die ein striktes Haltungs- oder Zuchtverbot
ohne Zulassung eines Nachweises der individuellen Ungefährlichkeit des
jeweiligen Hundes für unvereinbar mit höherrangigem Recht sahen, gibt
der FDP Anlass zu erwarten, dass es im künftigen hessischen Gesetz
keine pauschalierenden Rasseverbotslisten geben wird.

"Für richtig halten wir weiterhin die individuelle Prüfung für Hunde,
sprich also dem Wesenstest und der Sachkundeprüfung für den Besitzer.
Ebenfalls für sinnvoll hält die FDP die Möglichkeit Besitzer, Zucht
und Herkunft des jeweiligen Hundes per Chip festzustellen", so Hahn.

Mit entscheidend für die Auffassung der Liberalen seien auch die
Erfahrungen, die in den jeweiligen Bundesländern mit existierenden
Rasselisten gemacht worden seien. Nicht immer seien die in den
Rasselisten geführten Hunde auch die Problemhunde. Die Mehrzahl der
Beissunfälle der vergangenen Jahre wurden von nicht gelisteten Hunden
verursacht. Diese Statistik sei von der Ar-beitsgruppe der Listen-
Hundehalter erstellt worden. Aus diesem Grund sollte auch die
kontrollierte Zucht einer der wichtigsten Parameter sein. "Jedes Jahr
rollen mehr als eine halbe Million Hunde aus Osteuropa über deutsche
Grenzen, die zum Teil unter erbärmlichen Bedingungen gezüchtet wurden.
Tierschützer und Tierärzte fordern seit Jahrzehnten ein Zuchtgesetz,
in dem die kontrollierte Zucht als Bedingung für die Einfuhr von
Tieren in Deutschland zwingend vorgeschrieben ist. Wenn
ein Tier in einem dunklen Loch ohne Kontakt zu anderen Tieren
aufwächst, dann muss man sich nicht wundern, wenn es schlecht sozial!
isiert alles angreift, was ihm bedrohlich erscheint", so Hahn.

Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, dass auch die anstehende
Diskussion um das Hessische Hundegesetz über die sogenannten
gefährlichen Hunde pragmatisch geführt werde, und dass unbescholtene
Hundebesitzer und friedliche Hunde nicht pauschal verurteilt werden.

Quelle: FDP-Hessen Homepag
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Gruß Sylvia
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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport.

+++ Pressemitteilung +++ 25. Juli 2001 +++


Forderung der Landestierschutzbeauftragten nach Hundeführerschein für
alle Hunderassen ist praxisfremd

Wiesbaden. - Innenminister Volker Bouffier hat die Forderung der
Landestierschutzbeauftragten Madeleine Martin nach Einführung eines
Hundeführerscheins für alle Hunderassen zurückgewiesen. "Das ist eine
Forderung ohne jede praktische Kenntnis und geht völlig an der
Realität vorbei", sagte Bouffier. Er wandte sich energisch gegen eine
generelle Kriminalisierung aller Hundehalter. "Das Problem ist nicht
der Halter eines Yorkshire-Terriers oder die Oma mit ihrem Pudel, das
Problem sind einige Hunderassen und bestimmte kriminelle
Personengruppen.

Das darf man nicht über einen Kamm scheren, doch mit einem
Hundeführerschein würde genau dies passieren", stellte Bouffier klar.

Als im "höchsten Maße ignorant" bezeichnete Innenminister Bouffier die
Aussage der Landestierschutzbeauftragten, wonach die von ihm
initiierte Kampfhundeverordnung "eher geschadet" habe.

"Da muss man schon ganz fest die Augen vor der Realität verschließen,
um zu so einer Einschätzung zu gelangen. Aufgrund der Verordnung
konnten in Hessen bisher über 400 gefährliche Hunde dauerhaft aus dem
Verkehr gezogen werden. Keiner dieser Hunde stellt mehr eine Gefahr
für die Bürgerinnen und Bürger oder andere Tiere dar. Das ist ein
voller Erfolg", betonte Bouffier.

Der Minister betonte, dass aber auch ganz praktische Gründe gegen
einen "Hundeführerschein" sprechen. Ein solcher Führerschein hätte zur
Folge, dass das betreffende Tier dann auch nur noch von dem
Führerscheininhaber ausgeführt werden dürfe.
"Was passiert eigentlich mit dem Tier, wenn diese Person verhindert
ist, etwa weil sie im Krankenhaus ist oder weil eine dringende
Geschäftsreise ansteht,?", fragte Bouffier und weiter:
"Ein Tier kann nicht einfach mal so wie ein Auto drei Wochen
abgestellt werden."

Im übrigen habe bisher noch niemand die Frage beantwortet, welche
Folgen es haben soll, wenn eine Person einen Hund ausführt, obwohl sie
keinen "Hundeführerschein" habe. "Wird diese Person dann festgenommen,
ein Strafverfahren analog zum Fahren ohne Führerschein im
Straßenverkehr eröffnet, der Hund beschlagnahmt? Das ist doch einfach
absurd. Vorschriften, die niemand sanktionieren kann, sind unsinnig",
so Bouffier.

Die Einführung eines "Hundeführerscheins" würde zudem eine riesige
Bürokratiewelle lostreten und eine enorme Belastung für die Kommunen
darstellen, hob Bouffier hervor. "Die Kommunen wären gezwungen, eigens
hierfür Personal einzustellen, ja womöglich sogar ein neues Amt zu
schaffen. Das ist in Zeiten von Verwaltungsvereinfachung, mehr
Effizienz und einer besseren Wirtschaftlichkeit der öffentlichen
Verwaltung einfach nicht von dieser Welt", sagte Bouffier.

Innenminister Bouffier forderte die Landestierschutz-beauftragte
abschließend auf, sich konstruktiv an der Diskussion zu beteiligen.

"Unrealistische Forderungen helfen weder dem Tierschutz noch werden
sie den berechtigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger nach Schutz
und Sicherheit vor gefährlichen Hunden gerecht", sagte Bouffier.

Quelle: Newsletter maulkorbzwang

Gruß Sylvia
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