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Jack&Theo&Chris schrieb:
... dann gilt dies für Weiden oder Pferdekoppeln, auf denen etwa Vieh oder Pferde aus beruflichen Gründen stehen eben nicht.

Und für Gewerbegrundstücke, die ein Hund, quasi als Betriebsangehöriger, bewacht... solange die ordentliche Sorgfalt gewährleistet ist.

Trotzdem bezweifle ich, dass Kühe oder Pferde wutentbrannt auf ein Kind zurennen sobald es auf die Weide klettert und es arg verletzen.
Bei Bullen oder Hengsten mag das vielleicht etwas anderes sein.

Nein, es kann auch bei Kühen passieren. Ob nun mit oder ohne Nachwuchs. Und bei Pferden erst Recht. Wir sind als Kinder zB ab und an (und ja, das hätte Ärger gegeben, wenn's raus gekomemn wäre, und wie) auf die Pferdekoppeln gegangen und haben versucht, die Pferde einzufangen und drauf zu reiten.

Einmal haben wir sogar eines gekriegt, aber nachher haben wir Angst bekommen und es wieder laufen lassen (war wohl besser für uns). Einmal bin ich auch getreten worden, zum Glück nur von einem Shetlandpony.

Trotzdem hält es niemand, auch der Gesetzgeber nicht, für erforderlich, dass Pferde generell hinter 2 m hohen Zäunen unterzubringen sind, und Kühe auch nicht.
Du schreibst:


Jack&Theo&Chris schrieb:
Wenn man die Wahrscheinlichkeit eines Haftungsfalles minimieren will, also dass ein Beißvorfall passiert und man dafür haften muss, sollte man die Sicherheitsvorkehren eben maximieren. So einfach ist das.

Das ist korrekt, bleibt aber letztlich jedem selbst überlassen. Und das ist ganz etwas anderes, als: "Man muss alle nur möglichen Sicherheitsvorschriften beachten, damit der Hund niemandem schaden kann!"

Das würde nämlich bedeuten: Das Gesetz ist so aufgebaut, dass man nur, wenn man sich so verhält, wie beschrieben, sich korrekt verhält und nicht haftet, und anderenfalls einen Gesetzesverstoß begeht. Und darum haftet.

Das stimmt aber nicht.

Das Gesetzt schreibt erst einmal vor, dass man als Halter eines Tiers grundsätzlich für das haftet, was das Tier an Schaden anrichtet. "Grundsätzlich" heißt: So ist die Ausgangslage.

Inwieweit man tatsächlich für den kompletten Schaden haftet, und inwieweit der Geschädigte sich eine Mitschuld zusprechen lassen muss, wenn er leichtsinnig oder fahrlässig handelt, ist dann eine Entscheidung, die je nach Sachlage im Einzelfall im nächsten Schritt getroffen werden muss.

Man könnte noch argumentieren, dass eine Versicherung verlangen könnte, dass man "alle nur erdenklichen" vorbeugenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, damit sie im Schadenfall tätig wird und die Kosten übernimmt.

Aber nichtmal das ist grundsätzlich so gegeben, sondern abhängig von den Geschäftsbedingungen.

Und ob man alle erforderlichen oder gängigen Vorkehrungen getroffen hat, wird dann auch wieder im Einzelfall zu entscheiden sein.

Aber eine wie auch immer geartete oder wo auch immer festgehaltene Verpflichtung, den Hund so zu sichern, dass er auf gar keinen Fall, unter gar keinen Umständen, auch nur irgendwem gefährlich werden kann - gibt es in dieser Form nicht. Oder zumindest gibt sie dieser Paragraf nicht her.
 


Das ist aber gar nicht so einfach, da man in vielen Gemeinden für Zäune ab 1,2 m eine Baugenehmigung braucht. Schon mal darüber nach gedacht?
 
