Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
+++ Pressemitteilung +++ 21.02.01 +++
Innenminister Volker Bouffier: Landesregierung will unnötige Bürokratie
abschaffen
Widerspruchsverfahren sollen künftig entfallen - Gesetzentwurf in den
Landtag eingebracht
Wiesbaden. - Eine Straffung der Entscheidungsprozesse durch den Wegfall
unnötiger Verfahrensschritte - das ist der Kern eines Gesetzentwurfs zur
Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der
Verwaltungsgerichtsordnung, den die Landesregierung dem Landtag vorgelegt
hat. Der Entwurf sieht den Verzicht auf bestimmte Widerspruchsverfahren
vor. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Widerspruchsverfahren in der
Regel keine Änderung der Erstentscheidung der Behörden bewirken und dem
Bürger keinen Nutzen bieten. "Wir wollen eine leistungsfähige und
effiziente Verwaltung. Dazu gehört, dass Entscheidungsprozesse schnell und
ohne unnötige Verfahrensschritte beendet werden können. Die Abschaffung
unnötiger Verwaltungsverfahren ist hierzu ein wichtiger Schritt", sagte
Innenminister Bouffier bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den
Landtag.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Widerspruchsverfahren bei
- enteignungsrechtlichen und einbürgerungsrechtlichen Entscheidungen
- bei der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen
- bei Entscheidung nach § 21 Denkmalschutzgesetzes, der die Genehmigung
von Nachforschungen, insbesondere Grabungen nach Bondendenkmälern
betrifft,
- sowie Entscheidungen über die Aufstellung, Ausstattung oder Unterhaltung
von Werkfeuerwehren nach § 14 des Hessischen Gesetzes über den Branschutz,
die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
entfallen sollen. Die Erfahrung der Verwaltungspraxis zeigt, dass in
diesen Bereichen ein Widerspruch in der Regel zu keinem anderen Ergebnis
führt, weil sowohl der Erstbescheid als auch der Widerspruch von der
gleichen Behörde entschieden wird. "Dass die gleiche Behörde bei der
Überprüfung des gleichen Sachverhalts im Widerspruchsverfahren zu einer
anderen Entscheidung kommt, ist die Ausnahme", sagte Innenminister
Bouffier. Deshalb wolle die Landesregierung die vom Bundesgesetzgeber
eingeräumte Möglichkeit ergreifen und das unnötige bürokratische Verfahren
abschaffen.
Innenminister Bouffier zeigte sich davon überzeugt, dass die Bürgerinnen
und Bürger sowie die Verwaltung gleichermaßen von der Gesetzesnovelle
profitieren werden. "Die Verwaltung wird entlastet und für die Bürger
verringert sich die Verfahrensdauer sowie das Kostenrisiko, da sie ohne
einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid gleich den von ihnen
angestrebten Klageweg beschreiten können", so der Minister. Eine
zusätzliche Belastung der Verwaltungsgerichte erwartet Bouffier nicht:
"Schon jetzt ist die überwiegende Zahl aller Verfahren vor dem Richter
gelandet. Das Widerspruchsverfahren hat die ihm ursprünglich zugedachte
Kontroll- und Filterfunktion nie richtig erfüllt."
Bouffier stellte fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf im schriftlichen
Anhörungsverfahren ein positives Echo erfahren habe. Die kommunalen
Spitzenverbände haben dem Wegfall der Widerspruchsverfahren zugestimmt und
auch die Mehrheit der angehörten richterlichen Verbände und Gremien hat
keine Bedenken, wenn auf diese Verwaltungsverfahren verzichtet wird. "Das
Ergebnis der Anhörung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Der
Gesetzentwurf stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Realisierung
einer effizienter arbeitenden Verwaltung dar", sagte Innenminister
Bouffier abschließend.
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+++ Pressemitteilung +++ 21.02.01 +++
Innenminister Volker Bouffier: Landesregierung will unnötige Bürokratie
abschaffen
Widerspruchsverfahren sollen künftig entfallen - Gesetzentwurf in den
Landtag eingebracht
Wiesbaden. - Eine Straffung der Entscheidungsprozesse durch den Wegfall
unnötiger Verfahrensschritte - das ist der Kern eines Gesetzentwurfs zur
Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der
Verwaltungsgerichtsordnung, den die Landesregierung dem Landtag vorgelegt
hat. Der Entwurf sieht den Verzicht auf bestimmte Widerspruchsverfahren
vor. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Widerspruchsverfahren in der
Regel keine Änderung der Erstentscheidung der Behörden bewirken und dem
Bürger keinen Nutzen bieten. "Wir wollen eine leistungsfähige und
effiziente Verwaltung. Dazu gehört, dass Entscheidungsprozesse schnell und
ohne unnötige Verfahrensschritte beendet werden können. Die Abschaffung
unnötiger Verwaltungsverfahren ist hierzu ein wichtiger Schritt", sagte
Innenminister Bouffier bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den
Landtag.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Widerspruchsverfahren bei
- enteignungsrechtlichen und einbürgerungsrechtlichen Entscheidungen
- bei der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen
- bei Entscheidung nach § 21 Denkmalschutzgesetzes, der die Genehmigung
von Nachforschungen, insbesondere Grabungen nach Bondendenkmälern
betrifft,
- sowie Entscheidungen über die Aufstellung, Ausstattung oder Unterhaltung
von Werkfeuerwehren nach § 14 des Hessischen Gesetzes über den Branschutz,
die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
entfallen sollen. Die Erfahrung der Verwaltungspraxis zeigt, dass in
diesen Bereichen ein Widerspruch in der Regel zu keinem anderen Ergebnis
führt, weil sowohl der Erstbescheid als auch der Widerspruch von der
gleichen Behörde entschieden wird. "Dass die gleiche Behörde bei der
Überprüfung des gleichen Sachverhalts im Widerspruchsverfahren zu einer
anderen Entscheidung kommt, ist die Ausnahme", sagte Innenminister
Bouffier. Deshalb wolle die Landesregierung die vom Bundesgesetzgeber
eingeräumte Möglichkeit ergreifen und das unnötige bürokratische Verfahren
abschaffen.
Innenminister Bouffier zeigte sich davon überzeugt, dass die Bürgerinnen
und Bürger sowie die Verwaltung gleichermaßen von der Gesetzesnovelle
profitieren werden. "Die Verwaltung wird entlastet und für die Bürger
verringert sich die Verfahrensdauer sowie das Kostenrisiko, da sie ohne
einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid gleich den von ihnen
angestrebten Klageweg beschreiten können", so der Minister. Eine
zusätzliche Belastung der Verwaltungsgerichte erwartet Bouffier nicht:
"Schon jetzt ist die überwiegende Zahl aller Verfahren vor dem Richter
gelandet. Das Widerspruchsverfahren hat die ihm ursprünglich zugedachte
Kontroll- und Filterfunktion nie richtig erfüllt."
Bouffier stellte fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf im schriftlichen
Anhörungsverfahren ein positives Echo erfahren habe. Die kommunalen
Spitzenverbände haben dem Wegfall der Widerspruchsverfahren zugestimmt und
auch die Mehrheit der angehörten richterlichen Verbände und Gremien hat
keine Bedenken, wenn auf diese Verwaltungsverfahren verzichtet wird. "Das
Ergebnis der Anhörung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Der
Gesetzentwurf stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Realisierung
einer effizienter arbeitenden Verwaltung dar", sagte Innenminister
Bouffier abschließend.
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