BERN - Hunde mit coupierten Ohren oder Ruten dürfen ab kommenden
Samstag nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden.
Zusammen mit den Bilateralen Abkommen I tritt am 1. Juni die
geänderte Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und
Tierprodukten in Kraft, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
am Donnerstag mitteilte.
Damit sei sichergestellt, dass sich Einwohner der Schweiz nicht
einfach coupierte Hunde im Ausland kaufen oder - was schon länger
verboten ist - ihre in der Schweiz gekauften Hunde im Ausland
coupieren lassen. Bisher konnten Hunde, die älter als fünf Monate
waren, trotz coupierten Ohren oder Schwänzen importiert werden. In
der Schweiz war ein illegaler Markt für coupierte Welpen entstanden,
wie das Bundesamt schreibt. Diese seien oft unter tierschutzwidrigen
Haltungs- und Umweltbedingungen produziert und viel zu früh von der
Mutter abgesetzt worden. Nicht selten zeigten solche Hunde auch
Verhaltensprobleme. Das absolute Importverbot erleichtere nun den
Vollzug an der Grenze und im Inland. Ausgenommen vom Importverbot
seien lediglich Hunde, die zusammen mit ihren Eigentümern in die
Schweiz umziehen oder Hunde ausländischer Halter, die die Schweiz für
kurze Zeit besuchen.
Das Coupieren der Ohren und des Schwanzes beim Hund ist in der
Schweiz aus Gründen des Tierschutzes seit 1981 beziehungsweise 1997
verboten. Auch in verschiedenen europäischen Ländern ist das sehr
schmerzhafte Ohrencoupieren schon seit Jahren untersagt. Zunehmend
verpönt und verboten ist auch das Rutencoupieren. Es gibt aber noch
eine ganze Anzahl Länder, in welchen das Coupieren erlaubt ist,
insbesondere wenn es von einem Tierarzt durchgeführt wird.
quelle:
Samstag nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden.
Zusammen mit den Bilateralen Abkommen I tritt am 1. Juni die
geänderte Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und
Tierprodukten in Kraft, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
am Donnerstag mitteilte.
Damit sei sichergestellt, dass sich Einwohner der Schweiz nicht
einfach coupierte Hunde im Ausland kaufen oder - was schon länger
verboten ist - ihre in der Schweiz gekauften Hunde im Ausland
coupieren lassen. Bisher konnten Hunde, die älter als fünf Monate
waren, trotz coupierten Ohren oder Schwänzen importiert werden. In
der Schweiz war ein illegaler Markt für coupierte Welpen entstanden,
wie das Bundesamt schreibt. Diese seien oft unter tierschutzwidrigen
Haltungs- und Umweltbedingungen produziert und viel zu früh von der
Mutter abgesetzt worden. Nicht selten zeigten solche Hunde auch
Verhaltensprobleme. Das absolute Importverbot erleichtere nun den
Vollzug an der Grenze und im Inland. Ausgenommen vom Importverbot
seien lediglich Hunde, die zusammen mit ihren Eigentümern in die
Schweiz umziehen oder Hunde ausländischer Halter, die die Schweiz für
kurze Zeit besuchen.
Das Coupieren der Ohren und des Schwanzes beim Hund ist in der
Schweiz aus Gründen des Tierschutzes seit 1981 beziehungsweise 1997
verboten. Auch in verschiedenen europäischen Ländern ist das sehr
schmerzhafte Ohrencoupieren schon seit Jahren untersagt. Zunehmend
verpönt und verboten ist auch das Rutencoupieren. Es gibt aber noch
eine ganze Anzahl Länder, in welchen das Coupieren erlaubt ist,
insbesondere wenn es von einem Tierarzt durchgeführt wird.
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