Hessen - Anwältin: Hundesteuer (Soka) in vielen Punkten anfechtbar

Moe

20 Jahre Mitglied
Groß-Gerau/Hessen, 15.12.01
Anwältin: Hundesteuersatzung in vielen Punkten anfechtbar –
Protestversammlung



(nel). Laut Beschluss Groß-Gerauer kommunalpolitischer
Gremien sollen die Halter so genannter „Kampfhunde“ ab 2002
eine massiv erhöhte jährliche Steuer von 504 Euro (985,74
Mark) bezahlen, genau das Zwölffache der Summe, die für alle
anderen Hunde erhoben wird. Das führte zu Protesten.

Am Ende einer von Emotionen geprägten, teils hitzig geführten
Diskussion, zu der sich auf Initiative des Tierschutzvereins
Rüsselsheim über 70 zumeist betroffene Hundehalter und
einige wenige ihrer Widersacher am Donnerstagabend im
Historischen Rathaus eingefunden hatten, signalisierten
Bürgermeister Helmut Kinkel und drei Magistratsmitglieder
zumindest Gesprächsbereitschaft. Er stehe zu seiner
Verantwortung, sagte Kinkel, auch wenn die Beschlussvorlage
aus einem ihm nicht direkt unterstellten Dezernat stamme:
„Wenn wir als Politiker falsch liegen, wird das Parlament den
Beschluss korrigieren müssen.“

Für Januar ist nun ein Meinungsaustausch im kleinen Kreis
angedacht, der – sollten sich dabei neue Gesichtspunkte oder
andere Erkenntnisse ergeben – zu einem Überarbeiten der
Hundesteuersatzung und einer neuen Beschlussvorlage für
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung führen soll.

Zu dieser Entwicklung trug maßgeblich das Statement der
Rechtsanwältin Kerstin Haub bei, die in der Satzung einen
Verstoß gegen die Landesgesetzgebung sah: Nach erfolgreich
absolviertem Wesenstest der in einer speziellen Liste erfassten
Hunderassen seien diese nicht mehr als gefährlich einzustufen.

Darüber hinaus sei die Groß-Gerauer Hundesteuersatzung, die
Gleichheitsgrundsatz und Verhältnismäßigkeit vermissen
lasse, in vielerlei Punkten anfechtbar, so Haub.
Kommunalpolitik und Stadtverwaltung hätten ihre Kompetenzen
weit überschritten und sich schon allein dadurch disqualifiziert,
dass einige der genannten Hunderassen nicht mal richtig
geschrieben seien.

Einen Einblick in die Situation des Rüsselsheimer Tierheims,
dessen Mitarbeiter als Konsequenz aus der im Sommer 2000
eingeführten Kampfhundeverordnung täglich rund 30 Tiere der
geächteten Rassen versorgen, gab Tierheimleiterin Judith
Wagner. Pro beschlagnahmten Hund berechne das Tierheim
der einliefernden Gemeinde sechs Mark am Tag, während
andere Tierheime zwischen 18 Mark und 25 Mark berechnen
würden. So komme jährlich, inklusive tierärztlicher
Grundversorgung, ein Betrag von etwa 2260 Mark pro Hund auf
Städte und Gemeinden zu.

15.12.2001



Ergänzend dazu:
Echo online
„Politik will Haltung gefährlicher Hunde eindämmen“
Gudrun Schwetje wies darauf hin, dass die betroffenen Hundehalter bereits eine Vielzahl
kostenintensiver Auflagen erfüllen mussten, um ihre lieb gewonnenen Tiere behalten zu
dürfen. Niemand wolle gefährliche Hunde in der Stadt, sagte die Tierärztin, die es für
trügerisch hielt, die Sicherheit an Hunderassen festzumachen, da ein Großteil der
erfassten Vorfälle von Schäferhunden, Schäferhundmischlingen und anderen Rassen
verursacht worden sei. Auch Horst Hieronymus, der Wesenstests abnimmt und häufig
als Fachgutachter herangezogen wird, hielt die beschlossene Steuererhöhung für
grundsätzlich falsch.
Hauptziel der Politik sei es, die Haltung gefährlicher Hunde einzudämmen, bezog Jürgen
Martin, Vorsitzender der SPD-Fraktion, Stellung. Der einstimmig gefasste Beschluss sei
als eine „ordnungspolitische Maßnahme“ anzusehen, weil eine Mehrheit von Menschen
existiere, die nicht einer Meinung mit den anwesenden Hundehaltern sei. „Ich habe aus
Betroffenheit und Überzeugung so gehandelt und würde morgen dieselbe Entscheidung
wieder treffen“, ließ Martin die Runde wissen, ehe er kurz darauf die Versammlung verließ.


Eine persönliche Fehleinschätzung bei der Beschlussfassung räumte Stadtrat Christoph
Willms (Grüne) ein, der zugab, die ausgewiesenen Euro- als Markbeträge angesehen zu
haben. Bei noch maßvoller Verwunderung im Zuhörerraum nach dieser Äußerung ging
ein wahrhaftiges Raunen durch den Saal, als Erster Stadtrat Thomas Pannke (Grüne),
selbst Hundebesitzer, verkündete: „Ich möchte, dass die Stadt Groß-Gerau sicher ist –
auch wenn es nur eine Scheinsicherheit ist.“

Spontanen Applaus erntete Tierschutzinspektorin Gabriela Lohr für die in den Raum
gestellte Frage, warum nicht jene Hundehalter mit einer höheren Steuer „bestraft“ würden,
deren Tiere tatsächlich auffällig geworden sind.

Rund 90 Prozent der betroffenen Groß-Gerauer Hundehalter hätten alle Auflagen der
Kampfhundeverordnung erfüllt, Verantwortungsbewusstsein bewiesen und ebenso wie
ihre Hunde Vertrauen verdient, sagte Heinz Reinhardt vom städtischen Ordnungsamt.
Leider gebe es jedoch auch einige wenige „schwarze Schafe“, denen die Haltung erlaubt
werden musste, obwohl er sie für charakterlich nicht geeignet gehalten habe. In der
Kreisstadt seien in den vergangenen Jahren keine Schadensereignisse mit Hunden der
gelisteten Rassen registriert worden. Dem gegenüber stünden jährlich etwa 20
Beißvorfälle mit Hunden anderer Rassen.
 
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