Hallo,
erstmal .
Also egal welches Kind ( nationalität oder ethnischer Hintergrund ) durch ein Tier verletzt , es ist immer schlimm für das Kind!

Aber auch Kinder tragen Verantwortung für ihr Handeln !

<<<<Kein Engel gewesen , aber ich musste zu meinen Taten mein Leben lang stehen !
Wäre ich nicht für meine Handlungen als Kind eingestanden dann hätte ich wesentlich mehr Konsequenzen von seiten meiner Eltern zu tragen gehabt. Für alle meine Taten und Handlungen haber ich aufrecht meine Strafen in Empfang genommen und auch Abbitte oder Entschuldigungen bei den Geschädigten geleistet !
Nur aus diesem Bewusstsein heraus habe ich gelernt als Kind Verantwortung für mich und meine Handeln zu tragen.
Das vermisse ich in der heutigen Zeit extrem!
Wenn schon die Eltern ( wenn ihre Kinder was ausfgefressen haben ) mit Fingern auf andere deuten und die als Schuldige darstellen ....wie sollen den die Kinder sich in unserer Gesellschaft einfinden und vollwertige Mitglieder dieser werden ?
Aber...bei bestimmten Bevölkerungsschichten habe ich das Gefühl ( das wird mir täglich bestätigt )
das sie garnicht mit unserer bestehenden Gesellschaftsform konform gehen möchten!
Wie bitte sollen dann die heranwachsenden dieses hinterher für sich umsetzen?
Fakt ist nun mal : Keiner hat fremdes Eigentum zu benutzen zu betreten usw. ....schonmal garnicht wenn Gefahr für eigenes Leib und Leben betseht oder andere in Gefahr gebracht werden!!
Und dafür muss man einstehen und nicht in Form von Umkehrschluss den Spiess rumdreht!
Mobs,Aufläufe und Gewaltandrohungen und deren Ausübungen geht diesen Menschen aber eben aus fehlendem Intellekt oder nicht annerkennen der bestehenden Gesteze leichter von der Hand als bei sich anzusetzen und mal zu hinterfragen was eigentlich wirklich passiert ist.


So und wer meint sich an meinen oben angefürhten Äusserung :

" bestimmten Bevölkerungsschichten "

reiben zu müssen, bitte.
Es gibt mehr als nur " Ausländische Mitbürger oder Migranten " die ich damit meine, nicht nur diese meine ich aber auch .
Ich mag es auch nicht wennn der Mafiakiller 300 Meter von mir entfernt 6 Menschen killt oder wenn in meinem Wohnhaus unter mir ( im Hotel ) innerhalb von 3 Jahren 2 Menschen hingerichtet werden, wenn ein HA einen Bandido ( 800 meter entfernt ) erschiesst oder wenn die Hools sich im öffentlichen Park treffen usw. Und ja ich mag auch keine Migranten die sich nicht in unserer Gesellschaft einordnen oder finden können.

Wie gesagt der Junge tut mir leid , aber er hat sein Handeln auch zu Verantworten und mit ihm seine Angehörigen.
Ja : Ich verfahre so mit meinen Kindern!

MfG
Siegfried
 

Wenns gesetzlich vorgeschrieben ist dürfte es ja eigentlich keine Schwierigkeit bereiten diese Baugenehmigung einzuholen? Na gut - Behörden ticken ja bekanntlich manchmal auch ganz anders
 
Nein, das ist hier leider nicht so einfach

In machen Bundesländern ist sogar die Farbe des Zauns streng geregelt. In manchen Gebieten sind z.B. nur braune Jägerzäune bis 60 cm erlaubt. Da bekommst du auch keine Genehmigung
 
Werden Kinder denn heut nicht mehr erzogen? Ganz ehrlich da sollten die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden.

