Hallo,
habe gestern eine Ladung vom Verwaltungsgericht Köln erhalten. Die Verhandlung ist am 09.02.2006
Zur Vorgeschichte:
Ich habe gegen den Steuerbescheid 2004 für "gefährliche" Hunde geklagt. Unsere Begründung war das sog. Frechener Modell (siehe auch hier:http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=44939&highlight=Frechener+Modell ) das fast alle anderen Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis bereits eingeführt hatten. Dabei wird nach erfolgreich abgelegter MK- und Leinenbefreiung der "normale" Hundesteuersatz angewendet, und nicht mehr die sog. "Kampfhundesteuer".
Ende 2004 wurde aufgrund eines Bürgerantrages und (laut Aussage eines Ratsmitgliedes) mehrerer Klagen gegen die Stadt dieses Modell eingeführt. Damit hielt ich meine Klage für hinfällig Im entsprechenden Schreiben von gegn. Anwalt und Ordnungsamt wurde mir ab 2005 der normale Steuersatz zugesagt und mitgeteilt, daß das nicht rückwirkend gelten würde. Soweit so gut. Habe jetzt auch fast ein Jahr nix mehr von der Sache gehört und das ganze schon fast wieder vergessen, bis dieses Schreiben vom Anwalt im Briefkasten war.
Da bin ich erst drauf gekommemn, das es in der Klage ja um den Steuerbescheid für 2004 geht.
Nun habe ich kurz mit dem Anwalt telefoniert. Denn in dem Schreiben wird meine Anwesenheit erwünscht Der Anwalt war auch ein wenig erstaunt. Denn eigentlich meint er, das Gericht würde empfehlen, die Klage zurückzuziehen. Aber warum sollte ich dabei sein? Er hat jetzt mal die Hoffnung geäussert, dass das Gericht vielleicht einen Vergleich anstreben will. Das wäre natürlich klasse. In meiner momentan arg angespannten finanziellen Lage könnte ich eine kleine Steuerrückzahlung schon gut gebrauchen. Aber ich mache mir nicht allzu viele Hoffnungen.
Euer Daumendrücken kann aber ganz bestimmt nicht schaden!!!
habe gestern eine Ladung vom Verwaltungsgericht Köln erhalten. Die Verhandlung ist am 09.02.2006
Zur Vorgeschichte:
Ich habe gegen den Steuerbescheid 2004 für "gefährliche" Hunde geklagt. Unsere Begründung war das sog. Frechener Modell (siehe auch hier:http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=44939&highlight=Frechener+Modell ) das fast alle anderen Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis bereits eingeführt hatten. Dabei wird nach erfolgreich abgelegter MK- und Leinenbefreiung der "normale" Hundesteuersatz angewendet, und nicht mehr die sog. "Kampfhundesteuer".
Ende 2004 wurde aufgrund eines Bürgerantrages und (laut Aussage eines Ratsmitgliedes) mehrerer Klagen gegen die Stadt dieses Modell eingeführt. Damit hielt ich meine Klage für hinfällig Im entsprechenden Schreiben von gegn. Anwalt und Ordnungsamt wurde mir ab 2005 der normale Steuersatz zugesagt und mitgeteilt, daß das nicht rückwirkend gelten würde. Soweit so gut. Habe jetzt auch fast ein Jahr nix mehr von der Sache gehört und das ganze schon fast wieder vergessen, bis dieses Schreiben vom Anwalt im Briefkasten war.
Da bin ich erst drauf gekommemn, das es in der Klage ja um den Steuerbescheid für 2004 geht.
Nun habe ich kurz mit dem Anwalt telefoniert. Denn in dem Schreiben wird meine Anwesenheit erwünscht Der Anwalt war auch ein wenig erstaunt. Denn eigentlich meint er, das Gericht würde empfehlen, die Klage zurückzuziehen. Aber warum sollte ich dabei sein? Er hat jetzt mal die Hoffnung geäussert, dass das Gericht vielleicht einen Vergleich anstreben will. Das wäre natürlich klasse. In meiner momentan arg angespannten finanziellen Lage könnte ich eine kleine Steuerrückzahlung schon gut gebrauchen. Aber ich mache mir nicht allzu viele Hoffnungen.
Euer Daumendrücken kann aber ganz bestimmt nicht schaden!!!