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D

denise21

... wurde gelöscht.
ja ja, die lieben nachbarn, ich erzähle mal:

im mai 2006:

wir wohnen ja schräg gegenüber von meinen schwiegereltern, so, mein mann war drüben vorm tor von dem haus meiner schwiegereltern und da kam der nachbar mit seiner dogge, ich machte bei uns die türe auf um zu gucken was mein mann macht(schwiegereltern wohnen ca. 50m weit weg), spike stand neben mir und mein mann rief spike dann zu sich, damit er mit dem doggo spielen kann(die kennen sich), alles schön und gut.
mein mann kam wieder nach hause, mit spike.
zehn minuten später klingelte es an der tür, das liebe ordnungsamt, wollten wissen was der vorfall vorhin sollte, mein mann und ich schauten uns an und dachten, he? wie? was? wo?

ja, spike wäre ja alleine die waldorferstrasse(die strasse in der wir wohnen) herumgelaufen.
wir haben dem herrn gesagt so wies war und dann ging er auch.

ein paar tage später kam post das die nachbarn sich beschwert haben und wir ein bußgeld in höhe von 100 euro bezahlen müssen.

haben natürlich direkt wiederspruch eingelegt, das es so nicht stimmt und wir die 100 euro nicht bezahlen werden, haben insgesamt 2 oder 3 mal nen brief geschickt, wobei wir keine anständige antwort bekommen haben.

es hat uns natürlich brennend interessiert wer gepetzt hat, mein mann hat bei unseren direkten nachbarn nachgefragt(rechts und links), beide sagten das sie nichts gesagt haben.

nun gut, letzte woch post, müssen zur verhandlung wegen dem wiederspruch und wer spricht als zeuge??? die eine direkte nachbarin und der typ daneben, ich war so sauer, die beiden sind jetzt natürlich luft für uns,das ärgert mich so dolle das die nicht erstmal zu uns gekommen sind und uns noch kackfrech ins gesicht lachen,aber da sieht man mal was man als "kampfhundebesitzer" alles ertragen und sich anhören lassen muss.

bin mal gespannt was bei der verhandlung raus kommt.
 
  • 30. April 2024
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Hi denise21 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi denise21,
Ja Ja die lieben Nachbarn und immer schön hinten herum. Tiere sind da aufrichtiger!Es ist unglaublich wo wir hier in Deutschland hingekommen sind. Wäre es ein anderer Hund gewesen, hätte es bestimmt keinen Ärger gegeben.
Ich hoffe, das die Sache positiv für dich ausgeht. Manche Leute haben halt nichts besseres zu tun.. Gruss cl
 
ich verstehe voll kommen wenn jemand angst vor meinem hund hat und respektiere das auch voll und ganz, aber hallllooooo???, das sind unsere nachbarn, mein mann wohnt hier schon seit 12 jahren in dieser strasse und meine schwiegereltern haben seit 12 jahren pittis, wieso machen die dann so ne .......?, ich bin richtig traurig darüber gewesen und hab viel geweint, weil ich es nicht verstehen kann, ich hätte es ja auch event. noch verstehen können wenn gerade kindr auf der strasse gewesen wären oder so, aber es war niemand da und spike ist nur schräg über die strasse zu meinem mann gelaufen?!?

und dann lacht uns unsere nachbarin noch immer ins gesicht und wundert sich wieso sie denn vor gericht muss, weil sie absolut nicht damit gerechnet hat.
 
Ich wünsche euch viel Erfolg und Glück, das ihr einen einsichtigen, vernünftigen Richter bekommt
 
Auch ich drücke ganz fest die Daumen!

Manche Menschen sind einfach unmöglich! Was sagt denn Euer Bekannter mit der Dogge dazu? Sagt der auch als Zeuge aus? Habt Ihr nen Rechtsanwalt genommen?

Wie heißt es doch so schön!? Von Hundert Menschen mag ich einen, von hundert Hunden neunundneunzig!
 


Hallo???

Widerrufe deinen Widerspruch, d.h. Rücksetzung zum alten Stand (also 100,- EUR)...und Du (ihr) wißt wer es war, keine Verhandlung...gut ist...weil:
Die Gemeinde (oder Kreis) ist Kläger, die (tollen) Nachbarn sind Zeuge... also:
Klagt die Gemeinde (oder der Kreis) gegen euch, mit Zeugen...da habt ihr die A. Karte gezogen!!!
Also:
Widerrufe deinen (euren) Wiederspruch!!!

LG
Manny
 

was ist das denn für eine seltsame empfehlung? kannst du diese bitte unter inanspruchnahme deiner offensichtlich erhofften sachkunde begründen.

pete
 
Schließe mich Midivi an.... nimm einen Anwalt, damit der Akteneinsicht bekommt, und dann guckt ihr weiter.

