Strawberry
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Pressemitteilung vom 24.07.2001
FDP-Landtagsfraktion
Hessisches Hundegesetz im Herbst erwartet:
Die FDP hält die Zugehörigkeit zu einer Rasse als alleiniges Kriterium
für
ungeeignet, um die Gefährlichkeit eines Hundes zu beurteilen
Jörg-Uwe Hahn: "Pauschalierende Rasseverbotslisten sind abzulehnen"
Wiesbaden – Mit Blick auf die anstehende Entscheidung des VGH
Kassel und dem im Herbst vorzulegenden Hessischen Hundegesetz
bekräftigte der Fraktionsvorsitzende der FDP, Jörg-Uwe Hahn, dass die
FDP sich mit allem Nachdruck dafür einsetzen wolle, dass die
Diskussion um die sogenannten gefährlichen Hunde pragmatisch geführt
werde.
"Die FDP hält wenig davon, ordentliche Hundehalterfamilien generell zu
diskriminieren, nur weil sie sich den Hund einer bestimmten Rasse
halten. Pauschale Rasseverbotslisten lehnen wir deshalb ab", so Hahn.
Die zurzeit gültige Hessische Hundeverordnung sei prinzipiell positiv
zu bewerten, habe sie nicht nur einen Überblick über die in Hessen
gehaltenen Hunde, sondern auch mit dem sogenannten Wesenstest eine
individuelle Be-urteilung des jeweiligen Hundes ermöglicht.
Die bisherigen Urteile in Sachen Gefahrhundeverordnung durch das
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteins und des niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichtes, die ein striktes Haltungs- oder Zuchtverbot
ohne Zulassung eines Nachweises der individuellen Ungefährlichkeit des
jeweiligen Hundes für unvereinbar mit höherrangigem Recht sahen, gibt
der FDP Anlass zu erwarten, dass es im künftigen hessischen Gesetz
keine pauschalierenden Rasseverbotslisten geben wird.
"Für richtig halten wir weiterhin die individuelle Prüfung für Hunde,
sprich also dem Wesenstest und der Sachkundeprüfung für den Besitzer.
Ebenfalls für sinnvoll hält die FDP die Möglichkeit Besitzer, Zucht
und Herkunft des jeweiligen Hundes per Chip festzustellen", so Hahn.
Mit entscheidend für die Auffassung der Liberalen seien auch die
Erfahrungen, die in den jeweiligen Bundesländern mit existierenden
Rasselisten gemacht worden seien. Nicht immer seien die in den
Rasselisten geführten Hunde auch die Problemhunde. Die Mehrzahl der
Beissunfälle der vergangenen Jahre wurden von nicht gelisteten Hunden
verursacht. Diese Statistik sei von der Ar-beitsgruppe der Listen-
Hundehalter erstellt worden. Aus diesem Grund sollte auch die
kontrollierte Zucht einer der wichtigsten Parameter sein. "Jedes Jahr
rollen mehr als eine halbe Million Hunde aus Osteuropa über deutsche
Grenzen, die zum Teil unter erbärmlichen Bedingungen gezüchtet wurden.
Tierschützer und Tierärzte fordern seit Jahrzehnten ein Zuchtgesetz,
in dem die kontrollierte Zucht als Bedingung für die Einfuhr von
Tieren in Deutschland zwingend vorgeschrieben ist. Wenn
ein Tier in einem dunklen Loch ohne Kontakt zu anderen Tieren
aufwächst, dann muss man sich nicht wundern, wenn es schlecht sozial!
isiert alles angreift, was ihm bedrohlich erscheint", so Hahn.
Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, dass auch die anstehende
Diskussion um das Hessische Hundegesetz über die sogenannten
gefährlichen Hunde pragmatisch geführt werde, und dass unbescholtene
Hundebesitzer und friedliche Hunde nicht pauschal verurteilt werden.
