Far from fear Pflegehunde nicht versichert

sanna schrieb:
Ich weiss, daß zwischen Eigentümer und Halter ein Unterschied besteht. Aber wird man automatisch bei einem Pflegehund zum Halter? Ich dachte, das sei alles etwas komplizierter.

Hallo Sanna,

wenn Du Borderbande aufnimmst, weil ich im Urlaub bin, bist Du "Halter", ich aber natürlich noch "Besitzer" - so steht es in meinem Hunderechtsratgeber :(

Lieb eGrüße


Gesa & Borderbande
 
  • 19. Mai 2024
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Hi Borderfanatic ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Alex, ich verfolge die Sache ja von Anfang an und kann mich nur wundern. Hier mal meine Gedanken zu einigen Stichpunkten:

Sie ist aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufgekommen. Insofern ist sie Halterin des Tieres.

Hm, war es nicht im Interesse von FFF, daß Du den Hund in Pflege genommen hast?

- die Klägerin hat den Hund in der ersten Nacht im Wohnzimmer eingeschlossen
- der Hund hat die Türen nicht zerkratzt
- es wird bestritten das die Klägerin auf das Jaulen und Bellen des Hundes reagiert hat und in die Wohnung zurückgekehrt ist
- es wird bestritten das der Hund die Türen nach so kurzer Zeit völlig zerkratzt hat
- es wird bestritten, das sich der Schaden auf 650 € beläuft und kein Vorschaden an den Türen vorhanden war

Woher wissen die das???

Nu ja...also ich war der Halter ? Na dann frag ich mich, warum FFF mal eben "meinen" Hund vermittelt hat ?

Wie das mit Halter und Eigentümer ist, weiß ich nicht genau. Aber meiner Meinung nach haftet der Eigentümer bei Schäden. Ist doch auch so, wenn man seinen Hund mit jemanden anderen Gassi schickt und es passiert etwas.

Mal aus meiner Sicht. Wenn ich jemanden bitte, für einige Tage auf meinen Hund aufzupassen, weil ich z. Bsp. ins Krankenhaus muß, und der Hund macht bei dem "Tierhüter" etwas kaputt, ist es für mich selbstverständlich, dies zu ersetzen.
 
Hallo Alex,

echt traurig das alles :(

Und hier zu kann ich nur sagen:


whitevelvet666 schrieb:
- es wird bestritten das der Hund die Türen nach so kurzer Zeit völlig zerkratzt hat

Ich bringe ihnen gerne mal meinen Sam vorbei. Er hat innerhalb von 10 Minuten mein Auto von innen total verwüstet. Von der Rückbank war nur noch das bloße Metall übrig, Lenkrad aufgegessen, Vordersitze,....

Da ist eine läppische Tür keine Aufgabe ;)


Stark bleiben!!!


Liebe Grüße

Gesa & Borderbande
 
Das Ganze ist doch wirklich ein schlechter Witz :sauer: :sauer:

In dem Vermittlungstext des Hundes von FFF stand doch drinne, das er alleine bleiben kann.

Hier wird sich doch nur Versucht rauszureden. Also sowas......ich würde platzen vor Wut.....
 
Hi!

Midivi schrieb:
In dem Vermittlungstext des Hundes von FFF stand doch drinne, das er alleine bleiben kann.

Es ist wohl ein Unterschied, ob ein Hund in den ersten Tagen alleine bleibt ohne Aufstand oder nach ein paar Wochen. Es würde doch hoffentlich auch keiner hier annehmen, ein Hund, der als gehorsam beschrieben wird, könnte in den ersten Tagen einfach von der Leine gelassen werden. (Bzgl. Katzenverträglichkeit gab es zu einer ähnlichen Schnellaktion vor kurzem noch sehr berechtigt Mecker.)

Zu der Frage, woher FFF Obiges weiß: whitevelvet hatte dazu hier im Thread schon geschrieben.

knupsel
 
whitevelvet666 schrieb:
Jetzt kommts Zitat:

Ein Anspruch nach §833 BGB ist gegenüber dem Beklaten nicht begründet...... Klägerin hat den Hund am *** aufgenommen. Sie hatte daher die Bestimmungsmacht über das Tier. Sie ist aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufgekommen. Insofern ist sie Halterin des Tieres. Die Beklagte ist daher nicht mehr Halter des Tieres.
Tierhalter ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich derjenige, der die Bestimmungsmacht über das Tier innehat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt.

