thomasclaus
Wolfgang,
was meinst Du damit ? Ich habe es auf den verschiedenen Infoseiten immer so gelesen, dass man mit einem Mischling (der eine Staff-/ Pit-/ etc. Anlage in sich trägt) nicht einreisen darf, da dieser im Zweifel immer als Pitbull behandelt wird und somit unter das Einreiseverbot fällt. Verstößt man dagegen, können einen die Exekutiven wieder nachause schicken. Davon, dass der Hund eingezogen und getötet wird, habe ich noch nie etwas gehört/gelesen (was natürlich nicht heißen soll, dass es nicht so ist). Dieses Thema betrifft ja auch andere Länder, wo kann ich denn mal nachlesen, wie die Verstöße gegen die Bestimmungen geahndet werden ? Gibt es eine Möglichkeit, also z.B. mit hilfe eines tierärztlichen Gutachtens, nachzuweisen, dass es sich bei dem eingeführten Hund nicht um einen Pitbull handelt ?
Gruß, Thomas
was meinst Du damit ? Ich habe es auf den verschiedenen Infoseiten immer so gelesen, dass man mit einem Mischling (der eine Staff-/ Pit-/ etc. Anlage in sich trägt) nicht einreisen darf, da dieser im Zweifel immer als Pitbull behandelt wird und somit unter das Einreiseverbot fällt. Verstößt man dagegen, können einen die Exekutiven wieder nachause schicken. Davon, dass der Hund eingezogen und getötet wird, habe ich noch nie etwas gehört/gelesen (was natürlich nicht heißen soll, dass es nicht so ist). Dieses Thema betrifft ja auch andere Länder, wo kann ich denn mal nachlesen, wie die Verstöße gegen die Bestimmungen geahndet werden ? Gibt es eine Möglichkeit, also z.B. mit hilfe eines tierärztlichen Gutachtens, nachzuweisen, dass es sich bei dem eingeführten Hund nicht um einen Pitbull handelt ?
Gruß, Thomas