Geblitzt im Niemandsland

KsSebastian

KSG-Oberguru™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Das will ich euch einfach nicht vorenthalten. Tut es euch an, es ist jede einzelne Seite wert :D
 

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  • 7. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi KsSebastian ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das kommt mir doch unglaublich bekannt vor! :unsicher: Hatte letztens in einem Chat auch mit jemandem eine Diskussion, der mir erklärt hat, dass es eigentlich gar keine BRD gibt! War schon recht interessant, dann mit diesem Hintergrund wären auch sämtliche HVOs und das LHVundG außer Kraft gesetzt und gesetzeswiedrig! :D
 
*hihi*
das war dem amt doch wohl zu blöd :D


staatenlose grüße,
nina
 
Köstlich ! :D

Gibt's im Nachgang noch 'ne Zwangsvollstreckung gegen das AG? :lol:
 
SabineW schrieb:
Köstlich ! :D

Gibt's im Nachgang noch 'ne Zwangsvollstreckung gegen das AG? :lol:

Das wär ja zu schön!

Hast du Meldung mit der Pfändung bei der Telekom als Vorbild im Kopf?
T-Com gepfändet
Dass man sich bei entsprechender Beharrlichkeit und Ausdauer auch als einzelner kleiner Kunde gegen ein Großunternehmen durchsetzen kann, bewies auf eindrucksvolle Weise Michael B. aus München. Nachdem die T-Com, wie sich die deutsche Telekom nun nennt, es längere Zeit nicht geschafft hatte, ein defektes DSL-Modem auszutauschen, kündigte er am 19. März 2002 fristlos seinen DSL-Anschluss. Die Kündigung bestätigte das Unternehmen am 10. 4. 2002, buchte aber weiter emsig Gebühren vom Konto des Kunden ab.
Trotz mehrfacher Beschwerden und anders lautender Zusagen der Hotline erhielt Michael B. sein Geld nicht zurück. Deshalb veranlasste er schließlich über einen Rechtsanwalt die Zustellung eines Mahnbescheids. Das Unternehmen widersprach, weshalb es am 11. Februar 2003 zum Prozess vor dem Münchner Amtsgericht kam. Das Gericht verurteilte die T-Com zur Rückzahlung der zu Unrecht eingezogenen Beträge nebst Zinsen und zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits.
Die kassierten Gebühren überwies die T-Com, die Kosten für den Rechtsstreit jedoch nicht. „Bitte haben Sie Verständnis, wenn Zahlungen unseres Unternehmens etwas Zeit in Anspruch nehmen", schrieb die T-Com-Mitarbeiterin Birgit B. am 30. Juni 2003 an den Rechtsanwalt von Michael B. „Der Grund liegt darin, dass grundsätzlich mehrere Stellen, die zum Teil an verschiedenen Orten tätig sind, mit der Bezahlung befasst sind."
Der Kunde wartete noch sechs Wochen, dann war seine Geduld erschöpft. Mitte August beauftragte er über seinen Rechtsanwalt einen Gerichtsvollzieher, das ausstehende Geld einzutreiben. Doch dieser kehrte am 29. August 2003 unverrichteter Dinge zurück. „Pfändbare Gegenstände konnten in den Geschäftsräumen nicht vorgefunden werden", schrieb er dem Anwalt.

Daraufhin beantragte der Anwalt am 9. September 2003 „die Vorlage des Vermögensverzeichnisses und Abgabe der eides-stattlichen Versicherung gemäß Paragraph 807 ZPO" beim Vollstreckungsgericht München. Aus den ursprünglich von der T-Com geforderten 58,35 Euro waren durch Pfändungs-, Gerichts- und Anwaltskosten unterdessen 138,28 Euro geworden.
Am 3. Februar 2004 machte sich Obergerichtsvollzieher Kranz K. auf den Weg in das Büro der T-Com in der Münchner Sonnenstraße. Eine Handkasse, aus der man die Forderung hätte begleichen können, gab es dort nicht. Also pfändete er zwei Laserdrucker von Oki und einen Infotec-Kopierer Modell 4220MF. Sollte die T-Com die durch den erneuten Besuch des Gerichtsvollziehers auf 151,25 Euro gestiegene Forderung nicht bis zum 17. Februar beglichen haben, werden die Geräte am 26. Februar um 9:15 Uhr im Münchner Versteigerungslokal in der Schragenhofstraße versteigert
c't 5/2004 S. 83

Hat doch was ...
 
Ne, oder?:D:D

Wer hat die Zeit und die Nerven sowas durchzustehen?

Es freut mich diebisch, daß sich einzelne Menschen doch noch irgendwie zur Wehr zu setzen verstehen. Und das auch noch hier in D:D:D

watson
 
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