Diese Voraussetzungen treffen auf FFF, aber nicht auf Alex zu:

1. FFF hatte die Bestimmungsmacht über den Hund, da FFF den Hund von heute auf morgen hätte vermitteln oder in eine andere Pflegestelle hätte setzen können (was ja auch geschehen ist).

2. FFF hätte auch aus eigenem Interesse die Kosten für den Hund getragen; z.B. die Kosten einer evtl. erforderlich gewordenen, teuren OP. Ob eine Pflegestelle im Einzelfall auf ihren Anspruch auf Kostenersatz verzichtet, ist dabei unerheblich.

3. Auch das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes lag ausschließlich bei FFF. Wäre der Hund verstorben, wäre FFF die Schutzgebühr entgangen.

Unrichtig ist, das die Klägerin Tierhüterin ist. § 834 setzt voraus, dass der Tieraufseher die Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt. Ein Vertrag wurde nicht abgeschlossen.
Ein solcher Vertrag bedarf nicht der Schriftform, sondern kann auch mündlich bzw. durch konkludentes (schlüssiges) Handeln abgeschlossen werden. Beispiel: Ich nehme eine Zeitschrift aus dem Regal und lege sie zusammen mit dem abgezählten Geld auf die Theke. Händler nimmt das Geld, ich die Zeitschrift = Kaufvertrag zustandegekommen.

Auf einen schriftlichen Vertrag wurde hier nur verzichtet, weil man sich gut kannte. Ein Vertrag ist aber zweifelsfrei zustandegekommen.

Just my 2 Cents
 
So, bezüglich der angeblich übernommenen Kosten, bin ich heute Morgen aktiv geworden. Von verschiedenen Stellen sind schriftliche Gegenbeweise unterwegs.
Ebenso eine schriftliche Aussage bezgl. der Betreuung von Pirato ;)
 
Ich hatte auch einen traurigen Fall, bei dem wir Hunde vermittelt haben (es war da eine Sache, daß bei der Person, die ein Tier-Messie war, Tiere gestorben sind usw.), die neuen Besitzer erst nach und nach mit Einverständnis des OA und Amts-TA Haltereigenschaften zugesprochen bekamen bis sie die neuen Eigentümer waren. Also so ganz einfach ist es wohl nicht und ich tendiere da auch eher zu Wolfgangs Ausführungen. Der Halter ist FFF gewesen.

Wenn man überlegt, daß Halter=Eigentümer und Pflegestelle=Besitzer, dann muss da doch ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen.
 
Für mich sieht das ganz so aus, dass die Anwältin versucht, alles, was nicht bewiesen ist, so bestreiten und alles, was an Fakten da ist, zu zerreden.

Ist eine übliche Masche, um die Gegenseite zu größtmöglichem Aufwand zu veranlassen, da für alles und jeden i-Punkt Beweise gesammelt und Zeugen benannt werden müssen. Ein Art der Zermürbung der Gegenseite -- gerade noch fehlen würde: "Es wird bestritten, dass der Hund dort war".

Einerseits zwar zu erwartendes Verhalten einer Anwaltskanzlei, die in einem Fall alles versucht, auf der anderen Seite aber eine peinliche Vorstellung durch FFF -- anstatt nun endlich anzuerkennen, dass man zahlen muß, die Sache durch solches Vorgehen noch künstlich zu verlängern und zu verkomplizieren.
 
Und dadurch die Anwaltskosten über den Streitwert hinaustreiben. Na ja, die Dummen sterben halt nicht aus.
 
@Alex

habt ihr schon einen Termin für die Verhandlung? Chefe und ich würden dann "Öffentlichkeit" spielen und dich moralisch unterstützen. :D
Das Amtsgericht Neuss ist ja quasi bei uns um die Ecke - wir können hinlaufen.

Viele Grüße
Petra
 
Noch nicht Petra. Bisher versucht FFF halt eine Verhandlung azuschmettern und das Gericht zu überzeugen die Klage fallen zu lassen. Morgen hab ich Termin bei meiner Anwältin. Neues dann morgen.

Danke dir Petra ;)
 
Antwortschreiben an das Amtsgericht ging Ende letzter Woche raus ;)
 
whitevelvet666 schrieb:
Zitat: ....die Klägerin ist nicht Eigentümerin der Wohnung. Insofern nicht berechtigt Schadensersatzsprüche geltend zu machen.


