Midivi schrieb:
RLP hat schon von Anfang an die gleiche Verordnung, da hat sich seit über 3 Jahren nix geändert.
Yep. In der Verordnung steht nichts über Gasthunde (ausser das mit mehr als 4 Wochen Aufenthalt), aber es steht auch kein Geltungsbereich drin. Somit vorprogrammierter Streitfall. Weil ich es mal wieder ganz genau wissen wollen habe ich in Mainz angerufen. Die nette Dame vom Innenministerium (Fr. Zartmann) jedoch stimmte mir zu, dass diese VO für Hunde gilt, die in RP **GEHALTEN** werden, ich mich also mit meinen beiden nach §1 Abs. 2 gelisteten Hunden schon ohne Mauli in RP bewegen dürfte, insbesondere da sie ja den BW Wesenstest haben, also die vermuteten Kampfhundeeigenschaften widerlegt haben, demnach dann eben nachweilsich doch irgendwie keine "gefährlichen Hunde" sind... Jedoch muss man die VOs der Kommunen beachten, die u.a. vorschreiben, dass in der jeweiligen Kommune (z.Bsp. Worms, wenn ich mich recht erinnere) Leinenzwang besteht, auch können die Kommunen eine eigene Regelung für Gasthunde, auch insebsondere der "gelisteten Rassen", haben. Diese kommunalen VOs muss man halt beim zuständigen Ordnungsamt anfragen. Ganz schön verzwickt, gel?
Auf jedem Fall **PJ** ist es relativ unsinnig, sich um eine Leinenbefreiung in RP bemühen, da Dein Hund dort eine GASThund ist, auch wenn er auf deren Liste steht und keinen Wesentest hat. Dennoch musst Du Dich an an die kommunalen Regelungen halten und kannst natürlich in jeder Kommune, die einen Leinenzwang (für alle oder bestimmte Rassen) hat die Leinenbefreiung beantragen. Soweit ich weiss, bekommst Du die aber z. Bsp. in Worms noch nicht mal für nen nicht-gelisteten Hund... Also Good luck !
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für Rückfragen wendet Euch bitte an Frau Holschbach, Ministerium RP, tel: 06131 163539 bzw. an das zuständige Ordnungsamt