Quelle: FDP-Hessen Homepag
Bezugsquelle: Newsletter maulkorbzwang
Gruß Sylvia
FDP-Landtagsfraktion
Hessisches Hundegesetz im Herbst erwartet:
Die FDP hält die Zugehörigkeit zu einer Rasse als alleiniges Kriterium
für
ungeeignet, um die Gefährlichkeit eines Hundes zu beurteilen
Jörg-Uwe Hahn: "Pauschalierende Rasseverbotslisten sind abzulehnen"
Wiesbaden – Mit Blick auf die anstehende Entscheidung des VGH
Kassel und dem im Herbst vorzulegenden Hessischen Hundegesetz
bekräftigte der Fraktionsvorsitzende der FDP, Jörg-Uwe Hahn, dass die
FDP sich mit allem Nachdruck dafür einsetzen wolle, dass die
Diskussion um die sogenannten gefährlichen Hunde pragmatisch geführt
werde.
"Die FDP hält wenig davon, ordentliche Hundehalterfamilien generell zu
diskriminieren, nur weil sie sich den Hund einer bestimmten Rasse
halten. Pauschale Rasseverbotslisten lehnen wir deshalb ab", so Hahn.
Die zurzeit gültige Hessische Hundeverordnung sei prinzipiell positiv
zu bewerten, habe sie nicht nur einen Überblick über die in Hessen
gehaltenen Hunde, sondern auch mit dem sogenannten Wesenstest eine
individuelle Be-urteilung des jeweiligen Hundes ermöglicht.
Die bisherigen Urteile in Sachen Gefahrhundeverordnung durch das
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteins und des niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichtes, die ein striktes Haltungs- oder Zuchtverbot
ohne Zulassung eines Nachweises der individuellen Ungefährlichkeit des
jeweiligen Hundes für unvereinbar mit höherrangigem Recht sahen, gibt
der FDP Anlass zu erwarten, dass es im künftigen hessischen Gesetz
keine pauschalierenden Rasseverbotslisten geben wird.
"Für richtig halten wir weiterhin die individuelle Prüfung für Hunde,
sprich also dem Wesenstest und der Sachkundeprüfung für den Besitzer.
Ebenfalls für sinnvoll hält die FDP die Möglichkeit Besitzer, Zucht
und Herkunft des jeweiligen Hundes per Chip festzustellen", so Hahn.
Mit entscheidend für die Auffassung der Liberalen seien auch die
Erfahrungen, die in den jeweiligen Bundesländern mit existierenden
Rasselisten gemacht worden seien. Nicht immer seien die in den
Rasselisten geführten Hunde auch die Problemhunde. Die Mehrzahl der
Beissunfälle der vergangenen Jahre wurden von nicht gelisteten Hunden
verursacht. Diese Statistik sei von der Ar-beitsgruppe der Listen-
Hundehalter erstellt worden. Aus diesem Grund sollte auch die
kontrollierte Zucht einer der wichtigsten Parameter sein. "Jedes Jahr
rollen mehr als eine halbe Million Hunde aus Osteuropa über deutsche
Grenzen, die zum Teil unter erbärmlichen Bedingungen gezüchtet wurden.
Tierschützer und Tierärzte fordern seit Jahrzehnten ein Zuchtgesetz,
in dem die kontrollierte Zucht als Bedingung für die Einfuhr von
Tieren in Deutschland zwingend vorgeschrieben ist. Wenn
ein Tier in einem dunklen Loch ohne Kontakt zu anderen Tieren
aufwächst, dann muss man sich nicht wundern, wenn es schlecht sozial!
isiert alles angreift, was ihm bedrohlich erscheint", so Hahn.
Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, dass auch die anstehende
Diskussion um das Hessische Hundegesetz über die sogenannten
gefährlichen Hunde pragmatisch geführt werde, und dass unbescholtene
Hundebesitzer und friedliche Hunde nicht pauschal verurteilt werden.
Quelle: FDP-Hessen Homepag
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Gruß Sylvia