Frage zum Sachkundenachweis und Maulkorbbefreiung

Ne muss nicht (kann aber). Ich finde es so auch besser, ist weniger Stress, als wenn der Hund 2x zum Test muss ;)
 
  • 30. April 2024
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Hi Darla ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bis zum LHundG 2004 war das ja auch erlaubt, danach leider nicht mehr....ist ja jetzt auch egal, Atze ist ja ein Zwerg und den betrifft das nicht :D[/quote]

naja aber ich habs ja danach auch noch so gemacht :rolleyes: wußt ich ja nicht....
Jep stimmt ihn betrifft das nicht, aber das Thema an sich interessiert mich ja noch ;)
 
ich wohne auch in nrw,wir fliegen ende des jahres über weihnachten nach spanien.
in dieser zeit passt ein sehr guter freund auf beide hunde auf,natürlich mussten wir uns vorher genau erkundigen ob das überhaupt so klappt wegen dem gassi gehn.
also spike hat ja den wesenstest und ist maulkorbbefreit,emma muss noch den maulkorb tragen da wir die prüfung noch nicht gemacht haben.

also unser bekannter muss ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen und den sachkundetest machen,dann darf er mit beiden hunden(getrennt) gassi gehn,beide hunde müssen angeleint bleiben und einen maulkorb tragen.
 
Ich versteh das nicht.
Ich habe den WT im April gemacht und meine Freundin war dabei, hat aber nicht mitgemacht und die Frau vom Vet. Amt meinte noch zu uns, dass es reicht, wenn der Halter (also ich) das macht. Sie darf unseren kleinen dann auch ohne MK führen, sie darf ihn nur nicht von der Leine machen, da nur ich die Leinenbefreiung gemacht habe.
und bei uns auf dem OA sagen die das auch so????
 
@Redangel, warum die das bei euch so gesagt haben weiß ich nicht, es wäre aber (ganz streng genommen) gegen das LHundG. Wenn du mal kontrolliert wirst (meinetwegen eine Gemeinde weiter) , dann könntest du ein ernstes Problem bekommen. Und sich dann auf die mündliche Aussage eines OA Mitarbeiters oder der VetTA zu berufen? Ich weiß nicht...
 
mein mann hat damals auch alleine mit spike den wesenstest gemacht und ich darf spike trotzdem auch ohne maulkorb führen;)
haben uns extra erkundigt ob es reicht wenn mein mann den test macht.
 

unter Verhaltenstest Abschnitt 3
Der Hund darf somit nur von Personen ohne Leine und Maulkorb geführt werden, wenn diese entsprechende Person in einem Verhaltenstest den Nachweis hierüber erbracht hat. Das Landeshundegesetz erteilt die Befreiung (im Gegensatz zur alten Landeshundeverordnung) somit nur personenbezogen und nicht hundebezogen.
;)
 
Hmmh..vielleicht darf das jede Gemeinde selbst entscheiden:verwirrt:
Denn nach nochmaligem Nachfragen, wird mir immer das gleiche erzählt. Meine Freundin darf ohne MK mit ihm gehen, aber immer an der Leine...sollte man doch lieber nochmals bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen, die werden einem schon weiterhelfen ;)
 
Hmmh..vielleicht darf das jede Gemeinde selbst entscheiden:verwirrt:
Denn nach nochmaligem Nachfragen, wird mir immer das gleiche erzählt. Meine Freundin darf ohne MK mit ihm gehen, aber immer an der Leine...sollte man doch lieber nochmals bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen, die werden einem schon weiterhelfen ;)
Definitives und ganz klares: nein. Die einzelnen Gemeinden dürfen das LHundG verschärfen aber nicht entkräften.
Wenn zB im LHundG steht "außerhalb bebauter Flächen ist der Freilauf gestattet", dann darf zB Köln sagen " nein, bei uns müssen die da auch an die Leine" . Sie dürfen aber nicht sagen "bei uns dürfen sie auch im Stadtgebiet ohne Leine laufen". Verstehst du wie ich das meine?
Mir ist es auch egal, wie jeder einzelne das handhabt, ich finde es nur gefährlich, wenn hier ein neuer User reinschaut und dann denkt, dass es erlaubt ist. ;)
 
Bei was ich hier teilweise lese, bin ich der Meinung es sollten erst einmal die Verantwortlichen geschult werden. Wie kann ich einen AmtsVet oder OA Mitarbeiter ernst nehmen, der keine Ahnung hat?

Ich habe 2000 den Verhaltenstest gemacht, seitdem wurde der Hund von den Kindern (ab 1:cool: und meinem Mann (2x im Jahr) ausgeführt, an der Leine und ohne MK! Einen MK hat er seitdem nicht mehr gesehen, geschweige denn getragen.
 
Ich krame einfach noch mal meinen alten Beitrag raus, um zu aktualisieren, was wir jetzt aktuell (Mai 2009) schwarz auf weiß von unserer Stadt bezüglich Maulkorb- und Leinenbefreiung bekommen haben.

Auszug aus dem Text unseres Ordnungsamtes:

Andere Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine und/oder Maulkorb ausführen wollen, müssen darüber hinaus mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin / dem Halter einbezogen worden sein.

Also scheint ja wohl alles, was Petra (Darla) schrieb, zu stimmen bzw. aktuell zu sein.
 
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