Gerichtstermin gegen die VO Brandenburg

Beckersmom

Sandschippchen-Verteilerin™
20 Jahre Mitglied
Hundehalter wollen klagen
Frankfurt /Oder (ddp). Die brandenburgische Hundehalterverordnung kommt auf den juristischen Prüfstand. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Frankfurt /Oder behandelt am 20. Juni den Normenkontrollantrag mehrerer Halter, deren Hunde nach der Verordnung als gefährlich gelten, kündigte das OVG g estern an. Die Kläger wenden sich gegen Listen, die einzelne Rassen als gefährlich einstufen, und deren Folgen wie Haltungsverbot sowie Leinen- und Maulkorbzwang. Die im Juli 2000 erlassene Verordnung enthält ein Handels-, Ausbildungs- und Zuchtverbot von Kampfhunden.

Nordkurier Lokales 7.6.2002

Ich drück die Daumen
wink.gif



Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
  • 3. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Beckersmom ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 19 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
@Lilly drückt auch die Daumen ganz doll
biggrin.gif


york5136.jpg
 
Danke fürs Daumendrücken!
Und hier der Link zur Pressemitteilung:


Vera

howlingwolf.gif


<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von bickrottis am 08. Juni 2002 editiert.]</font>
 
Hat schon jemand was gehört, wie es gelaufen ist?


Gruß

Sandra & Gina


 
Hi!

Laut ORB Webseiten wurde die Klage abgewiesen, die Hundeverordnung Brandenburg ist voll rechtmäßig.
Wer hätte anderes erwartet?

Micha
 
Pressemitteilung
Betr.:
- Normenkontrollverfahren betreffend die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg
- Urteil des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 20. Juni 2002 (4 D 9/99.NE, 4 D 72/00.NE, 4 D 79/00.NE, 4 D 86/00.NE, 4 D 89/00.NE)


Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg hat die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 25. Juli 2000 mit seinem auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage verkündeten Urteil, abgesehen von Teilen einer Übergangsregelung, nicht beanstandet. Damit blieben die Normenkontrollanträge von elf Antragstellern, überwiegend Halter von Hunden wie u. a. American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterriermischlingen, Mastiff und Rottweiler, im Wesentlichen ohne Erfolg. Die Antragsteller hatten insbesondere die Ungültigkeit der in der Hundehalterverordnung geregelten Einteilung von Hunden kraft so genannter Rasselisten als unwiderleglich bzw. widerleglich gefährlich geltend gemacht und eine Reihe weiterer Vorschriften der Hundehalterverordnung u. a. über das Haltungsverbot, das Erfordernis einer erlaubnispflichtigen Haltung, den umfassenden Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde sowie das Verbot, gefährliche Hunde in Mehrfamilienhäusern zu halten, angegriffen.

Unter Berücksichtigung des normativen Ermessens des Verordnungsgebers im - in Bezug auf die Hundehalterverordnung einschlägigen - Gefahrenabwehrrecht stehen die angegriffenen Vorschriften nach Auffassung des Senats mit Blick auf die hohen Rechtsgüter von Leben und Gesundheit von Menschen, aber auch von Tieren, im Einklang mit der Rechtsordnung, insbesondere auch mit dem Verfassungsrecht. Soweit die Anknüpfung an das Merkmal der Hunderasse zur Feststellung einer Gefährlichkeit eines Hundes in der Fachliteratur weitgehend abgelehnt wird, sei dies nach Auffassung des Senats im vorliegenden Zusammenhang nicht entscheidend. Denn bei einer Gefahrenabwehrverordnung, die einen abstrakten Gefahrentatbestand erfassen will, gehe es nicht um die Bestimmung der individuellen Gefährlichkeit eines Hundes, sondern um die tatbestandliche Anknüpfung an ein Gefahrenpotential, das sich u. a. im Zusammenwirken mit anderen Umständen individuell realisieren könne. Für diese Annahme des Verordnungsgebers bestehen auch nach Auffassung des Senats sachlich gerechtfertigte Gründe.

Die abgesehen von der zentralen Frage der unwiderleglichen bzw. widerleglichen Gefährlichkeit von Hunderassen angegriffenen weiteren Vorschriften, die die Hundehaltung betreffen, hat der Senat - bis auf Teile der Übergangsregelung nach § 16 der Verordnung - nicht beanstandet. Soweit nach der Hundehalterverordnung 2000 erstmals Hunderassen in die Liste der widerleglich gefährlichen Hunde aufgenommen wurden (z. B. Rottweiler), die damit bei nicht erteiltem sog. Negativzeugnis einer Erlaubnispflicht unterliegen, dürfe diese Erlaubnispflicht nicht von einem berechtigten Interesse an der Haltung abhängig gemacht werden, sofern der Hund vor dem Inkrafttreten der Verordnung bereits gehalten wurde. Anderenfalls würde der Halter eines solchen Hundes nach Auffassung des Senats willkürlich schlechter gestellt werden als der Halter eines bereits nach der Hundehalterverordnung 1998 als widerleglich gefährlich eingestuften Hundes, für den ebenfalls das Negativattest nicht erteilt wurde.


gez. Dr. Jan Bodanowitz
Pressedezernent


Ich glaub, das sagt genug
frown.gif
frown.gif


Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Ja schöner Mist.Das Gericht hat aber die Revision zugeassen. Nachzulesen ORB-Videotext Tafel 123.