Darauf hacken die noch immer rum. Macht nix, soll doch der Gerling.Konzern klagen :D

whitevelvet666 schrieb:
Stichpunkte :

- die Klägerin hat den Hund in der ersten Nacht im Wohnzimmer eingeschlossen
- die Klägerin hätte den Hund nicht im Wohnzimmer einschließen dürfen
- der Hund hat die Türen nicht zerkratzt
- es wird bestritten das die Klägerin auf das Jaulen und Bellen des Hundes reagiert hat und in die Wohnung zurückgekehrt ist
- es wird bestritten das der Hund die Türen nach so kurzer Zeit völlig zerkratzt hat
- es wird bestritten, das sich der Schaden auf 650 € beläuft und kein Vorschaden an den Türen vorhanden war



aaaalso.... FFF behauptet nun, nie im Vorfeld darüber Bescheid gewußt zu haben, das keiner von uns am Vormittag zu Hause ist, weil wir arbeiten :kindergarten: Fr. Kuttner kann das, laut FFF, vor Gericht bezeugen ! Ah ja, sie wußte nix von arbeiten (ob Silke wohl weiß, was FFF so alles von ihr erwartet ? )
Ich habe bei der ersten Kontaktaufnahme soetwas nie gesagt. Kann auch nicht, da war Jo noch arbeitslos. Das sich in (erste Pflegehundaufnahme 2003) 2 Jahren unsere familiäre Situation geändert hat, war ausreichend bekannt.

Weiterhin KANN keiner von uns zu Hause gewesen sein, als Pirato die Türen zersemmelt hat, weeeeeeeiiiiiiii sonst hätten wir das ja wohl verhindert. Ergo : KEIN Hund macht Sachen kaputt, wenn ein Mensch dabei ist :wand:

Ebenso wird bestritten, das meine Türe zum Schlafzimmer geöffnet war. Stellt euch ein Rechteck vor (mein Wohnzimmer). Von diesem Rechteck geht an der schmalen Seite das Schlafzimmer ab. Da ich Pirato ja eingeschlossen habe, muß auch mein Schlafzimmer zu gewesen sein..wow. *mit Hand vor Stirn hau.

Weiterhin war Vanessa nicht zu Hause. Es wurde von uns nur bewiesen, das sie an dem Tage nicht in der Schule war ..jesses.
Ebenso wird bestritten, das ein anderer Schreiner den Schaden auf ca. 800 € geschätzt hat.
Ebenso wird bestritten, das die Türen ok waren. Eine Übernahme am Tag des Einzugs reicht nicht.

whitevelvet666 schrieb:
Jetzt kommts Zitat:

Ein Anspruch nach §833 BGB ist gegenüber dem Beklaten nicht begründet...... Klägerin hat den Hund am *** aufgenommen. Sie hatte daher die Bestimmungsmacht über das Tier. Sie ist aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufgekommen. Insofern ist sie Halterin des Tieres. Die Beklagte ist daher nicht mehr Halter des Tieres. Unrichtig ist, das die Klägerin Tierhüterin ist. § 834 setzt voraus, dass der Tieraufseher die Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt. Ein Vertrag wurde nicht abgeschlossen.

Jetzt heißt es:

- Klägerin hatte eindeutig die Bestimmungsmacht, auch wenn die Unterhaltskosten vom Beklagten getragen wurden. Der Hund befand sich nicht im Machtbereich der Beklagten.
..nachdem sich das Tier nicht in der Bestimmungsmacht der Beklagten befand, war es auch nicht möglich, dass eine Hundehalterhafpflichtversicherung für diese Tiere vom Beklagten abgeschlossen wird !!!!!!!

Auf ein Neues.... Gruß Alex.
 
Ich steig hier langsam gar nicht mehr durch... :verwirrt:
 
:kindergarten: mehr kann man glaue ich nicht dazu sagen, Dir weiterhin viel Kraft und lass dich nicht unterbuttern. Das soll mal alles ein normaler Mensch verstehen, was hier so bislang abgelaufen ist :hö:
 
Also langsam wird es echt kompliziert, da soll noch einer durchblicken. :unsicher:
Auf alle Fälle ist das ein echtes Armutszeugnis für FFF. Man o man...... :(
 
Midivi schrieb:
Auf alle Fälle ist das ein echtes Armutszeugnis für FFF. Man o man...... :(

Da kann ich nur zustimmen. Warum können die nicht über ihren eigenen Schatten springen?!

Alex, ich drück Dir die Daumen und laß Dich nicht unterkriegen.

Gruß
Brinja
 
Ich danke euch... wir gehen in die nächste Runde
 
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