Das es nicht nur auf die Reaktion des eigenen Hundes an kommt ist mir klar, aber o. k. ich habe keinen Soka, oder Soka ähnlichen Hund. Deshalb fällt es mir wohl schwer diesen "voraus eilenden Gehorsam" zu verstehen!
dann geht sie ab wie ne Rakete und hat trotz MK bereits gebissen
Na ja, aber war es in diesem Fall nicht so, dass ein behördlich angeordneter Leinen-/Maulkorbzwang bestand?matti schrieb:Man muss als Listenhundehalter besser sein,als Halter anderer Rassen.
Vorausschauender Handeln, konsequenter am Hund arbeiten, Situationen aus dem Weg gehen etc..weil man weiss, dass jeder "Vorfall" die Situation <Aller> verschlechtert.
Na ja, aber war es in diesem Fall nicht so, dass ein behördlich angeordneter Leinen-/Maulkorbzwang bestand?
Also attackierte der Hund maximal den Hund der Frau, sie ging dazwischen und wurde dabei an den Händen verletzt ... oder habe ich das falsch verstanden
Kein Maulkorb: Kampfhund beißt 86-JährigeEin Pitbull hat in Freiburg eine 86-jährige Frau gebissen und verletzt.
Die Überschrift wurde geändert, zu Anfang stand das da aber so, wie ich es im ersten Beitrag reinkopiert habe.Also attackierte der Hund maximal den Hund der Frau, sie ging dazwischen und wurde dabei an den Händen verletzt ... oder habe ich das falsch verstanden
In der Überschrift steht nichts von attackieren.
Kein Maulkorb: Kampfhund beißt 86-JährigeEin Pitbull hat in Freiburg eine 86-jährige Frau gebissen und verletzt.
Somit also eigentlich richtig, wenn man nicht berücksichtigt, daß es keine Rasse namens Kampfhund gibt.
Der Halter wollte seinem Hund einen Freilauf ohne Mauli gönnen und hat nicht damit gerechnet, dass es zu einem Vorfall kommt. Jeder, der seinen Hund an Orten frei laufen läst, an denen das verboten ist, rechnet ebenfalls nicht damit, das daraus etwas entstehen könnte.
Bei einem Hund, der aufgrund von Vorfällen von Amts wegen Leinen und MK-Zwang verordnet hat, muss man als Halter sicherlich nicht mit Vorfällen zu rechnen.Der Halter hat fahrlässig gehandelt, aber in einem Maße wie es sehr viele Halter machen.
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Der Halter wollte seinem Hund einen Freilauf ohne Mauli gönnen und hat nicht damit gerechnet, dass es zu einem Vorfall kommt. Jeder, der seinen Hund an Orten frei laufen läst, an denen das verboten ist, rechnet ebenfalls nicht damit, das daraus etwas entstehen könnte.
Jeder, der seinen Hund an Orten frei laufen läst, an denen das verboten ist, rechnet ebenfalls nicht damit, das daraus etwas entstehen könnte.
Bei einem Hund, der aufgrund von Vorfällen von Amts wegen Leinen und MK-Zwang verordnet hat, muss man als Halter sicherlich nicht mit Vorfällen zu rechnen.
Ich habe kein Problem wenn sich z.B. Listihalter nicht an die verordneten schwachsinnigen Zwänge halten, aber ich habe ein Problem wenn jemand seinen bekanntermassen schlecht kontrollierbaren und aggressiven Hund (und da ist mir die Rasse völlig egal!) ungesichert rumlaufen lässt. Von daher hat sich dieser Halter sehr wohl deutlich fahrlässiger gehandelt als die meisten anderen Halter. Da braucht man nicht versuchen sich das Verhalten schön zu reden.
Bei einem Hund, der aufgrund von Vorfällen von Amts wegen Leinen und MK-Zwang verordnet hat, muss man als Halter sicherlich nicht mit Vorfällen zu rechnen.
Ich habe kein Problem wenn sich z.B. Listihalter nicht an die verordneten schwachsinnigen Zwänge halten, aber ich habe ein Problem wenn jemand seinen bekanntermassen schlecht kontrollierbaren und aggressiven Hund (und da ist mir die Rasse völlig egal!) ungesichert rumlaufen lässt. Von daher hat sich dieser Halter sehr wohl deutlich fahrlässiger gehandelt als die meisten anderen Halter. Da braucht man nicht versuchen sich das Verhalten schön zu reden.
Richtig. Zumal man ab einem bestimmten Punkt nicht einmal mehr, von Fahrlässigkeit sprechen kann, sondern von Vorsatz.
Vorsatz fängt da an, wo einer den Taterfolg für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
Das Gleiche gilt für den unerlaubten Freilauf, aber hier dreht und wendet man alles gerne so wie es einem gefällt. Die Leinenpflicht dient auch dem Zweck, andere Menschen zu schützen. Wie man hier immer wieder lesen kann halten sich die wenigsten daran. Besonders Nichtlistenhundhalter erzählen hier immer wieder davon, dass sie ihre Hunde vorwiegend unangeleint führen.
Hör doch auf, jetzt, wo dir die Argumente um DIESEM Fall schön zu reden ausgehen, wieder zu verallgemeinern.Das Gleiche gilt für den unerlaubten Freilauf, aber hier dreht und wendet man alles gerne so wie es einem gefällt. Die Leinenpflicht dient auch dem Zweck, andere Menschen zu schützen. Wie man hier immer wieder lesen kann halten sich die wenigsten daran. Besonders Nichtlistenhundhalter erzählen hier immer wieder davon, dass sie ihre Hunde vorwiegend unangeleint führen.