Robyn
 
Ich war da.....die Anwälte waren schwach....
ich kann gar nicht soviel essen, wie ich k***** möchte!

Vera

howlingwolf.gif
 
hi,
mal 'ne frage: die anwältin annett löwe ist das nicht die gleiche, die auch die berliner kläger vertreten hat?

gruß, renate

renate

*wenn wir einmal zulassen, dass die wörter ihrer inhalte beraubt werden, so kann es nicht mehr lange dauern, bis wir unserer freiheit beraubt werden (konfuzius)*
 
Da kann man nur hoffen, das die Verfassungsrechtler beim Bundesverfassungsgericht besser sind.
Traurig....
Ich habe immer weniger Hoffnung, das die Klage für dem Verfassungsgericht erfolgreich für uns sein wird.
frown.gif
 
Habe grade die Details dazu gelesen und fasse es nicht. Ich hoffe Vera, du hast dich nicht schon im Gerichtsgebäude übergeben.

Robyn
 
Echt traurig
frown.gif
es ist immer nur schade, wenn nicht "so gute" Anwälte sich für unsere Sache einsetzen.Warum nehmen die Kläger nicht RA welche schon erfolgreich gegen die HVO`s geklagt haben, wie z.B. Herr Hanske und co von Hund und Halter, denn die RA sind optimal vorbereitet. Ich erinnere mich noch an die Verhandlung in Schleswig, Frau Oberender war dort auch nicht so berauschend und hätte es alleine auch nicht geschafft. Eine Garantie gibt es leider nie, aber die Chance ist wesendlich höhen.

traurige Grüße Bullimanu

kssunshineklein.jpg

Keep your face to the sunshine, and you cannot see the shadows.

 
Hallöchen,
also ich halte Frau Löwe nicht für eine schlechte Anwältin. Ich war bei der Berliner Verhandlung dabei, und sie hatte es gut gemeistert.
Wenn das Urteil schon vorher fertig ist kann man wohl nicht viel machen.

Aber eins kann ich schon sagen--&gt;die nächste Klage in Brandenburg wird vorbereitet.

bis denne
dog-aid



mail: gnadenhof_flemsdorf@gmx.de


homepage: gnadenhof-flemsdorf.de.vu
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von dog-aid:
also ich halte Frau Löwe nicht für eine schlechte Anwältin. [/quote]


Nicht schlecht sondern lediglich "unerfahren". Wie erklärt es sich, daß sie noch VOR der Urteilsverkündung das Gericht verließ, weil sie einen anderen "wichtigen" Termin hat?
Entweder ganz, oder gar nicht ....


Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Gerichtstermin gegen die VO Brandenburg“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

G
Äh, kein Hund hat die verdient....:wand:
2 3
Antworten
54
Aufrufe
4K
Candavio
G
In der Sache Simone Boldt ./. " vielen bekannte sogenannte Züchterin aus ehemals Windeck, dann Meck Pomm, jetzt Niedersachsen ... " steht der neue Gerichtstermin Donnerstag, 26.04.2012, 12.00 Uhr Saal 1.13 Landgericht Bonn, Wilhelmsstraße 21, 53111 Bonn Zum besseren Verständnis noch einmal...
Antworten
0
Aufrufe
1K
G
F
Wie bereits in meine PN an Dich erwähnt macht die Stadt keinen Rückzieher sondern es gibt ein Urteil des VGH-Kassel, welches die Hundesteuersatzung teilweise für nichtig erklärt hat. Sie hätten nicht unwiderlegbar gefährliche Hunde (5 Rassen) höher besteuern und andere widerlegbar gefährliche...
Antworten
5
Aufrufe
6K
Beckersmom
Beckersmom
Nala
Hey Nala, na das ist doch prima gelaufen. Glückwunsch! Liebe Grüße Anex
Antworten
35
Aufrufe
2K
A
shaz
Auch von mir nen Glückwunsch! Manchmal gibt es halt doch noch Gerechtigkeit in diesem Land. Gruß Cathrin
Antworten
8
Aufrufe
701
C
Zurück
Oben Unten