Was sollen wir denn noch machen als Hundebesitzer um die Kinder vor sich selbst zu schützen? Ein 2tes Alcatraz, oder Stacheldraht? Als ich meinen Zaun aufgebaut habe machte sich jeder über mich lustig und meinte es fehlen nur noch die Spitzen Glasscherben obendrauf. Und ganz ehrlich wenn ich sowas lese hätte ich nicht übel Lust tatsächlich welche anzubringen um meinen Hund zu schützen.


Wenn man als Hundebesitzter dafür sorgt das der Garten entsprechend gesichert ist das der Hund nicht rauskann. Hat auch keiner, auch kein Kind darüber zu klettern. Und die Eltern haben es in der Verantwortung die Kinder entsprechnend zu erziehen.
 
Das ist aber gar nicht so einfach, da man in vielen Gemeinden für Zäune ab 1,2 m eine Baugenehmigung braucht. Schon mal darüber nach gedacht?

Wenns gesetzlich vorgeschrieben ist dürfte es ja eigentlich keine Schwierigkeit bereiten diese Baugenehmigung einzuholen? Na gut - Behörden ticken ja bekanntlich manchmal auch ganz anders [/quote]

Nein, das ist hier leider nicht so einfach

In machen Bundesländern ist sogar die Farbe des Zauns streng geregelt. In manchen Gebieten sind z.B. nur braune Jägerzäune bis 60 cm erlaubt. Da bekommst du auch keine Genehmigung

Das ist nicht ganz korrekt, Meike. Es ist richtig, dass der Bebauungsplan eines Wohngebietes unter Umständen detailliert regelt, wie lang, breit, hoch und welcher Art ein Zaun in einem Wohngebiet sein darf, um genehmigt zu werden.

Man kann aber auch in diesem Fall eine formlose Sondergenehmigung beantragen, der in der Regel auch stattgegeben wird.

Die Begründung muss dann lauten, dass die normale Benutzung des Grundstückes ohne diesen Zaun nicht möglich wäre - etwa wegen Wahrung der Privatsphäre, aus Sicherheitsbedürfnissen heraus oder weil man den gesetzlichen Vorschriften zur Hundehaltung nachkommen möchte. Und dass man gegenüber anderen Nachbarn unbiillig benachteiligt würde, wenn man selbst keinen Zaun hätte Grenzt das Grundstück an ein anderes, hilft auch die Einwilligung der Nachbarn.

So war es bei uns zumindest. Es war letztlich kein Problem, einen Zaun genehmigt zu bekommen, auch wenn hier nur Hecken bis 50 cm Höhe erlaubt sind - es halt halt bloß Zeit und Geld für das Genehmigungsverfahren gekostet.
 
Diese Haftungsfragen sind Einzelfallentscheidungen und die werden nach dem Maßstab: Hat die Person ihm alles Mögliche oder Zumutbare getan, beleuchtet und entschieden.

Korriegiert mich, falls ich damit falsch liege!

Dieser Grundsatz ist für mich handlungsführend, denn, wenn ich mir vorstelle, dass ich (auch nur) durch Unterlassen, so etwas zu verantworten hätte...Ne, mag ich nicht dran denken.
 
Nein, das ist hier leider nicht so einfach

In machen Bundesländern ist sogar die Farbe des Zauns streng geregelt. In manchen Gebieten sind z.B. nur braune Jägerzäune bis 60 cm erlaubt. Da bekommst du auch keine Genehmigung

Oder nur sehr schwer, denn man könnte ja das "Dorfbild" damit verschandeln.

Und grad hier in BY möchte man ja das "Dorfbild" wahren.
 

Ja die Welt ist schlecht und du warst ein Engel als Kind


Himmel langweilen diese Sprüche langsam
 
Erstens :
Gruss an die "guten Teutschen Buerger" hier! Schiebt Eure Propaganda woanders. Nationalitaet von Straftaetern wird gezielt totgeschwiegen? Kommt jetzt gleich noch "von der zionistischen Geheimregierung die unser Land steuert"?!? Geht's noch?


