Bedrückende Fragen
Kommentar
Von Uwe Bahnsen
Als vor fünf Monaten der sechsjährige Volkan auf einem Schulgelände in Wilhelmsburg von Kampfhunden totgebissen wurde, war die Öffentlichkeit schockiert. Die Länder, Hamburg voran, erließen sogleich neue, schärfere Vorschriften über den Umgang mit solchen Tieren. Nun wird die Tragödie strafrechtlich aufgearbeitet. Das grausige Geschehen jenes Tages hat sich auf die Anklagepunkte Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung reduziert, und von der damaligen Bestürzung in der gesamten Republik ist kaum noch etwas zu spüren. Das ist mehr als bedauerlich. Denn dieser Prozess wirft bedrückende Fragen auf. Wie war es möglich, dass der unter anderem wegen Körperverletzung, Raub und Diebstahl vorbestrafte Angeklagte den zuvor schon mehrfach aktenkundig gewordenen Kampfhund "Zeus" überhaupt halten durfte? Ebenso unbegreiflich ist es, dass der Angeklagte und seine ebenfalls vor Gericht stehende Freundin ihre Hunde mehrfach ohne Leinen auf dem Schulhof ausführen konnten. Die Behörden, die das zuließen, trifft zumindest eine moralische Mitschuld am furchtbaren Tod des Jungen.
Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]
Welt, Die Lokales 2.12Bedrückende Fragen
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Von Uwe Bahnsen
Als vor fünf Monaten der sechsjährige Volkan auf einem Schulgelände in Wilhelmsburg von Kampfhunden totgebissen wurde, war die Öffentlichkeit schockiert. Die Länder, Hamburg voran, erließen sogleich neue, schärfere Vorschriften über den Umgang mit solchen Tieren. Nun wird die Tragödie strafrechtlich aufgearbeitet. Das grausige Geschehen jenes Tages hat sich auf die Anklagepunkte Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung reduziert, und von der damaligen Bestürzung in der gesamten Republik ist kaum noch etwas zu spüren. Das ist mehr als bedauerlich. Denn dieser Prozess wirft bedrückende Fragen auf. Wie war es möglich, dass der unter anderem wegen Körperverletzung, Raub und Diebstahl vorbestrafte Angeklagte den zuvor schon mehrfach aktenkundig gewordenen Kampfhund "Zeus" überhaupt halten durfte? Ebenso unbegreiflich ist es, dass der Angeklagte und seine ebenfalls vor Gericht stehende Freundin ihre Hunde mehrfach ohne Leinen auf dem Schulhof ausführen konnten. Die Behörden, die das zuließen, trifft zumindest eine moralische Mitschuld am furchtbaren Tod des Jungen.
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