fly1402
10 Jahre Mitglied
Hallo an alle Kampfschmuser,
ich bin seid heute erst hier und bin auf folgender suche:
Ich habe für meine Staff Hündin von 1990 bis 1998 eine normale Hundesteuer bezahlt, 1998 wurde ich aufgefordert Rückwirkend bis 1996 eine erhöhte Hundesteuer zu entrichten sowie einen Wesenstest abzulegen, sollte der Hund den Wesenstest nicht bestehen sollte dieser eingeschläfert werden.
Ich habe die erhöhte Hundesteuer unter Vorbehalt rückwirkend bezahlt, den Wesenstest abgelegt (natürlich positiv) und die darauffolgenden Jahre bis 2002 die erhöhte Hundesteuer weiterhin unter Vorbehalt gezahlt. 2002 wurde unsere Hündin eingeschläfert das Sie zuvor vergiftet worden ist.
Wir habe ab 1998 gegen diese Hundeverordnung eine Klage eingereicht, auf dem ersten Gütetermin den die Stadt angesetzt hatte waren ca: 20 andere Hundebesitzer die eine Klage eingereicht hatten. Das Ordnungsamt hatte uns soweit Recht gegeben das die Hunde nicht Gefährlich sind (siehe Wesenstest) das Steueramt jedoch auf die erhöhte Hundesteuer weiterhin besteht.
Ich habe mir in diesem Jahr, nach langem Trennungsschmerz, wieder einen Hund zugelegt. Das Ordnungsamt hat mir bei der Anmeldung bestätigt das bereits einige vor Gericht recht bekommen haben, können mir aber aus Datenschutzgründen keine Adressen geben.
Ich bin auf der Suche nach Hundehaltern die eine Klage eingereicht hatten und bereits einen positiven Zuspruch erhalten haben (Aktenzeichen). Wir haben unsere nächste Verhandlung am 04.09.2007 und es wäre schön wenn ich unserem Anwalt hierbei behilflich sein könnte.
Vielen dank im Voraus ….
Grüße aus Frankfurt am Main
Fly
ich bin seid heute erst hier und bin auf folgender suche:
Ich habe für meine Staff Hündin von 1990 bis 1998 eine normale Hundesteuer bezahlt, 1998 wurde ich aufgefordert Rückwirkend bis 1996 eine erhöhte Hundesteuer zu entrichten sowie einen Wesenstest abzulegen, sollte der Hund den Wesenstest nicht bestehen sollte dieser eingeschläfert werden.
Ich habe die erhöhte Hundesteuer unter Vorbehalt rückwirkend bezahlt, den Wesenstest abgelegt (natürlich positiv) und die darauffolgenden Jahre bis 2002 die erhöhte Hundesteuer weiterhin unter Vorbehalt gezahlt. 2002 wurde unsere Hündin eingeschläfert das Sie zuvor vergiftet worden ist.
Wir habe ab 1998 gegen diese Hundeverordnung eine Klage eingereicht, auf dem ersten Gütetermin den die Stadt angesetzt hatte waren ca: 20 andere Hundebesitzer die eine Klage eingereicht hatten. Das Ordnungsamt hatte uns soweit Recht gegeben das die Hunde nicht Gefährlich sind (siehe Wesenstest) das Steueramt jedoch auf die erhöhte Hundesteuer weiterhin besteht.
Ich habe mir in diesem Jahr, nach langem Trennungsschmerz, wieder einen Hund zugelegt. Das Ordnungsamt hat mir bei der Anmeldung bestätigt das bereits einige vor Gericht recht bekommen haben, können mir aber aus Datenschutzgründen keine Adressen geben.
Ich bin auf der Suche nach Hundehaltern die eine Klage eingereicht hatten und bereits einen positiven Zuspruch erhalten haben (Aktenzeichen). Wir haben unsere nächste Verhandlung am 04.09.2007 und es wäre schön wenn ich unserem Anwalt hierbei behilflich sein könnte.
Vielen dank im Voraus ….
Grüße aus Frankfurt am Main
Fly