Hundeverordnung Frankfurt am Main – Gerichtstermin

fly1402

10 Jahre Mitglied
Hallo an alle Kampfschmuser,

ich bin seid heute erst hier und bin auf folgender suche:

Ich habe für meine Staff Hündin von 1990 bis 1998 eine normale Hundesteuer bezahlt, 1998 wurde ich aufgefordert Rückwirkend bis 1996 eine erhöhte Hundesteuer zu entrichten sowie einen Wesenstest abzulegen, sollte der Hund den Wesenstest nicht bestehen sollte dieser eingeschläfert werden.

Ich habe die erhöhte Hundesteuer unter Vorbehalt rückwirkend bezahlt, den Wesenstest abgelegt (natürlich positiv) und die darauffolgenden Jahre bis 2002 die erhöhte Hundesteuer weiterhin unter Vorbehalt gezahlt. 2002 wurde unsere Hündin eingeschläfert das Sie zuvor vergiftet worden ist.

Wir habe ab 1998 gegen diese Hundeverordnung eine Klage eingereicht, auf dem ersten Gütetermin den die Stadt angesetzt hatte waren ca: 20 andere Hundebesitzer die eine Klage eingereicht hatten. Das Ordnungsamt hatte uns soweit Recht gegeben das die Hunde nicht Gefährlich sind (siehe Wesenstest) das Steueramt jedoch auf die erhöhte Hundesteuer weiterhin besteht.

Ich habe mir in diesem Jahr, nach langem Trennungsschmerz, wieder einen Hund zugelegt. Das Ordnungsamt hat mir bei der Anmeldung bestätigt das bereits einige vor Gericht recht bekommen haben, können mir aber aus Datenschutzgründen keine Adressen geben.

Ich bin auf der Suche nach Hundehaltern die eine Klage eingereicht hatten und bereits einen positiven Zuspruch erhalten haben (Aktenzeichen). Wir haben unsere nächste Verhandlung am 04.09.2007 und es wäre schön wenn ich unserem Anwalt hierbei behilflich sein könnte.


Vielen dank im Voraus ….

Grüße aus Frankfurt am Main
Fly
 
  • 18. April 2024
  • #Anzeige
Hi fly1402 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich habe ähnliches in Bayern durch, mir hatte eine Anzeige in der örtlichen Regionalpresse geholfen, "Gleichgesinnte" zu finden.

Was mich etwas wundert, dein RA müsste doch Möglichkeiten haben bei Gericht entsprechende Aktenzeichen einsehen zu können???
 
oder wende dich an Hund und Halter, vielleicht sind dort entsprechend die Betroffenen bekannt

 
Ruf mich an :) Telefon-Nr. hab ich Dir per PN geschickt.

Worum gehts eigentlich? Um die HundeVO in Ffm. (die's seit der LandesHVO 2000 nicht mehr gibt) oder um die erhöhte Hundesteuer? Die liegt im Moment nämlich brach, nach dem ein Bekannter von mir mit Amstaff vorm VGH Kassel gewonnen hat. Und derzeit gibts noch keine neue Hundesteuersatzung ...
 
ich habe heute post vom anwalt erhalten, die Stadt Frankfurt hat Ihm eine Steuerbescheid zukommen lassen, die Stadt zahlt die erhöhte Hundesteuer zurück, das kann ich echt noch nicht glauben das die Stadt eine rückzieher macht.

vielen Dank
Harald
 
Wie bereits in meine PN an Dich erwähnt macht die Stadt keinen Rückzieher sondern es gibt ein Urteil des VGH-Kassel, welches die Hundesteuersatzung teilweise für nichtig erklärt hat. Sie hätten nicht unwiderlegbar gefährliche Hunde (5 Rassen) höher besteuern und andere widerlegbar gefährliche Hunde nach WT von der erhöhten Steuer befreien dürfen.

Die Rückzahlung betrifft alle Hundehalter, die derzeit Widerspruch eingelegt und über die Jahre immer "unter Vorbehalt" bezahlt haben.

Momentan ist man dabei eine neue Hundesteuersatzung zu erarbeiten, die alle 11 Hunderassen aufführt - und das ist vom VGH-Kassel gedeckt :(

Es sind schon 2 Anhörungen gelaufen, bei der die Stadt die Hucke vollbekommen hat - eine weitere Anhörung steht Ende August oder Anf. September an. Ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass sie davon abrücken werden....
 
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