Zweitens :
Darf ich daran erinnern, dass wir Deutschen eine lange Tradition im Bilden von Lynchmobs haben? Angefangen von der Reichskristallnacht ueber brennende Asylantenheime bis zu von Glatzen verfolgte Schwarzafrikaner. Bei der letzten WM hatten Politiker sich noch unbeliebt gemacht mit einer Warnung, bei bestimmter Hautfarbe bestimmte Regionen dieses Landes zu meiden.



Hallo PearlRonin .
Im Grunde gebe ich Dir ja recht!

Aber mich stört dann doch 1-2 Aussagen von Dir , habe ich oben stehen gelassen was ich meine.
Ersten :
Stört es Dich das sich Deutsche als solche fühlen und dabei Stolz sind. So kommt es rüber !
Also ich bin stolz darauf.!

Zweitens :
Das nennst Du "LANGE" nee nicht witklich oder ? Es geht nur um Deine Argumentation von "LANGE" und nichts anderes.
Wenn Du möchtest gebe ich Dir gerne Beispiele was dabei lange bedeutet, aber ich denke Du weisst was ich meine . Deutschland ist nicht der Nabel der Welt und diesbezüglich haben andere Nationen eine vieeeel längere "Tradition" wenn man es so nennen möchte.

Und nochwas, ich denke entweder weisst Du was Ronin bedeutet und hast diesen Nick bewusst gewählt oder er ist einfach per Zufall durch zusammenstellen Deiner Initalen zustande gekommen.
Denn ansonsten würde ich Dir mehr Sachverstand der Geschichte zutrauen als wie die die Du manchmal propagierst.
Ronin = Herrenloser Samurai der sich für Geld verdingte und im seinem früheren Status zu jeder Zeit niederig Gestellte töten durfte ohne Rechenschaft ( ausser seinem Herren )ablegen zu müssen!
Aber auch als Ronin durfte er töten und brauchte garkeinem mehr Rechenschaft ablegen.
Und ja es gibt mehr als einen Bericht über niedergemetzelte Dörfer und ausgerottete Familien die darauf zurückgehen.
MfG
Siegfried
 
mein erster gedanke war allerdings auch: zum glück wars kein soka

natürlich tut mir das kind leid und ich hoffe dass es schnell wieder gesund wird.

ich verstehe aber den aufriss den die verwandtschaft ablässt, und zt auch hier, nicht so ganz. ich habe als kind auch viel sch.eiss gemacht, aber wäre mir das passiert, meine eltern hätten sich noch bei der hundehalterin entschuldigt und wären für den schaden am zaun selbst aufgekommen. mir hätte man die leviten gelesen, dass ich doch wohl nicht in einen fremden garten zu klettern hätte und erst recht nicht wenn ein hund drin ist.

mein garten heute ist auch eingezäunt und mein hund läuft frei darin rum. ich sichere den garten ab - wenn einer denoch rüberklettern möchte, bitte sehr. das ist dann aber nicht mein problem.

wir hatten (in der schweiz) mal den fall, dass ein hund in unseren damals ungezäunten garten lief und mit unserem siamesen-kampfkater konfrontiert wurde. das ging für den hund (dsh) unglücklich aus. er verlor ein auge. die besitzer des hundes wollten auch uns haftbar machen. wurde aber per gericht abgewiesen, da der hund a) nicht angeleint war und b) auf unser grundstück lief und nicht die katze von diesem weg.

alles andere was ich hier las (einbrecher müssen vor dem eigenen hund geschützt werden - was für ein schwachsinn), finde ich einfach nur absurd und bin froh, dass das hier anders läuft.
 
Gehst Du nur mit MK und kurzer Leine spazieren? Empfängst Du Besuch?

Zur ersten Frage: Ja. Warum? Landeshundegesetz schreibt das vor. (Ist zwar bei dem Wetter gefährlich für den Hund wegen Überhitzung aufgrund mangelnder Hechelmöglichkeit, aber was will man machen) Außerdem mag Jack keine anderen Hunde und hier gibts viele Freilaufende.

