Frage zu Führung von LH 1

dobgirl

Ich leite das mal so weiter von einer Bekannten.Vielleicht kann hier jemand helfen.
Hi,

wir bekommen morgen Besuch von einem Labrador/Staff Mischling der auf Liste 1 in NRW steht.

Er soll eine Woche ab Dienstag bei uns wohnen (haben eine Haustierbetreuung).

Laut Besitzer reicht ein normaler Sachkundenachweis, wenn wir mit ihm Gassi gehen. Wir haben keine Zwinger, der Süsse wohnt zu der Zeit ganz normal bei uns. Daher auch mehrmals tägliche Gassigänge.

Ich werde aus den ganzen Vorschriften nicht schlau.

Er hat Maulkorb und Leinenbefreiung.
 
  • 14. Mai 2024
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Hi dobgirl ... hast du hier schon mal geguckt?
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der HF muss auf jeden Fall ein große Sachkunde beim Amtsvet.(kleine SK vom TA reicht nicht) gemacht haben, und die Leinenbefreiung gilt nur für den, der sie mit dem Hund gemacht hat.
Kommt der Hund auch aus NRW?
 
Desweiteren muss der Hund als Besuchshund beim OA angemeldet werden und dort erfährt man dann auch, welche Auflagen im Besuchsfall erfüllt werden müssen, meist weichen diese nämlich von den normalen Auflagen für einen Halter ab, vor allem wenn der Hund schon einen WT hat. Also einfach mal beim OA anrufen, den Hund für den genannten Zeitraum anmelden und wegen der Auflagen nachfragen.
 
So wie es klngt kommt der Hund aus Nrw.Nur leider kennt sich der Besitzer in diesem Falle nicht aus.
Aber danke für eure Hilfe.
 
nicht nur das, die MK- und Leinen-Befreiung gilt nur für die Person, die den Test mit dem Hund absolviert hat, die Bekannte muß den Hund mit MK (oder wahlweise Halti) ausführen, es gelten die selben Bedingungen wie für einen Hund ohne Wesenstest.

EDIT ach so, hab ich das missvertanden und das ganze findet in Sachsen statt und der Hund ist aus NRW?
 
Ich schließ mich der Frage von alphatierchen mal an: Geht es um die Bestimmungen in NRW oder Sachsen?
 
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