Hi
Ja, die Dame hat sich vom Ort entfernt, wissend um die Verletzung des Mädchens, wissend um die eventuelle Krankheit ihres Hundes => Unterlassene Hilfeleistung.
Die unterlassene Hilfeleistung.
Gruss
Matti
Und von wegen aus den Fingern saugen - ist eure Theorie von der bösen, verantwortungslosen Halterin den eher zu beweisen, als meine einfach nur beispielhafte Theorie?
Ja, die Dame hat sich vom Ort entfernt, wissend um die Verletzung des Mädchens, wissend um die eventuelle Krankheit ihres Hundes => Unterlassene Hilfeleistung.
Wäre ich die Halterin und würde es so beschreiben - wo ist da der Fehler?
Die unterlassene Hilfeleistung.
§ 323c Strafgesetzbuch (StGB) :
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Gruss
Matti