Zur zweiten Frage: Ja. Bei fremden Besuchern wird Jack kurzzeitig eingesperrt. Bei Bekannten gehe ich das Risiko ein, wobei er sich Menschen gegenüber noch nie aggressiv gezeigt hat.



Ich meine mich erinnern zu können dass bei den Unterlagen zum Rheinland-Pfälzischen Sachkundenachweis eine erforderliche Mindesthöhe von Zäunen bei ca. 2m bis 2,20m angegeben wurde.
 

Ich gestehe mich stören diese Aussagen auch gewaltig. Auch andere Länder stehen im nichts nach was solche Greultaten angehen. Ja und auch sollte man sich das bewusst machen..aber

Ich war nicht dabei, ich hab niemand abgemetzelt und niemand kann mich und meine Kinder ihr Leben lang dafür verantwortlich machen...

Warum die Verwandten nun einen Aufriss machen wissen wir nicht, niemand war dabei und weiß was abgelaufen ist.
Vielleicht eine dumme Antwort seitens der HH , vielleicht der Schock ..wer weiß es schon.
 
Warum die Verwandten nun einen Aufriss machen wissen wir nicht, niemand war dabei und weiß was abgelaufen ist.
Vielleicht eine dumme Antwort seitens der HH , vielleicht der Schock ..wer weiß es schon.

Eben. Wer weiß schon was da wirklich abgelaufen ist. Ein siebenjähriges Kind klettert über ein Gartentor.

Vielleicht wollte es nur seinen Ball zurückholen der beim Spielen rübergeflogen ist, vielleicht sollte es beim Nachbarn klingeln oder vielleicht hatten die beiden Wohnparteien auch schon vorher Ärger miteinander.
Aber ich möchte mal EIN siebenjähriges Kind sehen, das total verantwortlich handelt, sich an alle Regeln hält, nirgendwo drüberklettert und auch keine Streiche spielt. Und ich möchte mal ein Elternpaar sehen, das 24/7 absolute Kontrolle und Beobachtung über ihr Kind ausübt.
 

Himmel! Muss man denn bei jeder Frage alle Eventualitäten und Selbstverständlichkeiten schriftlich ausschließen, um eine vernünftige und sachbezogene Antwort bekommen zu können? Machst Du das zuhause auch so? Dann dürfte ein Gespräch mit Dir wirklich müssig sein.

UNABHÄNGIG von LHGs/LHVs, Brut- und Setzzeiten, ausserhalb bebauter Ortschaften etc. pp. war meine Frage gemeint und SELBSTVERSTÄNDLICH bleibt auch ein unverträglicher Hund an der Leine. Meine Frage bezog sich auf die GRUNDSÄTZLICHKEIT.

Zur zweiten Frage: Ja. Bei fremden Besuchern wird Jack kurzzeitig eingesperrt. Bei Bekannten gehe ich das Risiko ein, wobei er sich Menschen gegenüber noch nie aggressiv gezeigt hat.

Wenn sich Dein Hund Menschen gegenüber noch nie auffällig gezeigt hat, warum verweigerst Du dann den Kontakt?



Ich meine mich erinnern zu können dass bei den Unterlagen zum Rheinland-Pfälzischen Sachkundenachweis eine erforderliche Mindesthöhe von Zäunen bei ca. 2m bis 2,20m angegeben wurde.

Für Anlagehunde? Wenn ja, siehe mein Statement zum Thema Grundsätzlichkeit. Bei dem hier gemeinten Hund handelt es sich nicht um eine gelistete Rasse. Wo also steht geschrieben, das ich meinen Garten bei Hundehaltung 2 Meter hoch einzuzäunen habe? Ich musste mit meinem zuständigen Bauamt bereits über die 1,60m diskutieren. Mit den Nachbarn im übrigen auch.
 