Josi mit Anhang
 
einen anwalt können wir uns leider nicht leisten, zeugen haben wir vier stück, die auch alle mitkommen werden.ich denke mal das wir sowieso verlieren werden, spike muss an die leine und das war er nicht, eigentlich total richtig das wir 100euro bußgeld zahlen müssen, wir haben dennoch widerspruch eingelegt schon aus dem grund damit wir erfahren wer uns verpfiffen hat.
mein mann muss dann dort hin weil spike auf ihn angemeldet ist, wenn wir pesch haben müssen wir die 100 euro zahlen und die gerichtskosten.
 
Und schon ist Manny's Aussage durchaus ernstzunehmen. Egal wieviel Zeugen ihr beibringt, keiner wird bezeugen können, dass Euer Hund an der Leine war: Folgerichtig wird dem Kläger (Stadt) rechtgegeben und die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte (das sind garantiert mehr als 100 €).
 
Denise, wenn ihr wisst, wer es war, kann ich Manny einfach nur zustimmen. Ihr werdet neben den 100 Euro Strafe noch weitere Kosten zahlen müssen. Das wird dann auf jeden Fall um einiges teurer werden.

Rechtsanwalt könnt ihr auch über ne Rechtschutzversicherung laufen lassen, die ist nicht wirklich teuer!! Die paar Euro pro Jahr rentieren sich auf jeden Fall.
 
wir werden die 100 euros nicht bezahlen, deswegen haben wir ja widerspruch eingelegt, das gericht wird entscheiden, entweder wir haben glück oder halt nicht und müssen wahrscheinlich wesentlich mehr zahlen.

ich werde euch natürlich sofort berichten wenn mein mann(hoffentlich mit einem lächeln im gesicht) wieder nach hause kommt, heute in genau einer woche ist es soweit.

danke euch schon mal fürs daumendrücken und die tips/ratschläge.
 
habe meinem mann gerade gesagt obs nicht besser sei, wenn wir die 100 euros bezahlen und widerspruch einlegen,leider hat er nicht mehr gesagt als: wieso? ich mach das schon.er will es nicht zahlen und geht das risiko ein noch viel mehr zahlen zu müssen. mein mann sagt auch, das es oft so ist das die stadt bei diesen zivilprozessen die kosten übernimmt.?!?

naja was soll ich machen???
 
Ihr könnt diesen Fall nicht gewinnen, denn Euer Hund ist trotz Leinenzwang frei über eine Strasse(öffentlich) gelaufen. Im schlimmsten Fall werdet ihr als uneinsichtige,unzuverlässige Halter verurteilt, was im schlimmsten Fall den Verlust der Haltegenehmigung zur Folge haben kann. Manni hat völlig recht, denn in Anbetracht der möglichen Folgen mal abgesehen von den erheblichen Mehrkosten finde ich 100Euro geschenkt.
Leinenpflicht ist Leinenpflicht, auch auf kurzen Entfernungen. Übrigens passieren die meisten Beissvorfälle direkt vor der eigenen Haustüre.

Ich drücke Euch trotzdem die Daumen
 
das wir den fall nicht gewinnen werden das ist mir klar(meinem mann leider nicht), aber wir bzw ich hoffe drauf das wir nicht mehr zahlen müssen als das bußgeld.
das uns unsere hund deswegen gleich weggenommen wird, das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.
 
denise21 schrieb:
mein mann sagt auch, das es oft so ist das die stadt bei diesen zivilprozessen die kosten übernimmt.?!?
Wie kommt er denn darauf? Abgesehen davon ist das hier doch kein Zivilverfahren!
 
unsere nachbarn haben uns ja beim ordnungsamt angezeigt und die stadt ist ja mit vertreten, das ist doch dann ein zivilprozeß oder???
ansonsten sorry, dann vertun wir uns .
 
Ihr seid in dem Fall die Beschuldigten mit wenig (keiner) Aussicht auf Erfolg. Ihr werdet also keine Prozesskostenhilfe zugesprochen bekommen.

Ich kenne leider aus dem Kreis Recklinghausen einen Fall in dem der Halter seinen Hund an drei aufeinanderfolgenden Tagen wegen einer Wunde auf der Nase ohne Maulkorb aber an der Leine ausgeführt hat(noch keinen WT da zu jung). Dem Halter wurde nach einer Anzeige mit Fotodoku und Zeugen von einem Nachbarn die Haltegenehmigung entzogen, da er dadurch als unzuverlässig angesehen wurde. Der Hund war nie auffällig oder sonstwas...

Es liegt immer an der Person die den Fall vor Gericht entscheidet. Wenn man Pech hat und nen strengen Richter erwischt der noch dazu nichts für Sokas übrig hat dann Gute Nacht.

Dazu kommt das ihr nicht Einsichtig seid einen Fehler gemacht zu haben, somit muss der Richter davon ausgehen, das das wieder passiert. Währt ihr einsichtig bräuchte es kein Verfahren.

Ich finde das ja auch alles Besch... verstehe mich nicht falsch, aber Du solltest wissen was alles passieren kann(nicht muss). Mir wäre das Risko zu groß...
 
Hallo,
glatter Verstoß gegen die LHVo NRW. Einfach zahlen und fröhlich sein. Jetzt wißt Ihr zumindest das in der Nachbarschaft Menschen sind die euch beobachten.
 

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