Hi

Ich bin auch der Meinung, dass man sein Grundstück nicht sichern kann wie in einem Hochsicherheitsgefängniss.

Trotzdem wundern mich manche Aussagen doch schon ein wenig.

Ich meine hier sind fast nur Hundehalter unterwegs, aber die Meinung, mein Haus,mein Garten,mein Zaun-> Hausrecht...diese Sichtweise kann einem sehr schnell von

a) einem Richter
b) der Versicherung

um die Ohren gehauen werden.

Es gilt immer noch, dass Kinder (und darum geht es, nicht um Einbrecher oder andere Hunde) vor dem Gesetz besonders geschützt sind.

Das gilt nicht nur bei der Hundehaltung sonder auch im Strassenverkehr etc.

Der Satz "man hat seinen Hund so zu..dass er keine Gefahr für andere darstellt" ist vergleichbar mit der Regel" man darf nur so schnell fahren wie es die Verhältnisse zulassen.

Wenn man ein Kind in einer 30er Zone an/überfährt, dann kann man natürlich darauf pochen man sei ja nur 30 gefahren, wenn der Richter /Gutachter meinen 30 sei in der Situation zu schnell gewesen, dann auf Wiedersehen.

Abgesehen davon halte auch ich es nicht für normal, dass ein Hund sofort beisst wenn Fremde das Grundstück betreten. Also liegt es sehr wohl am Halter, dies Einzuschätzen und sich entsprechend Verantworlich zu benehmen.

Gruss
Matti
 
Ja die Welt ist schlecht und du warst ein Engel als Kind


Himmel langweilen diese Sprüche langsam

Wo ist denn da ein Spruch? Wenn dich Meinungen in einer Diskussion so langweilen frage ich mich warum du daran teilnimmst und auch noch darauf antwortest.

Und ja, wahrscheinlich war ich ein Engel, da mir sowas nie passiert ist und ich nicht im Traum daran gedacht hätte einfach zu dem Nachbarshund über den Zaun zu klettern. Oder meine Eltern haben mich einfach gut erzogen.....und wenn was passiert wäre hätte ich wahrscheinlich obendrein noch was zu hören bekommen. Was auch richtig ist.

Es ist nun mal so das Eltern auch eine Aufsichtspflicht haben. Punktum. Ob es dir jetzt gerade in den Kram passt oder nicht.

In meiner Nachbarschaft sind auch kleine Kinder, aber wohl auch gut erzogen. Also ist es auch tatsächlich möglich Kinder etwas beizubringen oder etwa nicht?
 
Ich meine mich erinnern zu können dass bei den Unterlagen zum Rheinland-Pfälzischen Sachkundenachweis eine erforderliche Mindesthöhe von Zäunen bei ca. 2m bis 2,20m angegeben wurde.


Nein. In RLP heist es wohl "Ausbruchssicher" Über 2m darfst du auch nicht überall bauen. 1,80m kannst du ohne bedenken. Aber mal ehrlich? Welcher Hund geht über einen 1,80m Zaun???

Vielleicht wollte es nur seinen Ball zurückholen der beim Spielen rübergeflogen ist, vielleicht sollte es beim Nachbarn klingeln oder vielleicht hatten die beiden Wohnparteien auch schon vorher Ärger miteinander.

Ja das sind die ungeklärten Sachen. Mein Nachbar fragte mich damals ob die Kinder einfach den Ball holen dürfen oder ob es besser wäre wenn sie klingeln. Wir haben uns darauf geeinigt das ich den Ball rüberlege wenn die Kids klingeln oder ich heimkomme und sehe das dort ein Ball liegt der nicht meinem Hund gehört.

Ich bin sooo froh das das alles gut klappt. Sogar wenn ich offensichtlich mit dem Hund weg bin warten Sie bis ich wieder da bin.


Also gibt es sie, Eltern die die Kinder entsprechend erziehen.
 

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